Hallo,
wiewohl es mir persönlich widerstrebt, sehe ich mich doch veranlasst, einzeln Stellung zu beziehen. Wissend, wie schwierig dies werden kann…
erlaube mir am Anfang eine Frage. Warum verteilst Du Deine
Anfrage auf mehrere Threads?
Trivialerweise nur deshalb, weil die Fragen zeitlich nacheinander aufgetaucht sind.
Den Menschen, die Dir antworten
möchten, machst Du es damit nicht leichter.
Das ist sicherlich zutreffend.
Nach Deiner Bemerkung: „Der Rest steht in den anderen
Postings… . Natürlich gehe ich nicht davon aus, dass jmd
die interessehalber liest.“ habe ich lange gezögert, Dir
überhaupt zu antworten.
Verständlich.
Weiterhin verwirren Deine unterschiedlichen Angaben. Erst
willst Du ein Gartenhaus bauen (mit Angst vor den Kosten für
Statiker und Entwurfsverfasser)
Angst? Hmmmmm… Geld erwirtschaften (durch Arbeit verdienen) zu können, um es ausgeben zu können, z.B. für Statiker und Entwurfsverfasser, ist heute nahezu ein rares Privileg. Ist der Zufluss von Einkommen nicht dauerhaft sichergestellt, sollte man den Abfluss an Geld weitgehend unterbinden - meine Meinung. Vielleicht ist es doch Angst, Zukunftsangst, die in diesem unserem Staate grassiert und auch mich befallen hat.
und etwas später einen
Geräteschuppen aus dem Baumarkt aufstellen.
Nunja, vielleicht ist der Unterschied zwischen einem Geräteschuppen und einem Gartenhaus krasser als ich ihn verstehe. Ich habe diese Begrifee synonym verwendet, mag sein, dass in bestimmten Berufen / Branchen dazwischen himmelweite definitionsmäßige Unterschiede bestehen. So wie die Lampe des Normalbürgers für den Elektriker eine Leuchte ist - und die (Glüh-)lampe des Elektrikers für den Normalbürger eine Birne, so ist es vielleicht von mir naiv anzunehmen, dass, da man in einem GArtenhaus Geräte unterstellen kann und man in einem Geräteschuppen wiederum sich vor Regen schützen kann, beides in etwas das gleiche ist.
Wenn Du so auch an Dein zuständiges Bauamt herangegangen bist,
kann ich leicht verstehen, dass der Ansprechpartner etwas
Schriftliches haben möchte, auf das er sich bei der Antwort
beziehen kann.
Mag sein, dass behördentechnische Laien nicht immer so an eine Behörde herantreten, wie eine Behörde sich das wünscht. Wäre ich Verwaltungsfachangestellte, hätte ich sicherlich die Möglichkeit, mich behördenkonformer auszudrücken.
Bauen im Außenbereich ist immer ein heikles Thema. Hier gibt
es selten pauschale Antworten.
Und noch seltener präzise.
In diesem Forum bekommst Du keinen Persilschein.
Genau damit hatte ich gerechnt ;.)
Schau auch mal in den Flächennutzungsplan. Wie ist das Gebiet
dort dargestellt? Grünfläche mit Zweckbindung
Dauerkleingärten?
Habe ich mehrfach eingesehen, der Herr vom Amt kannte das Bundeskleingartengesetz mal gerade vom Namen her… . Er konnte mir nicht mal die AUskunft geben, WER mir Auskunft geben kann über eine ev. Anerkennung der Anlage nach BKleinG. Den Unterscied zwischen den Angaben in dem Liegenschaftskartenauszug (Kleingarten) und dem Flächennutzungsplan (Landwirtschaft) konnte er auch nicht erläutern. Mit der dritten Angabe (Garten und Ristewiese) aus dem Grundbuchauszug habe ich ihn gar nicht erst konfrontiert.
Aber ich war beruhigt, dass meine Steuergelder so sinnvoll für kompetentes Personal ausgegeben werden…
Ich werde das Gefühl nicht los, dass Du etwas mehr als einen
Geräteschuppen oder eine Laube zum zeitweiligen Aufenthalt
errichten willst.
Deine Gefühlslage in Ehren und meine Verbissenheit in dieses Thema zum Teufel und für deine wohltuende und aufbauende Unterstellung herzlichen Dank!
Aber nun, du scheinst dich auszukennen, eine ernsthafte Frage:
Im BauGB steht (§35 wenn ich mich nicht irre), dass BAuen im Aussenbereich verboten ist. Die Ausnahmen / Privilegien treffen auf uns nicht zu.
In der NbauO steht (Anhang zu §69), dass im Aussenbereich Gebäude bis 20qm genehmigungsfrei sind.
Was bedeutet das? Sind diese Bauten verboten, aber genehmigungsfrei? Wußten die Autoren der NbauO nicht, was im BauGB steht?
Eine Auflösung dieses Widerspruchs wäre interessant.
danke, dalga