Nochmal Kaution einbehalten

Hallo
Habe da zu einer anderen Wohnung auch noch eine Frage bezüglich Kaution.
Das Ehepaar hatte sich im letzten Jahr getrennt.Der Mann fand eine Wohnung bei einem vermeintlich netten Vermieter in der Nähe.Es wurde ein 2 Jahres Mietvertrag abgeschlossen,die ersten 3 Mieten (Okt-Dez 05) wollte der Vermieter jeden Monat auf die Hand,nicht aufs Konto,sowie eine Kaution in Höhe von 500 Euro.
Anfang 06 kam sich das Ehepaar wieder näher und aus beruflichen Gründen sind sie zusammen von NRW nach Niedersachsen gezogen.Die Kündigung hat der Vermieter trotz des Jahresvertrages angenommen,weil ein Nachmieter gestellt wurde.Auf Nachfragen der Kaution hiess es dann,dass die kompletten 500 Euro für Renovierungsarbeiten drauf gegangen wären,weil der Nachmieter mit den Wänden nicht einverstanden war.
Die Zimmer waren weiss gestrichen bei dem Einzug des Ehemannes und auch noch weiss beim Auszug nach 9 Monaten(sehr ordentlicher Mensch und Nichtraucher!)
Auf Nachfragen der Einsicht in die Malerrechnung reagiert der Vermieter nicht.
Was tun?

lg Tanja

Die Kündigung hat der Vermieter trotz
des Jahresvertrages angenommen,weil ein Nachmieter gestellt
wurde.

Das ist ja schon mal positiv!

Auf Nachfragen der Kaution hiess es dann,dass die

kompletten 500 Euro für Renovierungsarbeiten drauf gegangen
wären,weil der Nachmieter mit den Wänden nicht einverstanden
war.
Die Zimmer waren weiss gestrichen bei dem Einzug des Ehemannes
und auch noch weiss beim Auszug nach 9 Monaten(sehr
ordentlicher Mensch und Nichtraucher!)

Also das find ich ja sehr eigenartig. Soweit ich weiß, muss der Vermieter erst den ehemaligen Mieter anschreiben und eine feste Frist setzten um die Mängel selbst beseitigen zu können. Wurde denn kein Übergabeprotokoll gemacht? Dort müssen doch Mängel drin gestanden haben. Es geht ja nicht darum, was der Nachmieter will sondern ob es für den Vermieter in Ordnung war. Ich glaube auch nicht, dass die Malerarbeiten genau 500 Euro gekostet haben.

Auf Nachfragen der Einsicht in die Malerrechnung reagiert der
Vermieter nicht.
Was tun?

Das sind die Richtigen. Erst Geld verlangen und dann den Beleg noch nicht mal vorweisen. Ich würde den Vermieter nochmal anschreiben und diesen schriftlich darum beten, dass er die Belege vorweisen soll. Da hast du schon mal was „in der Hand“ das du ihn auch aufgefordert hast. Wenn er da immer noch nicht reagiert, musst du einen Anwalt nehmen. Da führt kein Weg drumherum.

lg Tanja

lg zurück

Super…danke erstmal!
Also ein Übernahmeprotokoll gabs nicht weil:
Wir sind nach NS gezogen und es war alles kanpp bemessen.Der Vermieter wollte bis 11 Uhr an der Wohnung sein.War er aber nicht,bis 12.15 haben wir gewartet,dann sind wir gefahren,ist ja auch kein Katzensprung gewesen,die Fahrt.
Wir haben etliche Zeugen,die bestätigen können,das die Wohnung in einem Ordnungsgemässen Zustand war.
Einen Brief haben wir schon geschrieben,mit Aufforderung,die Belege vorzuweisen.
Das einzige,was er uns ankreiden kann,wäre das putzen des Laminatbodens gewesen,das haben wir vergessen,war aber nur etwas staubig.
Sonst wurde die Wohnung bis auf 5 Nägel mehr und zwei Dübellöcher mehr verlassen,wie zum Zeitpunkt des Einzugs.

lg Tanja

Anmerkung
Hallo an dieser Stelle.

Also das mit der Frage- und Antworttechnik sollte man doch noch mal einüben: FAQ:1129
Ausserdem: bei Fragen zum Mietrecht sollte man sich immer auf das BGB oder Urteile des BGH berufen, da diese die obersten Instanzen in diesem Rechtsgebiet darstellen. Noch ein wenig Lektüre: http://www.anwalt.de/ -> Rechtstips
http://www.dejure.org/gesetze/BGB

mfg M.L.

Also ein Übernahmeprotokoll gabs nicht weil:
Wir sind nach NS gezogen und es war alles kanpp bemessen.Der
Vermieter wollte bis 11 Uhr an der Wohnung sein.War er aber
nicht,bis 12.15 haben wir gewartet,dann sind wir gefahren,ist
ja auch kein Katzensprung gewesen,die Fahrt.
Wir haben etliche Zeugen,die bestätigen können,das die Wohnung
in einem Ordnungsgemässen Zustand war.

Wirklich, dass A und O ist immer ein Übergabeprotokoll. Da kommt der Vermieter noch nicht einmal auf die Idee etwas zu beanstanden. Das ist sehr wichtig…wenn er den Termin nicht wahrgenommen hat, hättet ihr um einen neuen Termin gebeten. Wenn er dann wieder nicht aufgetaucht wäre, dann wäre es für euch besser. Zeugen ok, aber ein „neutraler Zeuge“ wäre da angebrachter gewesen (zB Nachbar…)

Einen Brief haben wir schon geschrieben,mit Aufforderung,die
Belege vorzuweisen.

Was ist dabei rausgekommen? Hat er sich darauf gemeldet?

Das einzige,was er uns ankreiden kann,wäre das putzen des
Laminatbodens gewesen,das haben wir vergessen,war aber nur
etwas staubig.
Sonst wurde die Wohnung bis auf 5 Nägel mehr und zwei
Dübellöcher mehr verlassen,wie zum Zeitpunkt des Einzugs.

Ja, dass hättet ihr selbst beseitigen können. Also der Vermieter hätte euch bescheid sagen sollen, dass ihr das noch ändern müsst. Also da einfach irgendwelche Maler reinzuschicken und euch das Geld abzuziehen find ich nicht rechtens und ist es auch nicht.

lg Tanja

Hallo M.L
Entschuldigung.Ist alles nicht so einfach am Anfang!
Ich schaue gleich mal auf dem Link,vielen Dank

lg Tanja

Zur anderen Hilfe:
Der Vermieter wurde am Tag des Umzugs mehrfach von den Mietern angerufen und immer vertröstet,er wäre gleich da.
Nachbarn waren leider nicht vor Ort.Desweiteren wurden Umzugshelfer,die aber im freundschaftlichen Verhältnis zu den Mietern stehen,gebeten,die Wohnung nochmal durchzugehen.
Bei der endlich stattfindenden Schlüsselübergabe durch einen Arbeitskollegen der Mieter,hat der Vermieter NICHTS beanstandet.Schriftlich hat der Mieter nur,dass der Vermieter die Schlüssel erhalten hat.

lg Tanja

Fehlendes Übergabeprotokoll/keine Übergabeverhandlung ist kein Beinbruch.

Für seine Forderungen muss der Vermieter das Vorhandensein von vom Mieter zu vertretenden Mängeln beweisen.

Da hier keine Einigung (z.B. direkt im von beiden Parteien unterschriebenen Übergabeprotokoll) erfolgt war, wäre der nächste Schritt: Aufforderung zur Mangelbeseitigung mit Nachfristsetzung, bei Verzug dann Ersatzausführung und Einforderung von Schadensersatz.

Zu prüfen wäre aber auch, ob mietvertraglich eine wirksame Kostenabgeltungsvereinbarung bzgl. nicht-fälliger Schönheitsreparaturen vereinbart war. Dann erübrigt sich das o.g. Prozedere.

Wann wurde die Mietwohnung an den Vermieter zurückgegeben?
Wann und wie hat der Vermieter zum ersten Mal Forderungen geltend gemacht?

Fehlendes Übergabeprotokoll/keine Übergabeverhandlung ist kein
Beinbruch.

Das beruhigt erstmal.

Für seine Forderungen muss der Vermieter das Vorhandensein von
vom Mieter zu vertretenden Mängeln beweisen.

Es gibt nur die Aussage des Vermieters,sowie evtl die des neuen Mieters.Und zwar das die Wände dem neuen Mieter nicht gepasst hätten!!

Da hier keine Einigung (z.B. direkt im von beiden Parteien
unterschriebenen Übergabeprotokoll) erfolgt war, wäre der
nächste Schritt: Aufforderung zur Mangelbeseitigung mit
Nachfristsetzung, bei Verzug dann Ersatzausführung und
Einforderung von Schadensersatz.

Kam nichts!!

Zu prüfen wäre aber auch, ob mietvertraglich eine wirksame
Kostenabgeltungsvereinbarung bzgl. nicht-fälliger
Schönheitsreparaturen vereinbart war. Dann erübrigt sich das
o.g. Prozedere.

Nicht im Vertrag fest gehalten.

Wann wurde die Mietwohnung an den Vermieter zurückgegeben?
Wann und wie hat der Vermieter zum ersten Mal Forderungen
geltend gemacht?

Die Wohnung wurde nach 9 Monaten Mietdauer am Tag des Auszugs übergeben(01.07.).Da der Vermieter den Termin zur Übergabe nicht eingehalten hat,wurde sie abends durch einen Kollegen übergeben.
Forderungen hat der Vermieter erst dann geltend gemacht,als der Mieter ihn angerufen und nach der Kaution gefragt hat.
Auf schriftlichen Kontakt zur übersendung der Rechnungskopie hat der Vermieter nicht reagiert.

lg Tanja