Nochmal Fragen zur Elternzeit

Guten Abend,

mir ist da einiges nicht ganz klar.
Bekannt ist mir, daß man die Elternzeit „aufteilen“ kann.

Folgender Fall: Person C hat 3 Jahre Elternzeit genommen. Die große deutsche Firma S hat nun Person C mitgeteilt (wie auch vielen Hundert anderen), daß ihr Arbeitsplatz wegfällt. C kann jetzt in so eine Beschäftigungsgesellschaft gehen, wo sie die nächsten Monate ein Teil ihres Gehaltes bekommt und am Ende eine Abfindung. Dafür muß C natürlich aus der Elternzeit rausgehen, denn sie muß ja offiziell dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (wie das ohne Krippenplatz gehen soll ist sowieso fragwürdig). Kann denn C später diese Elternzeit jederzeit wieder aufnehmen und somit die 3 Jahre „voll machen“?

Und gleich noch ne Frage: C wartet immer noch auf das beantragte Erziehungsgeld (ist guter Hoffnung:wink:. D.h. es wird dann vermutlich rückwirkend gezahlt. Sobald C in dieser Beschäftigungsgesellschaft ist, bekommt sie natürlich auch kein Erziehunggeld mehr. Sollte C dann später die Elternzeit wieder aufnehmen, ist das Erziehungsgeld abgeschafft (beantragt wurde es für 2 Jahre). Bekommt C dann automatisch das neue Elterngeld, zumindest für die verbleibenden Monate?

Liebe Grüße,
Christiane

Hallo

Kann denn C später diese Elternzeit
jederzeit wieder aufnehmen und somit die 3 Jahre „voll
machen“?

§ 15 BErzGG
Anspruch auf Elternzeit
http://bundesrecht.juris.de/berzgg/__15.html

(2) Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes wird auf die Begrenzung nach Satz 1 angerechnet. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch auf Elternzeit für jedes Kind, auch wenn sich die Zeiträume im Sinne von Satz 1 überschneiden. Ein Anteil der Elternzeit von bis zu zwölf Monaten ist mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragbar; dies gilt auch, wenn sich die Zeiträume im Sinne von Satz 1 bei mehreren Kindern überschneiden
(…)

Bekommt C dann automatisch
das neue Elterngeld, zumindest für die verbleibenden Monate?

Nein, wenn sich am Entwurf des neuen BEEG nichts ändert, gibt es für alle Kinder, die vor dem 01.01.07 geboren sind, weiter Erziehungsgeld.

Auszug aus dem Entwurf des BEEG:
§ 27
Übergangsvorschrift
(1) Für die vor dem 1. Januar 2007 geborenen oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommenen Kinder sind die Vorschriften des Ersten und Dritten Abschnitts des Bundeserziehungsgeldgesetzes in der bis zum 31. Dezember 2006 geltenden Fassung weiter anzuwenden; ein Anspruch auf Elterngeld besteht in diesen Fällen nicht.

Gruß,
LeoLo

Hallo Christiane,

ich frage mich, warum C den Gang in die Beschäftigungsgesellschaft machen will?
Es besteht keine Verpflichtung, die Elternzeit zu unterbrechen. Und es gibt auch keine Möglichkeit für die Firma, C betriebsbedingt zu kündigen, oder irgendeine Änderung am bestehenden Arbeitsvertrag zu erzwingen.
C braucht auf das Angebot/die Aufforderung nicht einzugehen, sondern kann nach Ablauf der Elternzeit weiter zu den alten Bedingungen Arbeiten.
Klar, wenn abzusehen ist, dass nach dem Ende der Elternzeit die Firma nicht mehr besteht, oder man sonstwie ein eigenen Interesse an der Beschäftigungsgesellschaft hat, kann mans machen.
Aber wer weiß? Vieleicht ists einfach besser bis zum Ende der Elternzeit auf seiner sicheren rechtlichen Position zu verharren. Eventuell gehts der Firma dann wieder so gut, dass sie keine Möglichkeit zur betriebsbedingten Kündigung oder zur Errichtung von Beschäftigungsgesellschaften mehr hat.

Grüße,
Dietmar

Hallo Dietmar,

danke für Deine Antwort! Das blödeste an der ganzen Sache ist, daß C nur noch 24 Stunden Zeit hat sich zu entscheiden. C ist im Gegensatz zu den anderen betroffenen Kollegen über 2 Monate später von der ganzen Situation informiert worden.

ich frage mich, warum C den Gang in die
Beschäftigungsgesellschaft machen will?

Von Wollen kann keine Rede sein. C möchte am liebsten in Elternzeit bleiben und sobald ein Krippenplatz für das Kind gefunden ist (bestimmt nicht vor Ende 2007 laut Statistik hier in der Stadt) wieder arbeiten.

Es besteht keine Verpflichtung, die Elternzeit zu
unterbrechen. Und es gibt auch keine Möglichkeit für die
Firma, C betriebsbedingt zu kündigen, oder irgendeine Änderung
am bestehenden Arbeitsvertrag zu erzwingen.
C braucht auf das Angebot/die Aufforderung nicht einzugehen,
sondern kann nach Ablauf der Elternzeit weiter zu den alten
Bedingungen Arbeiten.

Wenn alles beim alten bliebe, ja. Aber ein Teil des Bereiches in dem C gearbeitet hat geht ab 1.10. in eine GmbH über. Informiert wurde C darüber vor einigen Wochen. Auch darüber, daß dann dort weitere Arbeitsplätze abgebaut werden (o. K., gut, in Elternzeit geht das nicht). Aber dieser Bereich, für den es nach wie vor kein Investor gibt, hat es in den letzten Jahren nicht geschafft aus den roten Zahlen zu kommen. Von daher wird er „ohne den großen Bruder“ dies gleich zweimal nicht schaffen und vermutlich pleite gehen. Dann ist das mit der Elternzeit hinfällig.

Eine andere Möglichkeit für C wäre es Widerspruch einzulegen, denn C möchte nicht in oben erwähnte GmbH. Dann bleibt C aber nicht in der eigentlichen Firma, sondern in genau in diesem Teil, der ab 1.10. aber eine GmbH wird. D.h. der „alte“ Teil ist dann eine Firma ohne Mitarbeiter (denn die sind ja in dieser GmbH). Eine Firma ohne Mitarbeiter kann man ohne weiteres dicht machen. Wieder tritt dann das Sonderkündigungsrecht ein, wie bereits vor kurzem hier angefragt.

Fazit für C: lieber gekündigt mit Abfindung und monatlichem Geld als gekündigt ohne Geld.

Problem: C muß unterschreiben daß C dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Frage: Wie, wenn kein Krippenplatz in Sicht ist???

Eventuell gehts der Firma dann wieder so gut, dass
sie keine Möglichkeit zur betriebsbedingten Kündigung oder zur
Errichtung von Beschäftigungsgesellschaften mehr hat.

Der eigentlichen Firma geht es gut. Was heißt gut, jahrelange Mißwirtschaft hat noch keiner Firma gut getan, aber es sieht nicht so aus, daß dieser Konzern in den nächsten Jahren nicht mehr existiert.

Falls Dir noch was einfällt dazu, würd ich mich freuen von Dir zu hören.

Liebe Grüße,
Christiane

Hallo Christiane,

das hört sich alles ziemlich übel an, und mir fällt eigentlich kein wirklich guter Rat für C ein, als der, sich sich schnellsten nochmal beim Betriebsrat, der Gewerkschaft oder einem Anwalt für Arbeitsrecht bezüglich der ganzen Situation zu beraten.
Fest steht, wenn der Betriebsteil in eine GmbH übergeht, betrifft das mit allen sich darau ergebenden Nachteilen auch das derzeit ruhende Arbeitsverhältnis von C.
Und wenn es wirklich abzusehen ist, dass C nach der Elternzeit mangels Arbeitgeber arbeitslos wird, ist es - wenn man es wirtschaftlich sieht - vermulich besser, noch das Geld in einer Beschäftigungsgesellschaft mitzunehmen.
Und um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, braucht man eigentlich nicht von heute auf morgen eine Rundumbetreuung fürs Kind. Die Möglichkeit bei Bedarf, das Kind einer Tagesmutter anzuvertrauen, sollte dafür eigentlich reichen.
Viel Glück für C!

Grüße,
Dietmar

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Hallo Dietmar,

sich sich
schnellsten nochmal beim Betriebsrat, der Gewerkschaft oder
einem Anwalt für Arbeitsrecht bezüglich der ganzen Situation
zu beraten.

Da ist C gerade dran. Nur, wie so oft, 10 Leute - 22 Meinungen…
Leider ist keiner mit Kristallkugel dabei;-(

Und um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, braucht man
eigentlich nicht von heute auf morgen eine Rundumbetreuung
fürs Kind. Die Möglichkeit bei Bedarf, das Kind einer
Tagesmutter anzuvertrauen, sollte dafür eigentlich reichen.

Diese Sache könnte jetzt morgen/übermorgen entscheidend sein. Auch hier gibt es verschiedene Meinungen. Es gibt von Betriebsseite Leute, die sagen: „da kann man sich so durchwurschteln, wenn man sich blöd genug anstellt, bekommt man nie einen Job angeboten, außerdem kann man bei einem Bewerbungsgespräch gleich mit der Tür ins Haus fallen und vom immerfort kränkelnden Kind erzählen etc.“. Andere behaupten, C dürfe rein rechtlich gesehen das Angebot gar nicht annehmen, denn diese Beschäftigungsgesellschaft ist ja dafür da ihr einen Job zu vermitteln, noch dazu einen Vollzeitjob (dafür berechnet sich ja auch ihr monatl. Entgeld in dieser Gesellschaft von 85% des Ex-Bruttoeinkommens).

Hmm, gut, aber wenn C gar nicht annehmen DARF, ja DARF denn die Firma C überhaupt so etwas anbieten? Also der Rand der Legalität wird ja schon beim Angebot erreicht. Dumm ist, wenn C daraus später ein Strick gedreht wird, z.B. könnte sie aus dieser Gesellschaft rausgeworfen werden und muß womöglich einen Teil (oder alles?) der Abfindung zurückzahlen. Puhhhh, Fragen über Fragen…

Nochmal zurück zu Deiner Antwort: — Die Möglichkeit bei Bedarf, das Kind einer Tagesmutter anzuvertrauen, sollte dafür eigentlich reichen — Ist dies tatsächlich so? Kann ich das irgendwo rausfinden oder bist Du Dir sicher? (Sorry, ich zweifele nicht an Deiner Aussage, aber das „sollte“ macht mich stutzig)

Viel Glück für C!

Werd’s ausrichten:wink:))

Liebe Grüße,
Christiane

Hallo Christiane,

Nochmal zurück zu Deiner Antwort: — Die Möglichkeit bei
Bedarf, das Kind einer Tagesmutter anzuvertrauen, sollte dafür
eigentlich reichen — Ist dies tatsächlich so? Kann ich das
irgendwo rausfinden oder bist Du Dir sicher? (Sorry, ich
zweifele nicht an Deiner Aussage, aber das „sollte“ macht mich
stutzig)

natürlich darf C nicht lügen,
und natürlich steht C dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, wenn sie sich um eine Kind zu kümmern hat und es nicht anderweitig unterbringen kann!
Doch so lange C nicht arbeitet, darf sie sich ruhig um das Kind kümmern. Denn für den Erfolgsfall einer Vermittlung in eine andere Arbeitsstelle, hat doch fast jeder auf jeden Fall die Möglichkeit sein Kind anderweitig unterzubringen.

Ich hab allerdings von Fällen gehört, wo die vorgesehene Betreuungsperson ausgerechnet zu einem anvisierten Termin (zur Vorstellung, zur Schulung, oder zu sonstwas) erkrankt ist.
Doch kommt so etwas schon aufgrund der saumieserablen Erfolgsstatistik von Betreuungsgesellschaften, die letztendlich nichts anderes als die Vorstufe der Kündigung sind, fast nicht vor.

Und nochwas, ich hab selber mal vor nen paar Jahren Elternzeit genommen und bin nach deren Ende - weil das meinem Arbeitgeber total gegenden Strich ging, dass ein Mann sowas tut - mit ner Abfindung ausgeschieden. Beim Arbeitsamt (pardon der Arbeitsagentur) wurde mir -vermutlich weisungsgemäß- unterstellt, dass ich - meine Frau arbeitete - ja gar nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen könne. In diesem Fall reichte mein vehementes und wahrheitsgemäßes: „Natürlich steh ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Wieso sollte ich nicht?“
Und dann ist mir noch der Fall einer Freundin bekannt, die bei Ihrer Arbeitslosmeldung angab, dass ihr Kind für eine bestimmte Zeit (halber Tag) bei einer Tagesmutter seien könnte und sie auch sonst keine andere Möglichkeit zur Kinderbetreuung hätte. Das Ergebnis ist klar, gemäß ihren Angaben, bekam sie als Teilzeitarbeitslose auch nur halbes Arbeitslosengeld.

Viele Grüße,
Dietmar

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kleiner Nachtrag noch
Hallo Christiane,

… und wenn C immer schön bei der Wahrheit geblieben ist und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand, und im Falle einer Vermittlung vollkomen unvorhersehbar die Betreuungsmöglichkeit für das Kind entfällt, muß sie natürlich nix zurückzahlen. - Kann sie doch nix für!

Viele Grüße,
Dietmar

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