verzeiht bitte, dass ich zwei Fragen hintereinander stelle.
Es geht um ein heikles Thema, jedoch möchte ich nicht bewerten, oder eine Grundsatzdiskussion darüber anstacheln. Es geht mir rein um das rechtliche, das mich interessiert.
Ich habe gelesen, dass laut Gesetzbuch Inzest so bezeichnet wird, dass vaginaler GV stattfindet. DAS ist verboten.
Jetzt wäre meine Frage: angenommen, zwei Verwandte, die unter dieses Gesetz fallen, wollten Kinder zusammen haben. GV dürfen sie nicht. Dürften die beiden dieses Kind auf eine andere Weise zeugen, OHNE dass GV stattfindet? Ich will jetzt nicht zu sehr ins Detail gehen, ich glaube, dass jeder weiß, wie ich es meine.
Wie gesagt, ich möchte nichts bewerten, mir geht es nur darum zu wissen, ob das eine rechtliche Grauzone oder sogar eine Art Lücke ist.
Der Gesetzgeber (aus Urzeit) verbietet verständlicherweise den Inzest und ging zur damaligen Zeit davon aus, dass eine Kinderzeugung nur durch üblichen vaginalen Verkehr möglich ist. Dies ist Zeit Jahren jedoch auch anders möglich.
Im Grunde sollte aber die Zeugung durch "Blut"Verwandschaft verhindert werden, daher bleibt die „Zeugung“ des Kindes, gleich mit welchen medizinischen/technischen Mitteln strafbar.
Davon abgesehen war ich entsetzt, vor einigen Wochen erfahren zu müssen, dass erst jetzt die Bundesregierung den Sex mit Ti… gesetzlich verbieten will; das ist offensichtlich immer noch nicht strafbar. Wir leben in Deutschland in einer Welt,…
Davon abgesehen war ich entsetzt, vor einigen Wochen erfahren
zu müssen, dass erst jetzt die Bundesregierung den Sex mit
Ti… gesetzlich verbieten will; das ist offensichtlich immer
noch nicht strafbar. Wir leben in Deutschland in einer
Welt,…
Sodomie war bis 1969 verboten und wurde mit der ABschaffung des § 175 StGB dann in dem Sinne erlaubt, daß sie nicht mehr verboten ist. Damit sind wir in Deutschland aber nicht allein: http://de.wikipedia.org/wiki/Zoophilie#Derzeitige_Si…
Insofern leben wir nicht in Deutschland in einer Welt, sondern quasi in der ganzen Welt.
daher bleibt die „Zeugung“ des Kindes,
gleich mit welchen medizinischen/technischen Mitteln strafbar.
Steht das auch im Gesetzbuch, dass die Zeugung, egal auf welche Art , verboten ist? Oder steht dort nur, dass der vaginale GV verboten ist, so dass sich ein Anwalt darauf berufen könne, dass das Inzestgesetz hier nicht greift, da kein I. stattgefunden hat?
Jetzt wäre meine Frage: angenommen, zwei Verwandte, die unter
dieses Gesetz fallen, wollten Kinder zusammen haben. GV dürfen
sie nicht. Dürften die beiden dieses Kind auf eine andere
Weise zeugen, OHNE dass GV stattfindet?
Ja, das ist nicht strafbar. Verboten ist nur der Beischlaf (nebenbei: auch der folgenlose).
Da ist nur von Beischlaf und nicht von Zeugung die Rede. Ob ein Strafrechtler auf einem anderen Weg zur Strafbarkeit der Zeugung kommt, kann ich nicht beurteilen (IANAL).
Gruß
Nordlicht
vaginale GV verboten ist, so dass sich ein Anwalt darauf
berufen könne, dass das Inzestgesetz hier nicht greift, da
kein I. stattgefunden hat?
Doch. Und zwar durch das Tierschutzgesetz. Es fällt unter Tierquälerei.
Wir leben in Deutschland in einer
Welt,…
… in der Politiker gerne mal durch populistische Gesetzesanträge Stimmen fangen, auch wenn das Gesetz selber unnötig ist.
Das dazu hanebüchene Behauptungen aufgestellt werden, für die es keine Belege gibt („Zunahme von Tierbordellen“) kommt noch dazu. Hauptsache, man kommt in die Presse und kann sich profilieren.
Sodomie ist Tierquälerei und als solche verboten. Es besteht kaum eine Regelungsnotwendigkeuit in dem Bereich - aber: Für den Wahlkampf taugt es.
habe da auch mal ein Gedankenanstoß.
Was ist eigendlich mit den Kindern von Samenspendern.
Eigendlich können diese später doch nie genau Wissen ob Sie eventuell mit ihrem Halbbruder -oder Halbschwester zusammen sind.