Angenommen der Vermieter eines Zweifamilienhauses macht am 30.12.2011 die Betriebskostenabrechnung für 2010. Diese weist einen Nachzahlungsbetrag durch den Mieter in Höhe von 150 Euro aus. Am 31.12. (Samstag) druckt er sie am späten Vormittag aus und wirft sie höchst persönlich gegen 11 Uhr dem Mieter - unter Zeugen - in den Kasten. Der Postbote kommt täglich zwischen 10 und 13 Uhr.
Der Mieter ist einer von der nachlässigen Sorte. Aus seinem aussen liegenden Briefkasten quillt tagelang die Post nur so heraus. Teilweise fliegen auch schon mal Briefe über die Straße und werden von Passanten aufgelesen. Darunter auch schon mal welche mit amtlichem Stempel, Einwurfeinschreiben etc.
Der Vermieter bemerkt, dass die Post erst am 4.1. aus dem Kasten genommen wird. Bis dahin quoll er über. Es ist auch nicht auszuschließen, dass die BK-Abrechnung fliegen gegangen ist oder zusammen mit der Werbung im Müll landete.
Als der Mieter die Nachzahlung nicht leistet, schreibt der Vermieter eine Mahnung, die er dem Mieter wieder in den Kasten wirft. Weiterhin keine Reaktion.
Der Mieter zahlt nicht, der Mieter widerspricht der Abrechnung nicht, er meldet sich überhaupt nicht.
Frage: Was kann der Vermieter tun, um zu seiner Nachzahlung zu gelangen?