Die Situation ist,daß der Mieter(leider!) dem Vermieter per Terminvorschlag schon länger zugesagt hat,diese Maßnahme,Fußbodenwechsel,vorzunehmen.Vermieter will -nur- Laminat anstelle von vorher- 16- Jahre Teppich verlegen lassen.
In der Ankündigung der Gesamtmaßnahme heißt es…".ist eine Modernisierung der Wohnung durch Verlegung von Laminat beabsichtigt.Gemäß der Entscheidung des Amtsgericht München AZ.474 C 31317/09,stellt ein Bodenbelagsaustausch durch Laminat eine Modernisierung dar".
„Die Möbel- sind- zu räumen und für ein bis zwei Tage zwischenzulagern.“
Der genaue Termin ist mit dem ausführenden Unternehmen -offensichtlich- schon vermieterseitig verbindlich vereinbart worden.
Nummer eins hat der Mieter bis jetzt keine- eindeutig vorliegende- Benachrichtigung/Zusage des Vermieters,daß DIESER die Aus-und Einräumung des Mobiliars an dem Vortag übernimmt,eben nur diese pauschale Ankündigung.
Mieter will jetzt auch noch eine juristische Zweitmeinung einholen,ob der Vermieter Laminat nach Teppich verlegen darf und ob er dies als Modernisierung durchgehen lassen kann.Denn der Vermieter erhöht danach die Miete um 9.17 Euro pro Monat.Mieter hat dem -leider?- auch bis jetzt nicht widersprochen.
Bitte um sachdienliche Hinweise,die Sache schwelt ziemlich vor sich hin.
ganz lieben Dank,David