Nochmal Bezugsrechte

Hallo,
wo werden Bezugsrechte eigentlich steuerlich verbucht,
a) wenn man sie ausübt?
b) wenn man sie verkauft?
c) wenn man welche zukauft und dann ausübt?

Cu Rene

Hi René.

  1. Ausübung und Verkauf der neuen Aktien: Differenz zw. Bezugskurs und Verkauserlös steuerpflichtig, falls zwischen Bezug der neuen Aktien und ihrem Verkauf weniger als 12 Monate liegen. Bei Zukauf von Rechten analog.
  2. Verkauf der Bezugsrechte: Keine Steuerpflicht

Sonst keine Steuerpflicht.

Hab ich was vergessen?

Gruß
Christian

P.S.
Ohne Gewähr :wink:

Hi René.

  1. Ausübung und Verkauf der neuen Aktien: Differenz zw.
    Bezugskurs und Verkauserlös steuerpflichtig, falls zwischen
    Bezug der neuen Aktien und ihrem Verkauf weniger als 12 Monate
    liegen. Bei Zukauf von Rechten analog.
  2. Verkauf der Bezugsrechte: Keine Steuerpflicht

Sonst keine Steuerpflicht.

Echt, ich hätte das fast bei den Kapitalerträgen eingetragen. Vielleicht mache ich das dieses Jahr mal und warte einfach ab, was passiert, diese Kleinbeträge bringen mich wahrschinlich nicht mal über die nächste 54 DM-Grenze :smile:

Cu Rene

Hi René.

  1. Ausübung und Verkauf der neuen Aktien: Differenz zw.
    Bezugskurs und Verkauserlös steuerpflichtig, falls zwischen
    Bezug der neuen Aktien und ihrem Verkauf weniger als 12 Monate
    liegen. Bei Zukauf von Rechten analog.

Soweit ich weiss werden aber die Verluste gegen die Gewinne vor der Versteuerung verrechnet.

Daher meine Frage:
Macht es Sinn, dass ich, bei einem zu versteuerden Gewinn, Aktien, die an Wert verloren haben, verkaufe, sie aber anschliessend wieder zuruckzukaufe, da ich mit dem steigen der Aktie rechne?
Alles klar?

Gruss Tilo

Hi,

Soweit ich weiss werden aber die Verluste gegen die Gewinne
vor der Versteuerung verrechnet.

stimmt.

Daher meine Frage:
Macht es Sinn, dass ich, bei einem zu versteuerden Gewinn,
Aktien, die an Wert verloren haben, verkaufe, sie aber
anschliessend wieder zuruckzukaufe, da ich mit dem steigen der
Aktie rechne?

Klar macht das Sinn. Regelmäßig sind meine Aktienumsätze vor und nach dem Jahresultimo am höchsten. Soll heißen: Im alten Jahr realisiere ich die Verluste, die ich dann seit der Gesetzgebung 2000 unbegrenzt in die Zukunft vortragen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnen kann. Wenn ich dann an die Aktie noch glaube, kaufe ich sie im neuen Jahr neu. Nur sollte man es nicht zu auffällig und schon gar nicht am gleichen Tag machen, weil man so etwas u.U. als Steuergestaltung (ich glaube, das ist der Fachbegriff) auslegen kann. Macht man sowas zu häufig und exzessiv, kann es sein, daß bei der Steuerveranlagung so getan wird, als sei der zwischenzeitliche Verkauf und Neukauf nicht geschehen. Wirklich bestraft wird man für sowas m.W. nicht.

Gruß
Christian

hi chris,

nicht steuergestaltung, sondern gestaltungsmissbrauch ist das. gereglt ist das so: „Durch Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Liegt ein Mißbrauch vor, so entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht.“
die frage, ob es nun gestaltungsmissbrauch ist, ist schwer. denke aber schon, da hinter dem verkauf des papiers mit verlustrealisierung nur der sinn steht steuerlich verrechenbare verluste zu schaffen. wirtschaftlich hat das geschäft keine relevanz für dich, da du ja mit steigenden kursen rechnest und das papier gleich wieder kaufst (zeitmoment entscheidend!). hier wird es schon schwer weitere gründe zu liefern. einfacher wird es, wenn es um fonds oder aktienzertis geht, da gibt es verschiedene anbieter, bei welchem es immer die ausrede geben kann, der eine sei günstiger/vertrauensseeliger etc. … also bei aktien: obacht, bei fonds etc. eher nicht. wird ein gestaltungsmissbrauch unterstellt, wird das rechtsgeschaeft steuerlich ein nullum und du bleibst nur auf den transaktionsgeühren sitzen und hast nix davon gehabt.

also, wie immer im steuerrecht. im falle des falles kommt es auf den einzelfall an :wink:

gruss vom

showbee