Nochmal Frage zu homepage- Impressum und Notfallnummern

Hallo,

zwei Fragen zu homepage:

  1. habe ich nachgelesen, dass man im Impressum seine Telefonnummer angeben muss- oder man auch auf Mail ausweichen kann, diese soll dann enthalten, dass eine Rückmeldung innerhalb von 24 h erfolgt.
    WEnn ich richtig verstehe, geht es also darum, dass der hp-Betreiber immer innerhalb von 24 zu erreichen ist.

Wie kann irgendein Mensch das denn bedienen außer er ist immer „im Dienst“??
Was ist bei Urlaub?- hab noch nie gelesen, dass sowas auf Internetseiten steht.

Wie genau geht man also damit um? Und was genau soll der Hintergrund für diese zeitliche Verfügbarkeit sein?

  1. Ich finde Notfallnummern immer sehr wichtig und überlege solche mit hinein zu setzen.
    Muss ich dabei etwas beachten? Reicht ein Hinweis im Impressum, dass man sich von der Richtigkeit distanziert? Die Nummer anrufen und nachfragen??

lg kitty

Hallo,

  1. habe ich nachgelesen, dass man im Impressum seine
    Telefonnummer angeben muss- oder man auch auf Mail ausweichen
    kann, diese soll dann enthalten, dass eine Rückmeldung
    innerhalb von 24 h erfolgt.
    WEnn ich richtig verstehe, geht es also darum, dass der
    hp-Betreiber immer innerhalb von 24 zu erreichen ist.

Wie kann irgendein Mensch das denn bedienen außer er ist immer
„im Dienst“??
Was ist bei Urlaub?- hab noch nie gelesen, dass sowas auf
Internetseiten steht.

Wo hast Du das denn gelesen?
Wenn man die sagen wir mal gängigen Quellen
http://www.impressum-recht.de/impressum-pflicht-home…
http://www.e-recht24.de/artikel/existenzgruender/760…
http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht
durchliest sehe ich da nix davon. Es geht ja darum, das man den Betreiber im Falle eines Falles ÜBERHAUPT erst einmal bekommt. Das kann auch schriftlich geschehen.

  1. Ich finde Notfallnummern immer sehr wichtig und überlege
    solche mit hinein zu setzen.
    Muss ich dabei etwas beachten? Reicht ein Hinweis im
    Impressum, dass man sich von der Richtigkeit distanziert? Die
    Nummer anrufen und nachfragen??

Was für Notfallnummern? Wenn es um Lebenshilfe geht dann kann das nicht schaden, klar. Da gibt es eben die allgemeinen von Städten und Gemeinden, etc. Das hat aber mit DEINEM Impressum erstmal nix zu tun es sei denn DU willst diesen Dienst eines Notfalltelefons anbieten. DANN ist da natürlich noch SEHR viel mehr zu beachten, aber ich denke da willst Du eher nicht hin :wink:

Gruß
h.

Hallo,

ich habe mich jetzt auf Punkt 2 in folgendem link bezogen
http://www.impressum-recht.de/impressum-inhalt.html

Da wird von schneller Kontaktaufnahme gesprochen- von 60 min bei Mails- und das hat mich verunsichert.
Was stimmt nun?

Mit den Notfallnummern- sollte nur ein von mir ganz unabhängiges Angebot sein, dass man bei mir solche Nummern finden kann. (sei es die Internetadresse von nakos.de oder Notfallnummern wie „Nummer gegen Kummer“)- aber ich stimme Dir zu, wenn man selber dazu keinen direkten Kontakt hat (dafür arbeitet zB) dann ist das vielleicht nicht sehr sinnig.

lg kitty

Hallo,

ich habe mich jetzt auf Punkt 2 in folgendem link bezogen
http://www.impressum-recht.de/impressum-inhalt.html

Da wird von schneller Kontaktaufnahme gesprochen- von 60 min
bei Mails- und das hat mich verunsichert.
Was stimmt nun?

Lese bitte GENAU:
„Als weitere Kommunikationsmöglichkeit neben der Angabe der E-Mail-Adresse reicht nach dem EuGH eine zusätzliche Anfragemaske aus, sofern die Anfragen innerhalb von bis zu 60 Minuten beantwortet werden.“
Das bedeutet wenn Du eine automatische Anwort sendest dann kommt die innerhalb kürzester Zeit an und Dein gegenüber hätte die Beantwortung. Das ist aber eben alles interpretationssache. Wichtig ist halt das was eben eindeutig vorgeschrieben ist. Im zweifelsfall solltest Du da eh dann Anwaltlichen rat holen wenn es so weit ist.

Mit den Notfallnummern- sollte nur ein von mir ganz
unabhängiges Angebot sein, dass man bei mir solche Nummern
finden kann.

Also eine Linkliste.
Kann nie schaden :wink:

Gruß
h.

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Vielleicht sollte man sich bei den Diskussionen klar machen, dass das in Deutschland offiziell gar nicht „Impressum“ heißt. Ein Impressum findet man nur in Veröffentlichungen, die dem Presserecht unterliegen. Alle anderen haben eine „Anbieterkennzeichnung“. Es geht also darum, dass Nutzer erkennen können, wer bietet das Angebot an, unterliegt er bestimmten Regeln (muss sich zum Beispiel wie Rechtsanwälte oder Ärzte in Kammern organisieren) oder hat er eine Steuernummer (führt also Umsatzsteuer ab, ist gewerblich tätig).

Zudem muss „eine sendungsfähige Adresse“ angegeben werden - wohin kann ein Gericht also seine Klagen schicken. Und wie kann man den Anbieter mit „annehmbar kurzen“ Wegen erreichen. Damit erwartet der Gesetzgeber und die Rechtsprechung nicht, dass der Anbieter Sonntagmorgen um 2 Uhr telefonisch erreichbar ist. Aber ein Geschäft sollte innerhalb seiner Geschäftszeiten anrufbar sein.

dann bleibt noch die Urlaubsfrage
Hallo,

soweit alles nun klar, aber was ist dann bei Urlaub?
Scheinbar wird das ganz locker gehandelt, denn von Abwesenheit durch Urlaub habe ich noch nie gelesen- wird aber bei jedem mal vorkommen und auch mal länger als 2 Wochen sein.
Oder gibt es dazu Vorgaben?

lg kitty

Hallo

Der - technisch unerfahrene - Gesetztgeber ging davon aus, dass nahezu alle Internetangebote gewerblich aber mindestens geschäftsmäßig betrieben werden.

Die Definition von geschäftsmäßig wurde dabei so weit getrieben, das diese Annahme letztlich auch zutrifft.

Die Gerichte haben den recht neuen Begriff geschäftsmäßig nicht verstanden und mit gewerblich gleich gesetzt. Daraus folgt, dass letztlich jedes Webangebot als gewerblich angesehen wird. Entsprechend wird von einer öffentlichen Telefonnummer die min. an Werktagen besetzt ist ausgegangen.

Die Vorgabe mit den 48 Stunden kommt im übrigen daher, dass ganz schlaue einen toten Briefkasten als Impressum-Mailadresse angegeben haben.

soweit alles nun klar, aber was ist dann bei Urlaub?
Scheinbar wird das ganz locker gehandelt, denn von Abwesenheit
durch Urlaub habe ich noch nie gelesen- wird aber bei jedem
mal vorkommen und auch mal länger als 2 Wochen sein.

Jetzt kommen wir zur anderen Seite der Medaillie.
Verstöße gegen die Impressumspflicht werden über das Wettbewerbsrecht geahndet. Klagen kann also nur ein Anbieter im gleichen Marktsegment.
gibt es denn Anbieter im gleichen Marktsegment?

Sollten natürlich Foren oder Gästebuchnutzer justiziable Inhalte hinterlassen haben, kommt eine strafrechtliche Komponente hinzu. Dann wird es tatsächlich problematisch mit Urlaub.

PS: Auch Firmen machen mal Betriebsferien.

Hallo,

Sollten natürlich Foren oder Gästebuchnutzer justiziable
Inhalte hinterlassen haben, kommt eine strafrechtliche
Komponente hinzu. Dann wird es tatsächlich problematisch mit
Urlaub.

sorry - ich versteh nicht, was du meinst!
Kannst Du das vielleicht in einfachen Worte erklären? was sind „justiziable Komponente“??? und wenn, dann bitte mit Beispiel.

lg kitty

Stell Dir vor, Du betreibst ein Forum, Diskussionsbord oder erlaubst Kommentare in einem Blog - es können also fremde Menschen auf Deinen Seiten Inhalte erstellen. Du bist für diese fremden Inhalte verantwortlich; nach Ansicht von Gerichten mindestens ab Kenntnisnahme. Wenn Du nun aber nicht erreichbar bist, könntest Du Dich indirekt straffällig verhalten, weil Du nicht in der Lage bist, diese fremden Inhalte zu bearbeiten oder zu unterdrücken.

Zum Thema Urlaub. Ich kenne einige kleine Familienunternehmen mit gewerblichen Internetauftritten. Die geben auf Ihrer Homepage ganz groß die Abwesenheit für eine bestimmte Zeit an. Damit ist jedem klar, dass sie nicht erreichbar sind. (Das entbindet unter Umständen nicht von Pflichten, die sich aus oben gesagtem ergeben. Unter Umständen muss man die Moderation von fremden Inhalten für die Urlaubszeit in fremde Hände geben.)

Vielleicht sollte man sich bei den Diskussionen klar machen,
dass das in Deutschland offiziell gar nicht „Impressum“ heißt.

Aber der Begriff hat sich bei Websites durchaus eingebürgert. Wenn man sucht, findet man Hinweise darauf, dass „Anbieterkennzeichnung“, „Impressum“ oder auch „Kontakt“ gültige Bezeichnungen seien, unter denen die Anbieterkennzeichenung zu finden sein kann.

Zudem muss „eine sendungsfähige Adresse“ angegeben werden -

Heißt das nicht „ladungsfähig“ oder ist das das selbe?

wohin kann ein Gericht also seine Klagen schicken.

Geht es dabei nicht auch darum, wo kann man die Beamten hinschicken, die den Verantwortlichen direkt abholen sollen :smile: Also in jedem Fall darf es z.B. keine Postfachadresse sein, sondern eine Adresse, wo man den Veratwortlichen persönlich vorfinden kann.