also kann man mir im Elektromarkt quasi den größten Müll
verkaufen (bzw. eine Erlaubnis, zu versuchen, ihn zu benutzen)
und ich kann hinterher nichts dagegen tun und vorher auch
nicht ausprobieren, obs funktioniert.
Wenn eine Software nachweisbar auf verschiedenen „vanilla“-Installationen von z.B. dem laut Hersteller unterstütztem Betriebssystem nicht funktioniert oder wesentliche Teile nicht funktionieren, kann man von einem Mangel ausgehen. Meist ist das aber nicht der Fall, sondern es knallt bei bestimmten Kombinationen etc. Dann wird es aber schwer bis unmöglich, dem Hersteller einen Mangel überhaupt erst mal nachweisen zu können, ohne das der wiederum sagt, daß auf anderen PCs seine Software funktioniert und ein Selbstverschulden durch Mängel am System bzw. den Treibern der verbauten Komponenten vorliegt. Solche Dinge enden nicht selten in einer Patt-Situation, wenn nämlich z.B. der Hersteller der betroffenen Treiber wiederum eigentlich auch alles richtig gemacht hat (sich also z.B. an die Vorgaben des Herstellers des Betriebsystems gehalten hat).
Ich erlebe solche Situationen ständig, weiß also sehr wohl, wovon ich da rede. Den Herstellern von Software kommt man nur bei, wenn beworbene wesentliche Funktionen auf vielen Rechnern nicht funktionieren. Ist nur ein Rechner betroffen, kommt es zu einer Art Beweislastumkehr, auch wenn der Käufer das eigentlich gar nicht bräuchte. Denn der Hersteller wird immer sofort behaupten, daß nicht sein Programm fehlerhaft ist, sondern der Rechner des Käufers, dieser also den vermeintlichen Mangel selbst verschuldet hat.
Wer da Ärger vermeiden will, kauft also tatsächlich nicht blind, sondern nutzt die ja meist angebotene Testversion, um die Kompatibilität zu prüfen.
Das ist ja, wie wenn ich ins Autohaus gehe und da ein großes
schwarzes Tuch hängt, der Verkäufer sagt „da steht ein Porsche
drunter“ - und ich ihm das vor dem Kauf einfach glauben muss,
hinterher aber nichts machen kann, wenns doch nur ein Fiat ist
- der fährt ja schließlich auch…
Wenn wir Autos als Vergleich bemühen wollten, dann in etwa mal so: Du baust dir selbst ein Auto aus 1000 Teilen zusammen, es fährt und bekommt TÜV. Dann kaufst du ein Autoradio, stellst aber beim Einbau fest, daß die Halterungen _bei deinem Auto_ nicht richtig funktionieren und das Radio beim Bremsen immer rausfällt. Der Hersteller des Radios behauptet aber, daß sein Radio in einem „normalen“ Auto funktioniert. Ist nun der Hersteller in der Pflicht, oder du, weil dein Auto eben etwas anders ist, als viele andere? Letztlich wird es entweder einen Vergleich geben oder du tauschst das Radio um. Alles andere wäre eine Gutachterschlacht ohne sinnvollem Ausgang.