Nochmal Gründungszuschuss u. ALG1

Hallo nochmal!

Danke für die Beantwortung meiner Frage weiter unten.
Okay, das würde dann bedeuten, dass nach der neuen Regelung eigentlich keine Vorteile mehr durch den Gründungszuschuss gegeben wären oder? Ich meine, die Person X hätte von den 300,-- € so ziemlich nix, weil die für Versicherungen u. Co. verbraucht würden.
Das heißt, Person X hätte 5 Monate weniger Zeit, die Gründung und Existenz in trockene Tücher zu bringen!?
Letztendlich wäre es dann doch nur 1 Monat, den man länger „Zeit“ hat oder sehe ich das falsch?
Wenn die Person X sich dann freiwillig beim Arbeitsamt versichert, zählt der Beitrag dann schon für die Zeit, in der Person X sich mit dem Gründungszuschuss selbständig gemacht hat oder erst, wenn dieser ausgelaufen ist?
Wenn Person X krank wird, was wäre dann nach 6 Wochen? Würde dann die Zahlung des Betrages des Gründungszuschusses durch die Krankenkasse erfolgen oder was wäre dann? Bei ALG1 würde der gleiche Betrag gezahlt, wie die ganze Zeit und beim Erhalt des Gründungszuschusses?

Verzeiht die vielen Fragen, aber Person X möchte so wenige Risiken wie möglich eingehen und für jeden Fall „gewappnet“ sein. Gründen würde Person X sehr gerne, doch da diese nicht sehr risikofreudig ist, muss sie alle Eventualitäten für sich abgeklärt wissen und würde unter Umständen doch weiterhin versuchen, im ehem. Beruf wieder Fuß zu fassen.

Vielen Dank für Hilfe schon im Vorfeld
Sally

Hallo!

das würde dann bedeuten, dass nach der neuen Regelung
eigentlich keine Vorteile mehr durch den Gründungszuschuss
gegeben wären oder? Ich meine, die Person X hätte von den
300,-- € so ziemlich nix, weil die für Versicherungen u. Co.
verbraucht würden.

Wer sich selbständig macht, bekommt kein Geld, nur weil der Monat zu Ende ist. Selbständig heißt auch, für alles selbst zuständig zu sein. Wer aber einen Gründungszuschuss erhält, hat es am Anfang etwas leichter, weil ALG I weiterhin bezahlt wird und es noch ein paar Euro obendrauf gibt. Dies ist zwar unter dem Strich nicht mehr Geld, als normaler Weiterbezug von ALG I, aber solche Betrachtungsweise geht am Sachverhalt vorbei. Auf der einen Seite steht Abhängigkeit von ALG I mit der Suche nach abhängiger Beschäftigung, auf der anderen steht Unabhängigkeit mit finanzieller Hilfe für begrenzte Zeit.

Das heißt, Person X hätte 5 Monate weniger Zeit, die Gründung
und Existenz in trockene Tücher zu bringen!?
Letztendlich wäre es dann doch nur 1 Monat, den man länger
„Zeit“ hat oder sehe ich das falsch?

Verstehe ich nicht, weil Du nicht verrätst, welche Zeiträume Du vergleichst.

Aber egal: Das Arbeitsamt finanziert keine Selbständigkeit. Es gibt nur ein bisschen finanzielle Entlastung am Anfang. Was Du aber viel dringender brauchst, ist ein tragfähiges Unternehmenskonzept mit einer guten Idee für den Markteinstieg. Die - Entschuldigung - krümelkackerige Rechnung, ob beim Gründungszuschuss nun mehr oder weniger als bei gewöhnlichem Weiterbezug von ALG I übrig bleibt, verkennt die tiefgreifende Veränderung des ganzen Lebens durch die Gründung eines eigenen Unternehmens. Solche Betrachtungen passen zum Heer der Gründer, die einen Ebay-Shop aufmachen, um sich mit beliebiger Großhändler-Billigware bei den Kümmerexistenzlern einzureihen, die soetwas auch mal probiert haben wollen. Ideen in der Richtung sollte man ganz schnell vergessen.

Heißt unter dem Strich: Mit dem Gründungszuschuss kann man kein Unternehmen finanzieren. Zu einem tragfähigen Unternehmenskonzept gehört zwingend auch ein tragfähiges Finanzierungskonzept. Der Zuschuss vom Arbeitsamt ist dabei nur ein Gimmik in der Größenordnung der Rechen- und Prognoseungenauigkeit.

Gruß
Wolfgang