gelegentlichen Zahlkarten und Verstoßhinweise sofort bezahlt
werden ohne den Fahrer zu nennen, bekommt dann die Firma die
Punkte ?
der ist gut… Kann die Firma auch den Führerschein machen und
ein Fahrzeug führen? Oder, wer gibt bei Erreichen der
Punktegrenze denn seinen Lappen ab?
eben, darum geht es. Eine Firma kann ein KFZ auf sich
zulassen, ohne einen Führerschein zu haben.
Das kann nicht nur eine Firma, das kann auch eine Person. Ein Führerschein ist keine Vorraussetzung, um ein Fahrzeug zuzulassen.
Ich wollte auch nicht wissen ob eine Fa. einen Führerschein
machen kann sondern wie es in der Praxis gehandhabt wird.
Wie Alexander schon schrieb: die Behörden müssen den Fahrer ermitteln. Gelingt ihnen das nicht, kann auch niemand bestraft werden. Eine Haftung des Halters für Verkehrsverstöße gibt es nicht (auch die sog. Halterhaftung bei Parkverstößen ist eigentlich keine. Der Halter haftet nicht für den eigentlichen Verstoß, sondern ihm können die Verfahrenskosten auferlegt werden - dies gilt aber nur bei Parkverstößen).
Der Halter kann dann aber verpflichtet werden ein Fahrtenbuch zu führen (führen zu lassen), um den Fahrer bei künftigen Verstößen leichter ermitteln zu können.
Fakt
ist, dass die Punkte irgendwo im Nirwana gelandet sind; wer
fragt nach, wer ist für die korrekte Verteilung der Punkte
zuständig ?
Der Vorgang wird an die Stadtkasse o.ä. gegeben und die sieht
nach Zahlungseingang keine Veranlassung etwas zu tun. Die
Punktemeldung ist nach Flensburg gegangen und auch dort ist
niemand, der sich zuständig fühlt (anscheinend), die haben
einen Vorgang und ein Konto… aus die Maus.
Nee, so läuft das nicht. Sobald es über eine einfache Geldbuße hinausgeht, muß die Behörde (Polizei oder Ordnungsamt) den Fahrer ermitteln. Flensburgpunkte und Geldbuße werden nicht getrennt, nach dem Motto „hauptsache das Geld kommt, um die Punktverteilung kümmere sich wer will“.
Beides gehört zusammen und kann nur dem Fahrer auferlegt werden, der dazu ermittelt werden muß.
Gruß Stefan