Hallo nochmal!
Danke für die Beantwortung meiner Frage weiter unten.
Okay, das würde dann bedeuten, dass nach der neuen Regelung eigentlich keine Vorteile mehr durch den Gründungszuschuss gegeben wären oder? Ich meine, die Person X hätte von den 300,-- € so ziemlich nix, weil die für Versicherungen u. Co. verbraucht würden.
Das heißt, Person X hätte 5 Monate weniger Zeit, die Gründung und Existenz in trockene Tücher zu bringen!?
Letztendlich wäre es dann doch nur 1 Monat, den man länger „Zeit“ hat oder sehe ich das falsch?
Wenn die Person X sich dann freiwillig beim Arbeitsamt versichert, zählt der Beitrag dann schon für die Zeit, in der Person X sich mit dem Gründungszuschuss selbständig gemacht hat oder erst, wenn dieser ausgelaufen ist?
Wenn Person X krank wird, was wäre dann nach 6 Wochen? Würde dann die Zahlung des Betrages des Gründungszuschusses durch die Krankenkasse erfolgen oder was wäre dann? Bei ALG1 würde der gleiche Betrag gezahlt, wie die ganze Zeit und beim Erhalt des Gründungszuschusses?
Verzeiht die vielen Fragen, aber Person X möchte so wenige Risiken wie möglich eingehen und für jeden Fall „gewappnet“ sein. Gründen würde Person X sehr gerne, doch da diese nicht sehr risikofreudig ist, muss sie alle Eventualitäten für sich abgeklärt wissen und würde unter Umständen doch weiterhin versuchen, im ehem. Beruf wieder Fuß zu fassen.
Vielen Dank für Hilfe schon im Vorfeld
Sally