Nochmal Eigenheimzulage / Kaufvertrag

Hallo liebe WWW-Gemeinde,

vielleicht könnt Ihr mir noch einmal helfen.
Wir waren heute beim Notar, um den Vorvertrag zu machen. Auf folgende Frage konnte uns der Notar aber keine Antwort geben.
Reicht es, den endgültigen Kaufvertrag bis Ende April abzuschließen, um die alte Eigenheimzulage zu bekommen? Oder muß er bis zu einem bestimmten Zeitpunkt beim Finanzamt eingereicht werden? Oder zählt gar nicht das Datum des Kaufvertrages sondern die Geldzahlung oder der Einzug…? Hilfe, ich finde mich nicht mehr durch!

Es wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte und schreiben, welche Bedingungen erfüllt werden müssen um noch an die alte Eigenheimzulage zu kommen … Nicht, daß wir kurz vor dem Ziel straucheln…

Achso, wir kaufen eine Bestandsimmobilie.

Liebe Grüße und vielen Dank!

Alice

Hallo Alice,

wir unterschreiben heute den Kaufvertrag beim Notar.

Es zählt nicht der Einzug. Das ist sicher. Es zählt auch nicht, wann das Geld fließt. Uns wurde geraten, Abwicklung bis zum Ende diesen Monats abzuschließen.

Aber um alle Zweifel aus dem Weg zu räumen, ruf beim Finanzamt an.

Viele Grüße

Yesim

er konnte uns nur sagen, dass noch nicht entschieden wurde ob nun die neue Reglung in Kraft treten wird oder nicht. Wir haben dennoch den Kaufvertrag und die Übergabe der Immobilie mit März datiert. Somit sind wir auf der sicheren Seite.

Grüße

Yesim

Also: Die alte Eigenheimzulage gilt, wenn der Kaufvertrag LETZTES Jahr abgeschlossen wurde. Mann kann dieses Jahr einziehen und erst nach Einzug dann die EHZ beantragen.

Momentan gilt das auch noch bei den „Neuabschlüssen“, so lange, bis was anderes entschieden wird. Und wann das sein wird, das kann keiner wissen (die haben doch grade mit Krieg zu tun…)…

Grüße Annette (die letztes Jahr noch gekauft hat)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

…zumindest in Baden-Württemberg musst du bei Antragstellung der EHZ beim Finanzamt deine Anmeldebescheinigung der Meldestelle mit einreichen, damit du hiermit belegen kannst, dass du tatsächlich SELBST eingezogen bist (und eben NICHT vermietest o. ä.).

Gruß Harald

Hallo liebe WWW-Gemeinde,

Hallo,
nach dem Willen des Gesetzgebers ist für den Anspruch auf Eigenheimzulage das Datum des Kaufvertrages oder des Bauantrages wichtig. D.h. Anspruch nach alter regelung, wenn not. Kaufvertrag vor Stichtag der Neuregelung geschlossen wurde. Der Stichtag steht noch nicht fest, soll sich aber noch bis Okt. 2003 hinziehen.

Die Auszahlung erfolgt erst bei Einzug in das gekaufte neuerstellte Haus.

Dann gibt es die „Neujahrs-Falle“:
Kauf in 2002 Einzug in 2003 bedeutet ein Jahr Verlust der Zulage, da die Förderung bereits mit Abschluß Kaufvertrag beginnt.

http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/eigzulg/inhalt.html

Gruß
Harry