Nochmal Drucker weit werfen

Hallo,
bei der vorstehenden Diskussion entstand eine andere Frage.
Jemand nennt seine Firma oder auch Verein „Druckerweitwurf“. Lässt den
Namen als Marke eintragen. Nach einiger Zeit - Monate, Jahre -
entsteht der Wunsch nach einer Internetpräsenz.
Wenn jetzt jemand durch den Markennamen auf die Idee kam, diesen Namen

  • zeitlich also nach Markeneintrag - als domain Namen zu benutzen, kann
    er zur Herausgabe verpflichtet werden? Ohne eine Entschädigung?
    Danke und Gruss
    T-Bird

Moin.

Hallo,
bei der vorstehenden Diskussion entstand eine andere Frage.
Jemand nennt seine Firma oder auch Verein „Druckerweitwurf“.

Schön, dass der Druckerweitwurf so gross Kreise zieht :wink:

Bei den Marken ist es noch eindeutiger als bei einem Verein.
-> http://www.domain-recht.de/recht/regel1.php

Wenn du derjenige bist, der den Markennamen gereggt hat, bekommst du im schlimmsten Fall nicht nur keine Entschädigung für die entstandenen Kosten, sondern ne Schadensersatzforderung. Weil du widerrechtlich die Domain genutzt hast. (Und damit vllt der Firma/Marke geschadet hast)

Alles wie immer ohne Schießeisen!

Gruß
Christian

180 Grad
Hallo Christian,
hier hast du mich eben um 180 Grad falsch verstanden.
Die Ursache lag allerdings auf meiner Seite, sehe ich eben. Ich hätte
deutlicher schreiben sollen, und anstelle „Jemand“ besser „Jemand 1“
und „Jemand 2“ bzw A und B schreiben sollen.
Dann wäre es deutlicher gewesen.

Also die Marke war zuerst da, dann hat ein anderer die Domain mit dem
Namen eintragen wollen.

Aber dein link hat diese Frage jetzt beantwortet,
dafür ein *, groß und vergoldet

Alles wie immer ohne Schießeisen!

Ist nett, ich hätte den fiktiven Anderen auch weiter Leben lassen
Gruß
T-Bird

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