Nochmal geblitzt mit Firmenwagen

Hallo,

mal angenommen, der Mitarbeiter eines mittelständigen Unternehmen fährt einen Firmenwagen, den er auch privat nutzen darf. Er wird hin und wieder mit seinem Firmenwagen geblitzt. In dieser Firma ist es üblich, dass „Knöllchen“ an den Firmenwagennutzer zur weitern Bearbeitung/Zahlung wortlos weitergegeben werden.

Wie sieht das nun mit den Punkten aus ? Wenn die gelegentlichen Zahlkarten und Verstoßhinweise sofort bezahlt werden ohne den Fahrer zu nennen, bekommt dann die Firma die Punkte ?

Gruss

Wenn das kleine Knöllchen sind ohne Punkte kann es sein
das die Firma damit durchkommt. Bei Punkt-Verstössen wird
die Firma in der Regel aufgefordert den Fahrer zu benennen.
Wenn sie das nicht tut, kann ihr das Führen eines Fahrtenbuchs
auferlegt werden. Ein Firmenwagen ist ja nunmal kein Frei-Flug-
Schein :wink:

Alex

Hi,

Wie sieht das nun mit den Punkten aus ? Wenn die
gelegentlichen Zahlkarten und Verstoßhinweise sofort bezahlt
werden ohne den Fahrer zu nennen, bekommt dann die Firma die
Punkte ?

der ist gut… Kann die Firma auch den Führerschein machen und ein Fahrzeug führen? Oder, wer gibt bei Erreichen der Punktegrenze denn seinen Lappen ab?

Da die Flensburger Punkte eine individuelle „Sanktion“ gegen den Führer eines KFZ sind, kann diese eine Firma selbstverständlich nicht bekommen (genausowenig, wie eine Firma in den Knast kommen kann).
Jede staatliche Sanktion kann sich nur an den Täter richten. So lange es allerdings nur um schnöden Mammon geht, haben die Behörden natürlich keine Möglichkeit zu überprüfen ob nun der Täter selbst, seine Mutter oder der Papst das Geld bezahlt hat (dem Geld sieht man seinen Eigentümer ja nicht an). Geht es um weitergehende Konsequenzen wie Fahrverbote o.ä. (die Punkte sind ja nichts anderes als eine Vorstufe zum Fahrverbot), kann dies natürlich nicht irgenjemanden auferlegt werden. Hier muß der Staat den wirklichen Fahrer ermitteln.

Gruß Stefan

gelegentlichen Zahlkarten und Verstoßhinweise sofort bezahlt
werden ohne den Fahrer zu nennen, bekommt dann die Firma die
Punkte ?

der ist gut… Kann die Firma auch den Führerschein machen und
ein Fahrzeug führen? Oder, wer gibt bei Erreichen der
Punktegrenze denn seinen Lappen ab?

eben, darum geht es. Eine Firma kann ein KFZ auf sich zulassen, ohne einen Führerschein zu haben.

Ich wollte auch nicht wissen ob eine Fa. einen Führerschein machen kann sondern wie es in der Praxis gehandhabt wird. Fakt ist, dass die Punkte irgendwo im Nirwana gelandet sind; wer fragt nach, wer ist für die korrekte Verteilung der Punkte zuständig ?

Der Vorgang wird an die Stadtkasse o.ä. gegeben und die sieht nach Zahlungseingang keine Veranlassung etwas zu tun. Die Punktemeldung ist nach Flensburg gegangen und auch dort ist niemand, der sich zuständig fühlt (anscheinend), die haben einen Vorgang und ein Konto… aus die Maus.

Gruss

gelegentlichen Zahlkarten und Verstoßhinweise sofort bezahlt
werden ohne den Fahrer zu nennen, bekommt dann die Firma die
Punkte ?

der ist gut… Kann die Firma auch den Führerschein machen und
ein Fahrzeug führen? Oder, wer gibt bei Erreichen der
Punktegrenze denn seinen Lappen ab?

eben, darum geht es. Eine Firma kann ein KFZ auf sich
zulassen, ohne einen Führerschein zu haben.

Das kann nicht nur eine Firma, das kann auch eine Person. Ein Führerschein ist keine Vorraussetzung, um ein Fahrzeug zuzulassen.

Ich wollte auch nicht wissen ob eine Fa. einen Führerschein
machen kann sondern wie es in der Praxis gehandhabt wird.

Wie Alexander schon schrieb: die Behörden müssen den Fahrer ermitteln. Gelingt ihnen das nicht, kann auch niemand bestraft werden. Eine Haftung des Halters für Verkehrsverstöße gibt es nicht (auch die sog. Halterhaftung bei Parkverstößen ist eigentlich keine. Der Halter haftet nicht für den eigentlichen Verstoß, sondern ihm können die Verfahrenskosten auferlegt werden - dies gilt aber nur bei Parkverstößen).
Der Halter kann dann aber verpflichtet werden ein Fahrtenbuch zu führen (führen zu lassen), um den Fahrer bei künftigen Verstößen leichter ermitteln zu können.

Fakt
ist, dass die Punkte irgendwo im Nirwana gelandet sind; wer
fragt nach, wer ist für die korrekte Verteilung der Punkte
zuständig ?

Der Vorgang wird an die Stadtkasse o.ä. gegeben und die sieht
nach Zahlungseingang keine Veranlassung etwas zu tun. Die
Punktemeldung ist nach Flensburg gegangen und auch dort ist
niemand, der sich zuständig fühlt (anscheinend), die haben
einen Vorgang und ein Konto… aus die Maus.

Nee, so läuft das nicht. Sobald es über eine einfache Geldbuße hinausgeht, muß die Behörde (Polizei oder Ordnungsamt) den Fahrer ermitteln. Flensburgpunkte und Geldbuße werden nicht getrennt, nach dem Motto „hauptsache das Geld kommt, um die Punktverteilung kümmere sich wer will“.
Beides gehört zusammen und kann nur dem Fahrer auferlegt werden, der dazu ermittelt werden muß.

Gruß Stefan

eben, darum geht es. Eine Firma kann ein KFZ auf sich
zulassen, ohne einen Führerschein zu haben.

Das kann nicht nur eine Firma, das kann auch eine Person. Ein
Führerschein ist keine Vorraussetzung, um ein Fahrzeug
zuzulassen.

ja, steht doch da. Eine Firma kann … die Person interessiert
in diesem Kontext nicht.

Wie Alexander schon schrieb: die Behörden müssen den
Fahrer ermitteln.

MÜSSTEN ! vielleicht.

Fakt
ist, dass die Punkte irgendwo im Nirwana gelandet sind; wer
fragt nach, wer ist für die korrekte Verteilung der Punkte
zuständig ?

Nee, so läuft das nicht.

siehe was da steht. Fakt.

Beides gehört zusammen und kann nur dem Fahrer auferlegt
werden, der dazu ermittelt werden muß.

Theorie und Praxis scheinen eine andere Sprache zu sprechen.

Gruss

Auch hallo,

Wenn die gelegentlichen Zahlkarten und Verstoßhinweise sofort bezahlt werden ohne den Fahrer zu nennen, bekommt dann die Firma die Punkte ?

Nein, die Firma bekommt keine Punkte.

Gab es sicher Punkte? Dann wird das soweit verfolgt, bis der Fahrer ermittelt ist. Vielleicht wird so ein Verfahren auch mal eingestellt, selbst erlebt habe ich das noch nicht.

Gruß
Bonsai

Hallo

Habe selber schon erlebt das die Polizei vor der Türe stand und die Fahrtenbücher beschlagtnahmt hat. Das wurde in mehreren Firmen durchgeführt. So wird das im Stuttgarter Großraum gehandelt.

Gruß

P.S. Mein Kollege hat durch die Firmenwagenknöllchen seinen Lappen für einen Monat abgeben dürfen

Hallo Roger,

der normale Ablauf sieht wie folgt aus (kenne ich aus meinen Zeiten im Personalbereich):

Handelt es sich um ein Bußgeld, das Punkte nach sich zieht, geht der Bußgeldbescheid incl. eines Anhörungsbogens an die Firma. Mittlerweile sind die entsprechenden Fahrerfotos gleich im Bußgeldbescheid eingescannt, damit es schneller bearbeitet werden kann. Ich kenne sogar Fälle, in denen die Polizei unangemeldet im Unternehmen erschien, wenn angegegeben wurde, daß es nicht 100%ig ersichtlich ist, wer zum fraglichen Zeitpunkt den Firmenwagen fuhr. (Wird immer wieder gerne angegeben, um die Punkte zu vermeiden).

Letzteres zieht nicht mehr wirklich, da dann das Unternehmen dazu verdonnert wird, für jedes Firmen-KFZ ein Fahrtenbuch zu führen.

Unterm Strich sieht es also so aus, daß grundsätzlich das Unternehmen verpflichtet ist, den Anhörungsbogen - also die Fahrernennung - ordnungsgemäß auszufüllen und zurückzusenden.

Gruß
Marlene