Nochmal Harz IV und unter 25

Hallo!
Folgende Sachlage mal angenommen:
22jähriger, hat ca. 150km von zu Hause entfernt eine Drogentherapie durchgezogen. Möchte jetzt in der Nähe der Therapieeinrichtung eine Wohnung, hat schon, bedingt durch ein Praktikum in der Therapiezeit, eine Stelle für einen 1-Euro-Job mit evtl. Chancen auf Einstellung nach einem halben Jahr. Bis dahin braucht er aber Harz IV. Er möchte in der Nähe der Therapieeinrichtung bleiben, weil er dann weiterhin die Therapeuten aufsuchen kann. Eine Bescheinigung des Psychologen, dass eine Rückkehr in sein bisheriges Zuhause gefährlich für ihn wäre, und gleichzeitig die Empfehlung auf Wohnungssuche in der Nähe liegt vor.
Wird das als Grund ausreichen, dass er nicht zu den Eltern ziehen muss?
Danke für Antworten und Tipps
LG
elviretta

Hallo

Hallo!
Folgende Sachlage mal angenommen:
22jähriger, hat ca. 150km von zu Hause entfernt eine
Drogentherapie durchgezogen. Möchte jetzt in der Nähe der
Therapieeinrichtung eine Wohnung, hat schon, bedingt durch ein
Praktikum in der Therapiezeit, eine Stelle für einen
1-Euro-Job mit evtl. Chancen auf Einstellung nach einem halben
Jahr. Bis dahin braucht er aber Harz IV. Er möchte in der Nähe
der Therapieeinrichtung bleiben, weil er dann weiterhin die
Therapeuten aufsuchen kann. Eine Bescheinigung des
Psychologen, dass eine Rückkehr in sein bisheriges Zuhause
gefährlich für ihn wäre, und gleichzeitig die Empfehlung auf
Wohnungssuche in der Nähe liegt vor.
Wird das als Grund ausreichen, dass er nicht zu den Eltern
ziehen muss?

Sind denn seine Eltern drogenabhängig??? Dann dürfte es wohl klappen mit dem Auszug. Ansonsten weiss man nie wie Ämter entscheiden…

Danke für Antworten und Tipps
LG
elviretta

LG
Mikesch

Hallo

Wird das als Grund ausreichen, dass er nicht zu den Eltern
ziehen muss?

Meines Erachtens: ja
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
Absatz 2a)
„(…) 1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
2.
der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
3.
ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt (…)“

Gruß,
LeoLo

Hallo!

Sind denn seine Eltern drogenabhängig??? Dann dürfte es wohl
klappen mit dem Auszug. Ansonsten weiss man nie wie Ämter
entscheiden…

Nein, die Eltern haben mit Drogen nichts zu tun, aber seine „Karriere“ hat ihren Ursprung quasi vor der Haustür des Elternhauses und es wird dringend abgeraten wieder ins alte Umfeld zurückzukehren.

LG
Elviretta