Ein 20-jähriges Mädchen (junge Frau) wohnt bei seiner Mutter. Das Mädchen hat keine Ausbildungsstelle, seit Aug. 06 allerdings eine Teilzeitbeschäftigung mit Einkünften i.H. von ca. 650 €/Monat. Besteht damit noch ein Anspruch auf Kindergeld? Die Mutter des Mädchens ist übrigens arbeitssuchend gemeldet.