Nochmal EBay Bewertung / die Prozesshanselaffaire

Zunächst einmal möchte ich mich für das Abdriften entschuldigen und gleichzeitig vermekren, dass es bei z.B. kein „Recht“ auf eine Bewertung gibt. Steht dort überall geschrieben.

Worum wird da eigentlich gestritten ? Verkäufer behält die Ware und der Käufer erhält das Geld zurück, Ende aus.

Worum wird da eigentlich gestritten ? Verkäufer behält die
Ware und der Käufer erhält das Geld zurück, Ende aus.

hallo,

naja, so einfach ist das nicht. es wurde ein kaufvertrag geschlossen und der kunde ist zum laden gefahren und dann wird ihm die leistung verweigert, obwohl er alles nötige getan hat. zumindest über vergebliche anfahrt kann man streiten!

mfg vom
showbee

[MOD] Passt scho.
Du kannst unten ruhig noch auf den Thread antworten.
Ich habe nur das OT-Artikelbäumchen geschlossen.
Der eigentliche Artikel ist weiterhin offen.

Schönen Gruß

Christian [MOD]

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Dann eben vor Gericht weiter …

  1. Ein Fahrzeug soll verkauft werden.

  2. Kunde kennt das Fahrzeug, weil er es öfter mal
    geliehen hat.

  3. Kunde lamentiert herum, Fahrzeug wird bei e-bay eingestellt.

  4. Kunde kommt, macht schriftlichen Vertrag mit
    Ratenzahlung.

  5. Erste Rate schon Ärger.

  6. Zweite Rate : Kunde ruft an, er sei 450 KM entfernt.
    Neuer Termin. Hin. Kunde erklärt, 14:00 Uhr sei falsch,
    17:00 Uhr sei richtig, dann sei er aber nicht da. 19:00 Uhr
    soll es sein.
    19:00 Uhr Kunde ist nicht da, Mitarbeiter erklärt, er wisse
    nicht, wann Chef zurück sei.
    19:30 Uhr Fahrzeug wird abgeholt, per Einschreiben Aufkündigung
    der Ratenvereinbarung, da eigene Termine nicht gehalten.

  7. Anwalt beauftragt - nun kommen die Kosten drauf.

  8. Wenn Kunde nicht die komplette Summe zum 30.07.2005 zahlt
    wird das Fahrzeug anders verkauft, er für den Schaden in
    Anspruch genommen.


Der Gedankensprung :

Zwei Parteien verpflichten sich zur Leistung :

A. In dem Musterfall hier hat der Käufer gezahlt,also
Vertrag erfüllt. Er hat Anspruch auf die Leistung / Ware.

B. Verweigert der Verkäufer die Ware / Leistung, obwohl er
das Geld auf dem Konto hat, is er m. E. zumindest dran
wegen unnötiger Fahrtkosten. Möglicher Weise sogar, weil
der Artikel an anderer Stelle mit nochmaligem Aufwand
geholt werden muß, evtl. teuerer ist.

C. Daher ist eine negative Bewertung sogar ausdrücklich
nötig. Wäre nicht der Scheck gekommen, wären wir jetzt
schon im Bereich des Betruges.

D. Der bei e-bay online ist kann auch sein Konto on-line
abrufen und den Zahlungseingang sehen.
Es ist schon eine enorme Dreistigkeit, den Käufer so
wieder wegzujagen !

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