Welche Gefahr für die Gesellschaft wäre denn von einem Adolf
Hitler bspw. 1975 (also nach 25 Jahren Haft), ausgegangen, die
gegen eine Freilassung gesprochen hätte?
Wiederholungsgefahr? Er hatte seine Anhänger. Ganz abgesehen von der Meinung des Auslands. Und abgesehen davon, dass man ihn womöglich noch früher als haftunfähig hätte entlassen müssen, denn er wäre 1975 immerhin 86 Jahre alt gewesen.
Man darf wohl annehmen, dass bei diesem Gedankenspiel das BVG sich sehr hätte winden müssen, und das mit durchaus ungewissem Ergebnis, wenn es von A.H. angerufen worden wäre.
smalbop
Behaupte ich auch nicht. Was mich aber noch interessieren würde: Wieso steht nicht „Im Namen des Volkes“ über jedem Gesetz? Auch das Parlament ist Teil der Staatsgewalt. Sind die Parlamentarier realistischer/resignierter als die Juristen (soweit sie nicht sowieso beides in Personalunion sind)?
smalbop
Welche Gefahr für die Gesellschaft wäre denn von einem Adolf
Hitler bspw. 1975 (also nach 25 Jahren Haft), ausgegangen, die
gegen eine Freilassung gesprochen hätte?
Wiederholungsgefahr? Er hatte seine Anhänger. Ganz abgesehen
von der Meinung des Auslands.
Seit wann interessiert die deutsche Justiz die Meinung des Auslands? Und was die Anhänger angeht: im damaligen Umfeld hätten die einen Deubel getan und sich öffentlich bekannt. Die Gefahr einer rechte Diktatur bestand zu der Zeit erst recht nicht. Da war eher die linke Seite eine Gefahr.
Und abgesehen davon, dass man
ihn womöglich noch früher als haftunfähig hätte entlassen
müssen, denn er wäre 1975 immerhin 86 Jahre alt gewesen.
Gibts für Haftunfähigkeit schon eine Altergrenze?
Man darf wohl annehmen,
Nein, darf man nicht.
dass bei diesem Gedankenspiel das BVG
sich sehr hätte winden müssen, und das mit durchaus ungewissem
Ergebnis, wenn es von A.H. angerufen worden wäre.
Du verwechselst Mutmaßungen mit Argumenten. Das Bundesverfassungsgericht (das übrigens mit BVerfG und nicht mit BVG abgekürzt wird; BVG steht für das Bundesverwaltungsgericht) hat in der Vergangenheit oft genug bewiesen, daß es weder auf die Politik noch auf die Volksmeinung schaut, wenn es seine Urteile fällt.
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Kannst du dir eine Menschheit vorstellen, in der man keine Knute (Regierung, Gerichte, Polizei,…) braucht, um ein erträgliches Zusammenleben zu haben, weil jeder selber weiß, was sich gehört und was nicht?
Sorgen braucht sich da in der Tat keiner der von dir Genannten zu machen.
Nicht unerwähnt möchte ich allerdings lassen, dass die Akzeptanz von Urteilen wie von Gesetzen leidet, und damit letztlich auch Rechtsstaat und Demokratie, wenn sie sich allzu sehr von dem abheben, was von der Mehrheit als gut und richtig empfunden wird. Da kann man als Herrschender über das verständnislose Volk, in dessen Namen zu handeln man doch in Anspruch nimmt, so viel jammern, wie man mag. Sinn- und ehrenvoller wäre es allemal, sich, seine Gesetze und seine Rechtwissenschaft dann auch mal selbst zu hinterfragen.
smalbop
Hallo
Was hindert Dich daran, Dich um ein Schöffenamt zu bewerben?
Nichts. Indessen wird man ins Schöffenamt berufen, und die Auswahl folgt wieder eigenen Gesetzen.
Dann kannst Du bei den Urteilen mitwirken. Insbesondere bei
Strafverfahren wird häufig vor Schöffenkammern verhandelt.
Klar, da ist ja auch das öffentliche Interesse eher gegeben, da der Staat Partei ist.
Und wie man sieht, werden solche Urteile tatsächlich im Namen
des Volkes gesprochen, denn immerhin gibt es in Deutschland
fast 40.000 Schöffen.
Leider wird in diesem Forum so gut wie nie ein Urteil zitiert, an dem Schöffen beteiligt waren. Was vielleicht daran liegt, dass die nur bei der „niederen Gerichtsbarkeit“ mitwirken dürfen.
Es ist, wie so oft, natürlich einfacher, sich nicht aktiv
einzubringen sondern lieber über die üble Justiz in
Deutschland herum zu maulen.
Das ist immer einfacher, ja.
Insbesondere die fast 40.000
ehrenamtlichen Richter, die unbezahlt eine nicht unerhebliche
Zeit damit verbringen möglichst „volksnahe“ Urteile zu
erwirken, freuen sich natürlich immer enorm, über so
undifferenzierte Kritik, wie von Dir.
Was du alles nicht von mir weißt…
Hallo
Adolf Hitler war nicht der letzte und einzige, der sich
schwerster Völkerrechts widriger Verbrechen schuldig gemacht
hat.
Nein, aber er wäre dann einer der wenigen gewesen, die sich in Deutschland bisher hätten dafür verantworten müssen.
Selbstverständlich hätte er der Justiz übergeben werden müssen
und nach geltendem Recht angeklagt und verurteilt werden
müssen.
Hätte er müssen, ja. Und zweifellos wäre ein „lebenslänglich“ dabei herausgekommen, denn ihm hätte man wohl auch, ganz deutscher Rechtsstaat, keinen „Befehlsnotstand“ zugebilligt, wie so vielen seiner Paladine.
Dann wäre er 15 Jahre lang eingefahren. Und dann?
Gegenwärtig wäre m.E. der Internationale Strafgerichtshof in
Den Haag zuständig.
Nein, der kommt nur, wenn sonst keine rechtsstaatliche Strafverfolgung gewährleistet ist.
Was sonst?
Hätte man Deiner Meinung nach „kurzen Prozess“ mit ihm machen
sollen?
Auf keinen Fall. *sarkasmus ein* Glücklicherweise sind die bösen Attentäter des 20. Juli mit ihrer Selbstjustiz ja gescheitert.*sarkasmus aus*
Es geht hier weniger um meine Meinung. Es geht um diejenigen, die meinen, dass man jeden Menschen irgendwann wieder auf die Menschheit loslassen muss. Etwas, das ich nicht meine, festgemacht an einem Gedankenexperiment.
smalbop
Hallo,
Was hindert Dich daran, Dich um ein Schöffenamt zu bewerben?
Nichts. Indessen wird man ins Schöffenamt berufen, und die
Auswahl folgt wieder eigenen Gesetzen.
und die wären? Da grundsätzlich mehr Schöffenstellen zu besetzen , als freiwillige Bewerber da sind und die Gerichte sogar schon in den Medien um Bewerbungen bitten, ist die Berufung Formsache.
Was genau meinst Du mit „eigenen Gesetzen“? Undemokratisch im Hinterzimmer?
Dann kannst Du bei den Urteilen mitwirken. Insbesondere bei
Strafverfahren wird häufig vor Schöffenkammern verhandelt.
Klar, da ist ja auch das öffentliche Interesse eher gegeben,
da der Staat Partei ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenamtlicher_Richter#…
Und wie man sieht, werden solche Urteile tatsächlich im Namen
des Volkes gesprochen, denn immerhin gibt es in Deutschland
fast 40.000 Schöffen.
Leider wird in diesem Forum so gut wie nie ein Urteil zitiert,
an dem Schöffen beteiligt waren. Was vielleicht daran liegt,
dass die nur bei der „niederen Gerichtsbarkeit“ mitwirken
dürfen.
Sicher. Die großen Strafkammern und Schwurgerichte befassen sich bekanntlich nur mit Schwarzfahrern und Ladendieben…
Nachhilfe gefällig?
http://de.wikipedia.org/wiki/Schwurgericht
Zitat: Ein Schwurgericht ist ein erstinstanzlicher Spruchkörper, dessen Zuständigkeit vor allem auf die Delikte des Mordes, des Totschlags und die mit dem Tode erfolgsqualifizierten Vorsatzdelikte beschränkt ist.
S.J.
Hallo,
Es geht hier weniger um meine Meinung. Es geht um diejenigen,
die meinen, dass man jeden Menschen irgendwann wieder auf die
Menschheit loslassen muss.
das entspricht nicht der Meinung einzelner Randgruppenmenschen sondern stellt die Grundlage des deutschen Strafrechts dar. Auch andere europäische Rechtssystem verfahren so.
Strafe besteht eben nicht nur aus Rache.
http://www.bpb.de/die_bpb/MOXTL4,4,0,Vom_Sinn_und_Zw…
S.J.
Dann wäre er 15 Jahre lang eingefahren.
Unwahrscheinlich, da sicher die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden wäre, un das schließt eine freilassung nach 15 jahren aus.
Es ist übrigens auch kein Automatismus, da lebenslängliche nach 15 Jahren freigelassen werden, auch wenn das immer wieder so hingestellt wird. Das kann auch erst nach 20, 25, 30, 35 jahren geschehen.
Aber mit Sicherheitsverwahrung hat das alles nichts zu tun - das ist nochmal ein anderes Paar Stiefel.
Es geht hier weniger um meine Meinung. Es geht um diejenigen,
die meinen, dass man jeden Menschen irgendwann wieder auf die
Menschheit loslassen muss.
Reden wir nun von Sicherheitsverwahrung oder Strafe?
Etwas, das ich nicht meine,
festgemacht an einem Gedankenexperiment.
Dann führen wor das Gedankenexperiment doch mal zu Ende: Wer legt dann eigentzlich fest, für wen die Menschenrechte gelten und für wen nicht? Und wie verhinderst man, daß derjenige, der die Möglichkeit aht, die Menschrechte einzuschränken, sie nicht missbraucht?
Gruß,
Max