hallo,
da habe ich noch eine frage zum kindergeld:
wenn eine ausbildung BIS zum januar lief und eine weitere AB dem april startet, sind die monate 02 und 03 nicht KiG-fähig.
im januar lag noch KiG-voraussetzungen vor, also ausbildung & eink./bez unter der marke…
in der ausbildung ab april liegen diese voraussetzungen nicht mehr vor, da in dieser (also 04-12) zu viel verdient wurde.
können dann einkünfte aus dem ausbildungzeitraum 4-12 sich schädlich auf den ausbildungszeitraum 01 auswirken?
meines erachtens verstößt diese rechenweise gegen das monatsprinzip oder?
zum mitrechnen:
einkuenfte 01/2002 500,-- grenze (1/12 von 7188 = 599)
oder 01 = 500,- plus 04-12 á 1000,-- = 9500 und somit über den (10/12 von 7188 = 5990).
kann man also ausbildungszeitraeume getrennt behandeln oder
immer nur das jahr?
irgendwie weiss ich nicht wie weiter…
danke und gruss vom
showbee
