Hallo Dietmar,
danke für Deine Antwort! Das blödeste an der ganzen Sache ist, daß C nur noch 24 Stunden Zeit hat sich zu entscheiden. C ist im Gegensatz zu den anderen betroffenen Kollegen über 2 Monate später von der ganzen Situation informiert worden.
ich frage mich, warum C den Gang in die
Beschäftigungsgesellschaft machen will?
Von Wollen kann keine Rede sein. C möchte am liebsten in Elternzeit bleiben und sobald ein Krippenplatz für das Kind gefunden ist (bestimmt nicht vor Ende 2007 laut Statistik hier in der Stadt) wieder arbeiten.
Es besteht keine Verpflichtung, die Elternzeit zu
unterbrechen. Und es gibt auch keine Möglichkeit für die
Firma, C betriebsbedingt zu kündigen, oder irgendeine Änderung
am bestehenden Arbeitsvertrag zu erzwingen.
C braucht auf das Angebot/die Aufforderung nicht einzugehen,
sondern kann nach Ablauf der Elternzeit weiter zu den alten
Bedingungen Arbeiten.
Wenn alles beim alten bliebe, ja. Aber ein Teil des Bereiches in dem C gearbeitet hat geht ab 1.10. in eine GmbH über. Informiert wurde C darüber vor einigen Wochen. Auch darüber, daß dann dort weitere Arbeitsplätze abgebaut werden (o. K., gut, in Elternzeit geht das nicht). Aber dieser Bereich, für den es nach wie vor kein Investor gibt, hat es in den letzten Jahren nicht geschafft aus den roten Zahlen zu kommen. Von daher wird er „ohne den großen Bruder“ dies gleich zweimal nicht schaffen und vermutlich pleite gehen. Dann ist das mit der Elternzeit hinfällig.
Eine andere Möglichkeit für C wäre es Widerspruch einzulegen, denn C möchte nicht in oben erwähnte GmbH. Dann bleibt C aber nicht in der eigentlichen Firma, sondern in genau in diesem Teil, der ab 1.10. aber eine GmbH wird. D.h. der „alte“ Teil ist dann eine Firma ohne Mitarbeiter (denn die sind ja in dieser GmbH). Eine Firma ohne Mitarbeiter kann man ohne weiteres dicht machen. Wieder tritt dann das Sonderkündigungsrecht ein, wie bereits vor kurzem hier angefragt.
Fazit für C: lieber gekündigt mit Abfindung und monatlichem Geld als gekündigt ohne Geld.
Problem: C muß unterschreiben daß C dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Frage: Wie, wenn kein Krippenplatz in Sicht ist???
Eventuell gehts der Firma dann wieder so gut, dass
sie keine Möglichkeit zur betriebsbedingten Kündigung oder zur
Errichtung von Beschäftigungsgesellschaften mehr hat.
Der eigentlichen Firma geht es gut. Was heißt gut, jahrelange Mißwirtschaft hat noch keiner Firma gut getan, aber es sieht nicht so aus, daß dieser Konzern in den nächsten Jahren nicht mehr existiert.
Falls Dir noch was einfällt dazu, würd ich mich freuen von Dir zu hören.
Liebe Grüße,
Christiane