Hallo nochmal liebe Experten,
nachfolgend zu meiner Frage ein paar Postings weiter unten habe ich nun noch eine weitere Frage.
Jemand hat sich soeben mit seiner Krankenkasse in Verbindung gesetzt, nachdem er/sie eine Woche nach Arbeitsantritt ein paar Tage krank war. Es wird nach Auskunft der KK tatsächlich Krankengeld bezahlt, allerdings erst ab dem zweiten Tag der Krankheit. Das ist mir völlig neu, deshalb: ist das normal bzw. in Ordnung?
Wenn das tatsächlich so ist, wird sich dieser Jemand, wenn er/sie wieder mal in der selben Situation sein sollte, lieber krank ins Büro schleppen… ;o)
Gruss und vielen Dank für eure Hilfe
„Raven“
Hallo
Jemand hat sich soeben mit seiner Krankenkasse in Verbindung
gesetzt, nachdem er/sie eine Woche nach Arbeitsantritt ein
paar Tage krank war. Es wird nach Auskunft der KK tatsächlich
Krankengeld bezahlt, allerdings erst ab dem zweiten Tag
der Krankheit. Das ist mir völlig neu, deshalb: ist das normal
bzw. in Ordnung?
Das ist korrekt.
SGB 5 § 46 Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld
Der Anspruch auf Krankengeld entsteht
- bei Krankenhausbehandlung oder Behandlung in einer Vorsorge- oder
Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) von
ihrem Beginn an,
2. im übrigen von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der
Arbeitsunfähigkeit folgt.
Gruß,
LeoLo
Danke!
Hallo LeoLo,
grrr, das ist aber nicht schön… Aber vielen Dank für die schnelle Antwort!
Gruss
„Raven“