Nochmal bewerbungskosten

moin
also die arge zahlt ja nur 260€ pro 12 monate an bewerbungskosten aus, nun sagen die 5€ pro bewerbung, das wären ja bei 260€ 52 bewerbungen pro 12 monate
also ca 4 bewerbungen pro monat.

nun verlangen die argen teilweise 8-10 bewerrbungen im monat, was ja mit den kosten nicht hinkommt.

kann man mehr bekommen bei nachgewiesenen bewerbungen?

260 EUR ist der Jahreshöchstbetrag
Das kann man, wenn es zugesagt wird. Aber 8 Bewerbungen pro Monat heißt noch nicht, dass die 260 EUR nicht langen! Denn der Betroffene kann ja mit dieser Bewerbungsanzahl möglicherweise nach 6 Monaten einen Job bekommen haben. dann wären sogar noch 20 EUR übrig.
Entscheidend sind die 260 EUR, nicht die monatliche Umrechnung.

Genau deshalb würde ich mich auch nur in sehr speziellen Einzelfällen schriftlich mit kompletter Mappe bewerben, ansonsten aber das heute übliche Verfahren der Email-Bewerbung wählen. :wink:

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Zumindest ist es eine anzuerkennende Begründung. Leider kenne ich keine gerichtliche Entscheidung eines Sozialgerichts, welche in einem solchen Fall dem Kläger (H4-Empfänger) so Recht gegeben hätten. Vielleicht gibt es aber eine solche Entscheidung und man müsste mal direkt danach suchen. Wie die ARGE entscheidet mag unterschiedlich sein. Es gibt Fälle, die bekommen eine neue Eingliederungsvereinbarung in denen keine Mindestzahl an Bewerbungen mehr drin steht; eben nur, dass man sich bemüht usw…

Alles in allem wäre es aber sozial ungerecht (und daher Aussichtsreich für eine Sozialgerichtsklage) würde die ARGE nach den 260 EUR nichts mehr zahlen wollen und dennoch die 4 Bewerbungen pro Monat verlangen wollen. Denn solche Kosten sind im H4-Leistungssatz nicht vorgesehen.

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Leider ist dies üblich geworden. Wobei auch zurückzusenden wenn der Bewerber nach Abschluss des Bewerberverfahrens direkt dazu auffordert. Es sei denn die Firma hat dies bereits vorher ausgeschlossen, weil die Unterlagen dann vernichtet werden. Auch ließe sich ein Rückumschlag beilegen. Kostet zwar im Zweifelsfall nochmal Rückporto, aber wenn es eine aufwendige Mappe ist, die sich überwiegend noch mal verwenden ließe könnte es sich lohnen. Die Frage ist eben, ob die Anfertigung einer neuen Komplett-Mappe mehr oder weniger als 1,45 EUR Rückporto kostet.

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Ansonsten hatte ja schon jemand geschrieben, die „Mappe“ online zu senden. Dann druckt die Firma das sich selber aus. Die meisten akzeptieren dies, manche wollen es sogar so. Die gedruckte Mappe wird wohl so nach und nach aussterben.

Hi

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Wie funktioniert das? Schickt man die Bewerbungen anstatt zu der Firma zum Vermittler? Oder wie beweist man sonst, dass man eine Bewerbung auf dem Postweg weggeschickt hat?

Oder geht es dabei um die schriftlichen Absagen, die man fälschen könnte, wenn man sie per Mail bekommt?

Gruß
Edith

der vermittler verlangt einen ordner wo bewerbung und absage abgeheftet sind, onlinebewerbungen meint er seien nicht anerkennbar.

der vermittler verlangt einen ordner wo bewerbung und absage abgeheftet sind, onlinebewerbungen meint er seien nicht anerkennbar.:

Da lügt er.
Natürlich sind online-Bewerbungen anerkennbar. Es kann sogar reichen, wenn du in einen Laden gehst, nach einen Job fragst und diesen Versuch dokumentierst.
Absagen von AG kann er natürlich nicht einfordern, da die AG nicht verpflichtet sind, auf eine Bewerbung zu reagieren.
Er kann aber in der Tat verlangen, dass man sich schriftlich bewirbt; allerdings muss man seine Bewerbungskosten nicht aus den Regelleistungen bestreiten (die Pauschbeträge gibt es ja gerade deshalb)
D.h., wenn das Budget erschöpft ist (260 EUR), dann hat er vorzuschlagen, wie das zu regeln ist, oder er kann sich seinen Wunsch dahin stecken, wo die Sonne nicht scheint.