Hallo nochmal,
vor einer Woche stellte ich hier die Frage, ob die gesetzlichen Kündigungsfristen nur gelten, wenn nichts anderes im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Leider konnte ich mich auf die Antwort nicht gleich zurückmelden.
Nun hier noch eine Frage (weil in der Antwort zwar die Gesetze aufgelistet waren - DANKE dafür - aber meine eigentliche Frage nicht beantwortet wurde…):
Also, wie sieht´s aus, wenn im Arbeitsvertrag steht:
- Kündigung 6 Wochen zum Quartalsende? -
Unternehmen ist nicht tarifgebunden. Beschäftigungsdauer 1 Jahr (vorher 3 Jahre im gleichen Betrieb Ausbildung).
Danke nochmals!
Gruß
anke
Hallo,
die gesetzlichen Fristen sind Minimalfristen und dürfen im Arbeitsvertrag nicht UNTERSCHRITTEN werden.
Sofern sie günstiger sind wie in Deinem Fall gilt der Arbeitsvertrag
Gruß
Peter
Hi!
vor einer Woche stellte ich hier die Frage, ob die
gesetzlichen Kündigungsfristen nur gelten, wenn nichts anderes
im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Sie gelten:
- Wenn nichts anderes vereinbart wurde
- Wenn etwas anderes vereinbart wurde, was gegen Gesetze verstößt (z.B. wenn da steht: zwei Tage)
Also, wie sieht´s aus, wenn im Arbeitsvertrag steht:
- Kündigung 6 Wochen zum Quartalsende? -
Dann ist die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende!
Soll heißen: 6 Wochen vor dem Ende eines Quartals muss die Kündigung in den Machtbereich des Empfängers (sprich: Zugestellt) übergegangen sein.
Grüße
guido
Vorsicht!
Hallo,
die gesetzlichen Fristen sind Minimalfristen und dürfen im
Arbeitsvertrag nicht UNTERSCHRITTEN werden.
Hälst Du es nicht für etwas gewagt, das hier pauschal so zu behaupten? In kleinen Betrieben (bis 20 MA) ist es durchaus möglich, eine kürzere Frist zu vereinbaren!
Grüße
Guido
Hallo,
an den Kleinbetrieb habe ich echt nicht gedacht.
Aber WO hast Du bitte die Zahl 20 her?
Oder stimmt das in diesem link nicht mehr?
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kschg/__23.html
Gruß
Peter
die gesetzlichen Fristen sind Minimalfristen und dürfen im
Arbeitsvertrag nicht UNTERSCHRITTEN werden.
Hälst Du es nicht für etwas gewagt, das hier pauschal so zu
behaupten? In kleinen Betrieben (bis 20 MA) ist es durchaus
möglich, eine kürzere Frist zu vereinbaren!
Grüße
Guido
Hallo,
aber, kannst Du mir mal sagen, woraus sich das ergibt ???
http://www.mu.anwalt.be/kuendigungsrecht.htm#K%FCndi…
Gruß
Peter
(übrigens: auch vielen Dank für den Hinweis)
Etwas faul
Hi!
aber, kannst Du mir mal sagen, woraus sich das ergibt ???
http://www.mu.anwalt.be/kuendigungsrecht.htm#K%FCndi…
Ähm - bin jetzt zu faul, das genze Teil zu lesen! Was genau meinst Du?
Ich habe mich hier nur auf BGB §622 / 5 bezogen
Liebe Grüße
Guido
(übrigens: auch vielen Dank für den Hinweis)
Da nich’ für - ich werde ja auch oft genug korrigiert 
Hi!
Ja,ja, ist eben schon lange her, dass ich im Betriebsrat war.
Liebe Grüße
Peter