Hallo!
Auch ich vertrat bisher immer die Ansicht, mein Messer würde unter die „Kleine Waffenscheinpflicht“ fallen und ich handele nicht im Sinne des Gesetztes, wenn ich es mit zum Campen nehme…
Es handelt sich um ein Bajonett für ein AK47…beide seiten der Klinge sind geschliffen (Oberseite nicht durchgehend nur circa 3-4 cm , dannach schliesst sich eine Sägezahnriffelung an).
Nun meine Frage an die Experten hier: Unterlag ich bisher einem Irrtum und ich kann mit ruhigerem Gewissen campen fahren, oder nicht?
Wer weiss was?
Danke und Gruß /root
Verdammte Axt! Falsches Brett das sollte doch zu den Rechtsfragen! Mein Fehler!Sorry!