Hallo Ihr lieben Wissenden
Ich bins schon wieder, hatte unten wegen Selbständigkeit als Buchführungshelfer ( so heißt es ja, wie ich jetzt weiß - für die, die mich noch nicht kennen, bin gelernte Steuerfachangestellte und möchte mich selbständig machen in Sachen Buchhaltung! ) schon einmal einen Beitrag mit vielen interessanten und weiterhelfenden Antworten erstellt, vielen Dank nochmal!!
Nun ist aber mir noch eine Frage aufgekommen:
Ich befinde mich noch bis März 2006 in Elternzeit - muss ich meinen JOb jetzt kündigen, wenn ich mich selbständig mache und Renten- und Krankenversicherung selber zahlen?? Oder kann ich mich dann zumindest in der Familien-Krankenversicherung meines Mannes mit versichern lassen??
Oder kann ich in Elternzeit bleiben, muss aber die 30Stunden-Woche und 400,–EURO pro Monat beachten ( was ich ja irgendwie gar nicht abschätzen kann ), damit ich keine Abgaben zahlen muss???
Und muss mein Arbeitgeber das sozusagen „erlauben“??? Wenn im Vertrag nichts dergleichen festgelegt ist???
H I L F E !!!
Sorry, ich hoffe, es steigt noch einer durch - bin schon sehr gespannt auf Eure Antworten, vielen Dank im Voraus!!
wg. der versicherung würde ich einfach mal bei der krankenkasse anrufen und ggfs. schriftlich bestätigen lassen - ich glaube, das bei geringfügiger selbstädigkeit da weiter nichts veranlasst werden muss - zu der sache mit dem arbeitgeber kann ich nur vage auskunft geben - denke aber, dass während des erziehungsurlaubes geringe nebentätigkeiten nicht genehmigt werden müssen…
Konkurrenz???..
Hallo inder!!
Vielen Dank für DEine Mühe - tatsächlich habe ich aber im Internet, auch bei offiziellen Seiten, immer wieder gelesen, dass eine Nebentätigkeit, die nicht beim eigenen Arbeitgeber oder eben selbständig ausgeübt wird, beim AG gemeldet werden muss! Der kann dann aber auch nur innerhalb von 4 Wochen schriftlich dagegen sprechen und als Begründung schwerwiegende innerbetriebliche Probleme aufführen, die dadurch entstehen würden!
Was aber noch meine Frage ist, was ich irgendwo gelesen habe - dass ich während der Elternzeit bei einer Nebentätigkeit meinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen darf - und das mache ich ja schon irgendwie, oder???
Danke wegen der Versicherung, da werde ich mal nachhören…