Nochmal Gewährleistung

Hallo,

noch eine Frage zur Gewährleistung: Inwiefern gilt die denn für erworbene Software? Kann ein Händler z.B. argumentieren, dass die Software auf seinem Computer ohne Probleme läuft und daher das Problem mit dem Computer des Kunden zusammenhängen muss, nichts mit der Software zu tun hat und deswegen keine Ansprüche bestehen? Denn so wird das ja in der Praxis wohl häufig gemacht, wie ich unlängst gelesen habe.

Ich bedanke mich wieder im Voraus bei allen :smile:

lg
ventrue

noch eine Frage zur Gewährleistung: Inwiefern gilt die denn
für erworbene Software?

Tja, das ist so eine Sache. Reden wir über Standardsoftware, also welche, die nicht mit einem Werksvertrag für einen Kunden erstellt wurde, so argumentieren die Hersteller in etwa so: Du kaufst sie nicht, du bekommst nur das Recht sie zu benutzen. Über diesen Weg hebeln die so ziemlich alle Gewährleistung aus, „lediglich“ die beworbenen Eigenschaften (ein Tabellenkalkulation sollte auch rechnen können…) müssen stimmen, wobei auch hier nicht selten ja erst mal Updates resp. Nachbesserungen nötig sind.
Eine Funktionsgarantie gibt es nur in so fern, als das die Hersteller sagen, daß auf „normalen“ Systemen ihre Software läuft. Was dann unter „normal“ zu verstehen ist, kann sich jeder selbst aussuchen. Inkompatibilitäten zwischen installierter Drittsoftware oder Treibern - da geht dann die lustige Schieberei des schwarzen Peters los. Als Endkunde, dessen Software ja i.d.R. nicht mal vierstellig in der Anschaffung war, ist es da aussichtslos, irgend wen dann vor den Kadi zu ziehen. Die Nebelbank aus Gewährleistung, Produkthaftung, Lizenzvertrag u.s.w. ist meist so undurchsichtig, daß da noch nie so richtig was vor Gericht geklärt wurde, höchstens mal als Sammelklage in den USA.
Bei Werksverträgen sieht es anders aus, aber da sind auch die Summen in ganz anderen Bereichen. Außerdem haftet da ja meist nicht der Hersteller irgend einer Software(-komponente), sondern das ausführende Systemhaus. Hier gilt das, was in den Verträgen vereinbart wurde, und wenn da die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, muss die Software auch so funktionieren, wie es ausgemacht war.

Hallo,

noch eine Frage zur Gewährleistung: Inwiefern gilt die denn
für erworbene Software?

Tja, das ist so eine Sache. Reden wir über Standardsoftware,
also welche, die nicht mit einem Werksvertrag für einen Kunden
erstellt wurde, so argumentieren die Hersteller in etwa so: Du
kaufst sie nicht, du bekommst nur das Recht sie zu benutzen.
Über diesen Weg hebeln die so ziemlich alle Gewährleistung
aus

also kann man mir im Elektromarkt quasi den größten Müll verkaufen (bzw. eine Erlaubnis, zu versuchen, ihn zu benutzen) und ich kann hinterher nichts dagegen tun und vorher auch nicht ausprobieren, obs funktioniert.
Das ist ja, wie wenn ich ins Autohaus gehe und da ein großes schwarzes Tuch hängt, der Verkäufer sagt „da steht ein Porsche drunter“ - und ich ihm das vor dem Kauf einfach glauben muss, hinterher aber nichts machen kann, wenns doch nur ein Fiat ist - der fährt ja schließlich auch…

lg
ventrue

Hallo,

Reden wir über Standardsoftware,
also welche, die nicht mit einem Werksvertrag für einen Kunden
erstellt wurde, so argumentieren die Hersteller in etwa so: Du
kaufst sie nicht, du bekommst nur das Recht sie zu benutzen.
Über diesen Weg hebeln die so ziemlich alle Gewährleistung
aus,

Das sieht der Bundesgerichtshof aber schon seit Jahren ganz anders:
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile/22-erwerb-v…
Was Du hier erzählst, ist ziemlicher Unsinn.
Gruß
loderunner (ianal)

Das sieht der Bundesgerichtshof aber schon seit Jahren ganz
anders:
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile/22-erwerb-v…
Was Du hier erzählst, ist ziemlicher Unsinn.

Nö, sondern das, was Realität ist. Wer Lust hat, kann natürlich mal den Klageweg einschreiten, aber die Komplexität eines modernen PCs mit all seinen Treibern und Komponenten macht eine solche Klage faktisch aussichtslos, so fern die Software auf einem vergleichbaren PC ohne Probleme läuft - was zumindest bei „bekannter“ Standardsoftware der Fall sein sollte, also Produkte von z.B. Microsoft, Adobe, Corel, IBM,… Denn dann heißt es erst mal, die Ursache zu bestimmen, was selbst mit Hilfe von Fachleuten sehr schwer bis faktisch unmöglich wird, denn nur bei den wenigsten Teilen wird man z.B. an den Quellcode ran kommen können. Letztlich wird es also eine mehr als zähe Geschichte, in denen beide Seiten behauptet, daß der andere Schuld hat und das auch mit Gutachten (was zwar keine Rolle spielen würde, aber die Behauptung untermauert) „beweisen“ werden.
Es ging dem OP ja nicht darum, daß z.B. eine beworbene Funktion nicht funktioniert, sondern auf einem bestimmten PC die Software nicht läuft. Der Unterschied ist fein, aber wichtig.

also kann man mir im Elektromarkt quasi den größten Müll
verkaufen (bzw. eine Erlaubnis, zu versuchen, ihn zu benutzen)
und ich kann hinterher nichts dagegen tun und vorher auch
nicht ausprobieren, obs funktioniert.

Wenn eine Software nachweisbar auf verschiedenen „vanilla“-Installationen von z.B. dem laut Hersteller unterstütztem Betriebssystem nicht funktioniert oder wesentliche Teile nicht funktionieren, kann man von einem Mangel ausgehen. Meist ist das aber nicht der Fall, sondern es knallt bei bestimmten Kombinationen etc. Dann wird es aber schwer bis unmöglich, dem Hersteller einen Mangel überhaupt erst mal nachweisen zu können, ohne das der wiederum sagt, daß auf anderen PCs seine Software funktioniert und ein Selbstverschulden durch Mängel am System bzw. den Treibern der verbauten Komponenten vorliegt. Solche Dinge enden nicht selten in einer Patt-Situation, wenn nämlich z.B. der Hersteller der betroffenen Treiber wiederum eigentlich auch alles richtig gemacht hat (sich also z.B. an die Vorgaben des Herstellers des Betriebsystems gehalten hat).
Ich erlebe solche Situationen ständig, weiß also sehr wohl, wovon ich da rede. Den Herstellern von Software kommt man nur bei, wenn beworbene wesentliche Funktionen auf vielen Rechnern nicht funktionieren. Ist nur ein Rechner betroffen, kommt es zu einer Art Beweislastumkehr, auch wenn der Käufer das eigentlich gar nicht bräuchte. Denn der Hersteller wird immer sofort behaupten, daß nicht sein Programm fehlerhaft ist, sondern der Rechner des Käufers, dieser also den vermeintlichen Mangel selbst verschuldet hat.
Wer da Ärger vermeiden will, kauft also tatsächlich nicht blind, sondern nutzt die ja meist angebotene Testversion, um die Kompatibilität zu prüfen.

Das ist ja, wie wenn ich ins Autohaus gehe und da ein großes
schwarzes Tuch hängt, der Verkäufer sagt „da steht ein Porsche
drunter“ - und ich ihm das vor dem Kauf einfach glauben muss,
hinterher aber nichts machen kann, wenns doch nur ein Fiat ist

  • der fährt ja schließlich auch…

Wenn wir Autos als Vergleich bemühen wollten, dann in etwa mal so: Du baust dir selbst ein Auto aus 1000 Teilen zusammen, es fährt und bekommt TÜV. Dann kaufst du ein Autoradio, stellst aber beim Einbau fest, daß die Halterungen _bei deinem Auto_ nicht richtig funktionieren und das Radio beim Bremsen immer rausfällt. Der Hersteller des Radios behauptet aber, daß sein Radio in einem „normalen“ Auto funktioniert. Ist nun der Hersteller in der Pflicht, oder du, weil dein Auto eben etwas anders ist, als viele andere? Letztlich wird es entweder einen Vergleich geben oder du tauschst das Radio um. Alles andere wäre eine Gutachterschlacht ohne sinnvollem Ausgang.