Nochmal Frage zum KiGeld und Monatsteilung

hallo,

da habe ich noch eine frage zum kindergeld:

wenn eine ausbildung BIS zum januar lief und eine weitere AB dem april startet, sind die monate 02 und 03 nicht KiG-fähig.

im januar lag noch KiG-voraussetzungen vor, also ausbildung & eink./bez unter der marke…

in der ausbildung ab april liegen diese voraussetzungen nicht mehr vor, da in dieser (also 04-12) zu viel verdient wurde.

können dann einkünfte aus dem ausbildungzeitraum 4-12 sich schädlich auf den ausbildungszeitraum 01 auswirken?

meines erachtens verstößt diese rechenweise gegen das monatsprinzip oder?

zum mitrechnen:

einkuenfte 01/2002 500,-- grenze (1/12 von 7188 = 599)

oder 01 = 500,- plus 04-12 á 1000,-- = 9500 und somit über den (10/12 von 7188 = 5990).

kann man also ausbildungszeitraeume getrennt behandeln oder
immer nur das jahr?

irgendwie weiss ich nicht wie weiter…

danke und gruss vom

showbee

können dann einkünfte aus dem ausbildungzeitraum 4-12 sich
schädlich auf den ausbildungszeitraum 01 auswirken?

Nein! Hier wird die Verhätnismethode angewandt für jeden Monat einzeln.

meines erachtens verstößt diese rechenweise gegen das
monatsprinzip oder?

Genau!

kann man also ausbildungszeitraeume getrennt behandeln oder
immer nur das jahr?

Monate MÜSSEN getrennt behandelt werden, nicht einmal die Ausbildungszeiträume, denn hier kann ja auch ein Sprung erfolgen.

irgendwie weiss ich nicht wie weiter…

Selten genug :wink:

rehi,

danke für die infos und deine arbeit. hat sich alles schon erledigt (RB geschrieben) und mal sehen wie es ausgeht!

danke und gruesse zum fest

vom showbee