Hallo,
wenn ich den Arbeitgeber wechsel, konnte ich immer die Krankenkasse wechseln, ohne Kündigung.
Ist das nach der Gesetzes-Änderung auch noch so?
Matthias Günther
Hallo,
wenn ich den Arbeitgeber wechsel, konnte ich immer die Krankenkasse wechseln, ohne Kündigung.
Ist das nach der Gesetzes-Änderung auch noch so?
Matthias Günther
Nicht so ungeduldig *g*
Hi!
Sei mal nicht so schnell! Noch ist da keine Änderung erfolgt!
Gruß
Guido
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tolle Antwort *g*
ich meine ist es mit der Gesetzesvorlage so vorgesehen?
Matthias
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Keine Ahnung
Hi!
Da ich vorsichtig mit geplanten Gesetzenänderungen in diese Richtung bin, habe ich mir den Entwurf noch nicht angesehen.
Im Regelfall ist es so, dass Entwürfe im Bereicht SV-Recht so oft bis zur In-Kraft-Tretung geändert werden, dass ich mir die Teile erst dann anschaue, wenn sie für mich (beruflich) interessant werden!
Gruß
Guido, dessen Antwort Dir jetzt wohl nicht besonders hilft
Hallo,
wenn du wechseln wilst, solltest du dies bis Mittwoch ( vorsorglich) tun, kannst ja die Kündigung jederzeit wieder zurücknehmen, dann versäumst du keine Fristen, egal welche Gesetzeslage dann vorliegt.
Tschüß
Hallo,
also ich habe die INFO, dass alle KÜNDIGUNGEN, die bis DIENSTAG
bei den Kassen eingegangen sind noch nach altem Recht gelten,
d.h. Kündigung zum 31.12.2001 - Kassenwechsel ab 01.01.2002
und Bindungsfrist (für versicherungspflichtige MITGLIEDER)
von 12. Monaten.
Alles was später kommt, endet die Mitgliedschaft erst zum
28.02.2002 und die Bindungsfrist gilt für alle, egal ob
pflichtig oder freiwillig, auch bei Arbeitgeberwechsel,
arbeitslosigkeit oder Übergang ins RENTENdasein.
Gruss
Günter
Hallo, Aaron
was ist - schon gekündigt bei den „geliebten“ drei Buchstaben ???
>>>> Nein du kannst dann bei Arbeitgeberwechsel nicht kündigen und auch nicht bei einer Beitragserhöhung, es gilt dann wirklick nur noch die 6 Wochen Kündigungsfrist und du musst mind. 18 Monate bei einer KV bleiben. egal was mit dir oder der KV passiert.
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