Nochmal Gäfgen

Hallo,

in der Wikipedia lese ich u. a.:

„Am 28. Juli 2003 wurde Gäfgen wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt[4], wobei die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, was einer Strafrestaussetzung zur Bewährung gemäß § 57a StGB nach bereits 15 Jahren entgegensteht.“

Von „Sicherheitsverwahrung“, einem in letzter Zeit viel diskutierten Thema, wird nichts gesagt. Heißt das, dass er, wenn auch nicht nach 15 Jahren, aber doch irgendwann danach, (wann denn, er ist ja noch jung?) entlassen wird?

Grüße
Carsten

Hallo!

Hallo,

in der Wikipedia lese ich u. a.:

„Am 28. Juli 2003 wurde Gäfgen wegen Mordes zu einer
lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt[4], wobei die
besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, was einer
Strafrestaussetzung zur Bewährung gemäß § 57a StGB nach
bereits 15 Jahren entgegensteht.“

Von „Sicherheitsverwahrung“, einem in letzter Zeit viel
diskutierten Thema, wird nichts gesagt. Heißt das, dass er,
wenn auch nicht nach 15 Jahren, aber doch irgendwann danach,
(wann denn, er ist ja noch jung?) entlassen wird?

http://dejure.org/gesetze/StGB/57a.html

Zitat:

(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn

  1. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet

Das sagt für mich, als juristischem Laien folgendes aus:
Da im Falle des Herrn Gäfgen die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, ist die weitere Vollstreckung der Strafe geboten. Das schließt eine Entlassung, meines erachtens nach, bis zum Ende seines Lebens aus.

Grüße
Carsten

MfG,
TheSedated

Hallo Carsten!

Heißt das, dass er, wenn auch nicht nach 15 Jahren, aber doch :irgendwann danach,(wann denn, er ist ja noch jung?) entlassen :wird?

Ja. Es gehört zum Strafrecht, zum Sinn von Freiheitsstrafe und insbesondere zu den Menschenrechten, dass jeder Mensch noch eine Perspektive in Freiheit hat, es sei denn, vom Betroffenen geht immer noch eine Gefahr aus.

Gruß
Wolfgang

Heißt das, dass er,
wenn auch nicht nach 15 Jahren, aber doch irgendwann danach,
(wann denn, er ist ja noch jung?) entlassen wird?

Nach meiner Rechnung müsste das 2022 sein. Hab das aber jetzt nicht auf den Tag genau geprüft.

Die Unmöglichkeit des Wegsperrens ohne Chance, jemals wieder in Freiheit zu kommen, hat das BVerfG schon seit langem festgestellt.

Gruß
Dea

Heißt das, dass er,
wenn auch nicht nach 15 Jahren, aber doch irgendwann danach,
(wann denn, er ist ja noch jung?) entlassen wird?

Nach meiner Rechnung müsste das 2022 sein. Hab das aber jetzt
nicht auf den Tag genau geprüft.

Die Unmöglichkeit des Wegsperrens ohne Chance, jemals wieder
in Freiheit zu kommen, hat das BVerfG schon seit langem
festgestellt.

Das stimmt. man könnte auch sagen: Das unbedingte Recht auf Leben und Menschenwürde ist ein hehres Ziel, aber wie alle apodiktischen Dogmen leicht ad absurdum zu führen. Das BVerfG hätte mit der Begründung auch dem untergetauchten Adolf Hitler die Chance zur Resozialisierung eröffnen müssen, wenn er sich, entlarvt 1950 und mangels Todesstrafe zu lebenslänglich verurteilt, nur als ordentlicher Gefangener gegeben hätte.

Positive Erfahrungen aus der Landsberger Festungshaft hätten für ihn gesprochen. Dort hat er sich bekanntlich literarisch betätigt und war auch sonst ein sehr angenehmer Knacki, so dass er sogar ganz leicht vorzeitig (9 Monate statt 5 Jahre) rauskam, was sich äußerst positiv auf seine weitere Führerkarriere ausgewirkt hat.

Auch ein Magnus Gäfgen hat noch eine faire Chance auf den Kanzlerposten verdient.

smalbop

Nur gut…
…dass wir in D in einem Rechtsstaat leben und Leute wie Du nichts maßgebliches zu sagen haben.

Gruß

S.J.

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…dass wir in D in einem Rechtsstaat leben und Leute wie Du
nichts maßgebliches zu sagen haben.

Immerhin behaupten wir auch eine Demokratie zu sein und da wird man
sich wohl oder übel auch mit der Stimme des Volkes auseinander setzen
müssen, Selbstherlichkeit ist da überhaupt nicht zielführend.

Der Plem

Hallo!

Halt Stopp! Demokratie und Rechtsstaat! - und da hat das Volk schon staatsrechtlich nicht das Recht den Rechtsstaat auszuhebeln - und ich füge hinzu: das ist auch gut so, denn das sogenannte „gesunde Volksempfinden“ ist um nichts besser als ein wahnsinniger Diktator.

Gruß
Tom

1 „Gefällt mir“

Hallo!

Das BVerfG
hätte mit der Begründung auch dem untergetauchten Adolf Hitler
die Chance zur Resozialisierung eröffnen müssen, wenn er sich,
entlarvt 1950 und mangels Todesstrafe zu lebenslänglich
verurteilt, nur als ordentlicher Gefangener gegeben hätte.

Ja und?

Gruß
Tom

…dass wir in D in einem Rechtsstaat leben und Leute wie Du
nichts maßgebliches zu sagen haben.

Ein billiger und nichtssagender Allgemeinplatz, passend für so ziemlich jedes Nicht-Mainstream-Statement, aber du kannst dir offenkundig des vorsichtig-verhaltenen Beifalls derer sicher sein, die noch weniger verstehen, worauf ich hinauswill. (Übrigens waren es nicht die deutschen Juristen, die uns 1945 zum Rechtsstaat zurückverholfen haben, aber das nur am Rande.)

Trotzdem würde mich brennend interessieren, welche Lösung du und die Sternchengeber für das Gedankenspiel des lebend gefassten Adolf Hitler vorschlagen. Oder zerschellt eure bedingungslose Rechtsstaatlichkeit etwa an dieser klitzekleinen Nagelprobe?

Gruß
smalbop

3 „Gefällt mir“

‚Im Namen des Volkes‘

Halt Stopp! Demokratie und Rechtsstaat! - und da hat das Volk
schon staatsrechtlich nicht das Recht den Rechtsstaat
auszuhebeln - und ich füge hinzu: das ist auch gut so, denn
das sogenannte „gesunde Volksempfinden“ ist um nichts besser
als ein wahnsinniger Diktator.

Dann sollten die Richter vielleicht jene anmaßende Eingangsformel nicht mehr verwenden, die jedes deutsche Gerichtsurteil ziert. Und dann bräuchten sie auch nicht mehr damit zu leben, dass ihre Entscheidungen von denjenigen kritisiert werden, in deren Namen zu urteilen sie doch vorgeben.

smalbop

Halt Stopp! Demokratie und Rechtsstaat! - und da hat das Volk
schon staatsrechtlich nicht das Recht den Rechtsstaat
auszuhebeln

Ich meinte nicht das, das Volk Gesetze aushebeln kann, ich denke
vielmehr das mit solch platten Sprüchen diese Art Denken gefördert wird.

Auf lange Sicht hat das Volk schon Einfluß auf unseren Rechtsstaat.

Der Plem

Hallo!

Das BVerfG
hätte mit der Begründung auch dem untergetauchten Adolf Hitler
die Chance zur Resozialisierung eröffnen müssen, wenn er sich,
entlarvt 1950 und mangels Todesstrafe zu lebenslänglich
verurteilt, nur als ordentlicher Gefangener gegeben hätte.

Ja und?

Tja, diese simple Gegenfrage kannst du dir halt nur leisten, weil es ein Gedankenspiel ist. Ich hingegen möchte wissen, wie belastbar BVG-Entscheidungen sind, und das mache ich mit solchen Gedankenspielen. Und es hat mich bisher kein Forumsteilnehmer zu überzeugen vermocht, dass das BVG auch in diesem Fall - und somit generell - richtig liegt mit seinem Primat. Wobei das BVG ja nur das auslegt, was das GG vorgibt. Vielleicht setzt meine Frage darum beim BVG auch nicht tief genug an.

Das GG ist keine Religion und seine Artikel sind keine Dogmen. Es ist eine Geschäftsordnung für das Zusammenleben in einer Gebietskörperschaft und als solche ein Ausdruck der in der Zeit seiner Entstehung herrschenden Wertvorstellungen.

smalbop

diesmal Adolf

die Chance zur Resozialisierung eröffnen müssen, wenn er sich,
entlarvt 1950 und mangels Todesstrafe zu lebenslänglich
verurteilt, nur als ordentlicher Gefangener gegeben hätte.

Ja und?

Tja, diese simple Gegenfrage kannst du dir halt nur leisten,
weil es ein Gedankenspiel ist. Ich hingegen möchte wissen, wie
belastbar BVG-Entscheidungen sind,

Wenn Dir die eine Gegenrfrage nicht gefällt, dann habe ich eine andere für Dich:
Welche Gefahr für die Gesellschaft wäre denn von einem Adolf Hitler bspw. 1975 (also nach 25 Jahren Haft), ausgegangen, die gegen eine Freilassung gesprochen hätte?

C.

Hallo!

Das stimmt. man könnte auch sagen: Das unbedingte Recht auf
Leben und Menschenwürde ist ein hehres Ziel, aber wie alle
apodiktischen Dogmen leicht ad absurdum zu führen. Das BVerfG
hätte mit der Begründung auch dem untergetauchten Adolf Hitler
die Chance zur Resozialisierung eröffnen müssen…

Ja natürlich. Denn von diesem Mann ging keine Gefahr aus, der man durch Wegsperren hätte begegnen können. Er war eine gescheiterte Existenz, ein affektierter Schreihals, der es aber verstand, Zeitstömungen zu nutzen und Gleichgesinnte zu finden. Viele Millionen Menschen standen lange Zeit hinter ihm und wenn schon Verbrecher, waren die Millionen Mitläufer, die Nutznießer und Pöstcheninhaber genau so üble Verbrecher. Die waren nämlich Voraussetzung für das gesamte Geschehen. Nur wollen das bis heute nur wenige zur Kenntnis nehmen, weil es viel bequemer ist, auf einen Schuldigen zeigen zu können.

Wenn Du alle lebenslänglich wegsperren willst, die den Tod eines Menschen schuldhaft zu verantworten haben, werden Rache- und Vergeltungsgelüste befriedigt, aber wohl nicht darüber nachgedacht, was der Sinn einer Freiheitsstrafe sein könnte. Lebendig wird davon niemand mehr.

Wenn Du alle lebenslänglich wegsperren willst, die für massenhaft tote Soldaten und tote Zivilisten verantwortlich sind, fange mit Regierungen und Bundestagsabgeordneten an, die für Krieg und dessen laufende Verlängerung gestimmt haben. Und was ist mit denen, die diese Leute trotzdem wählen? Du willst den Racheengel spielen? Bitteschön: Wo und durch wen werden die übelsten Verbrechen begangen … wer bringt und hält diese Leute im Amt … und jetzt verrate mir, wer unschuldig ist. Geh mal auf die Suche, vielleicht findest Du jemanden.

Gruß
Wolfgang

2 „Gefällt mir“

Dann sollten die Richter vielleicht jene anmaßende
Eingangsformel nicht mehr verwenden, die jedes deutsche
Gerichtsurteil ziert. Und dann bräuchten sie auch nicht mehr
damit zu leben, dass ihre Entscheidungen von denjenigen
kritisiert werden, in deren Namen zu urteilen sie doch
vorgeben.

‚Im Namen des Volkes‘ bezieht sich auf das GG:

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. (Art. 20 GG)

Es hat absolut nichts damit zu tun, dass das Urteil der mehrheitlich augenblicklich vorherrschenden Rechtsauffassung des Volkes entspricht.

1 „Gefällt mir“

dass von einem Adolf H.keine Gefahr mehr ausginge, wenn er nur im Knast säße, wage ich zu bezweifeln. Viele Verbrecher haben Handlanger draußen…

Wenn Du alle lebenslänglich wegsperren willst, die für
massenhaft tote Soldaten und tote Zivilisten verantwortlich
sind, fange mit Regierungen und Bundestagsabgeordneten an,

Lebenslänglich ist unmenschlich. Aufhängen ist gut.
Zum Thema Irrenhaus Bundestag sage ich hier nichts weiter…

nebenbei
wenn das Volk nicht mehr bereit ist, diesen Staat (Rechtsstaat/Demokratie) zu tragen, knallt es ganz gewalt(ät)ig.
Dann brauchen sich aber unsere Volkszertreter oder so mancher richter keine Sorgen mehr machen: Dann gilt wieder die allseits beliebte Lynchjustiz.

Hallo,

Trotzdem würde mich brennend interessieren, welche Lösung du
und die Sternchengeber für das Gedankenspiel des lebend
gefassten Adolf Hitler vorschlagen. Oder zerschellt eure
bedingungslose Rechtsstaatlichkeit etwa an dieser
klitzekleinen Nagelprobe?

Adolf Hitler war nicht der letzte und einzige, der sich schwerster Völkerrechts widriger Verbrechen schuldig gemacht hat.

Selbstverständlich hätte er der Justiz übergeben werden müssen und nach geltendem Recht angeklagt und verurteilt werden müssen.

Gegenwärtig wäre m.E. der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag zuständig.

Was sonst?

Hätte man Deiner Meinung nach „kurzen Prozess“ mit ihm machen sollen?

S.J.

Bring Dich ein - werde Schöffe

Dann sollten die Richter vielleicht jene anmaßende
Eingangsformel nicht mehr verwenden, die jedes deutsche
Gerichtsurteil ziert. Und dann bräuchten sie auch nicht mehr
damit zu leben, dass ihre Entscheidungen von denjenigen
kritisiert werden, in deren Namen zu urteilen sie doch
vorgeben.

Was hindert Dich daran, Dich um ein Schöffenamt zu bewerben? Dann kannst Du bei den Urteilen mitwirken. Insbesondere bei Strafverfahren wird häufig vor Schöffenkammern verhandelt.

Eine Wahlperiode dauert 5 Jahre, für gewöhnlich hat man 12 Termine im Jahr.

Und wie man sieht, werden solche Urteile tatsächlich im Namen des Volkes gesprochen, denn immerhin gibt es in Deutschland fast 40.000 Schöffen.

Es ist, wie so oft, natürlich einfacher, sich nicht aktiv einzubringen sondern lieber über die üble Justiz in Deutschland herum zu maulen. Insbesondere die fast 40.000 ehrenamtlichen Richter, die unbezahlt eine nicht unerhebliche Zeit damit verbringen möglichst „volksnahe“ Urteile zu erwirken, freuen sich natürlich immer enorm, über so undifferenzierte Kritik, wie von Dir.

Gruß

S.J.