Nochmal Frage zu Elterngeld

Hallo,

angenommen das Kind kommt im September 2010 zur Welt und die Mutter geht gleich in 1 Jahr Elternzeit.
Der Vater würde im Folgejahr die 2 Partnermonate im Anschluss nehmen.
Wann muss der Vater diese beantragen?
Soweit ich im Internet gelesen habe, soll der Satz von 67% auf 65% gekürzt werden, ab 01.01.2011.
Wenn der Vater nun den Antrag in 2010 stellen, das EG aber in 2011 beziehen würde - welcher Satz würde zur Berechnung verwendet werden?
Der vom Antragsdatum oder der vom Bezugszeitraum?
Für die Mutter: die 67% würden doch für die gesamte Elternzeit, die in 2010 ja beantragt und begonnen wird, zugrunde liegen, oder?

Danke + Gruß,
Sonja

Hallo Sonja,

bevor ich alles selber lese um dir zu antworten und weil es mich nicht angeht lies selbst, hier findest du alle Antworten:

http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.html

Schönen Gruß
T.