Hallo,
seit Anfang August bin ich nun bei meinem neuen Arbeitgeber beschäftigt. Leider habe ich damals versäumt mich für eine günstige gesetzliche Krankenversicherung zu entscheiden.
Versichert bin ich momentan bei der AOK Bayern, welche laut Homepage keine Beitragserhöhung anstrebt. Zu meinem Pech, da ich nun auch nicht in den Genuß des Sonderkündigungsrechtes komme.
Nun zu meiner Frage:
Gibt es vielleicht doch noch irgendwo ein Schlupfloch die GKV zu wechseln, da ich ja erst seit August 2002 bei meinem Arbeitgeber beschäftigt bin?
Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen. Ansonsten bleibt mir nur noch die Hoffnung, dass die AOK Bayern ihre Beiträge doch noch erhöht.
Vielen Dank
Robert
Zusatzfrage
Ich bin im Netz auf folgende Info gestoßen:
„Wird die Krankenkasse erstmalig ab dem 1. Januar 2002 gewechselt, ist die Bindungsfrist nicht zu erfüllen. Die 18-monatige Bindungsfrist beginnt in diesen Fällen mit Aufnahme der Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse.“
Ich bin von der AOK Württemberg zur AOK Bayern gewechselt. Kann ich diesen Wechsel als Krankenkassenwechsel ansehen?
Oder spielt es keine Rolle, weil ich den Hauptträger (in diesem Fall die AOK) nicht gewechselt habe.
Hallo,
tja, da streiten sich die Gelehrten !!!
Tatsache ist - wer bereits 2001 Mitglied einer gesetzlichen
Kranklenkasse war, der konnte inj 2002 oder auch jetzt in
2003 jederzeit seine Krankenversicherung kündigen.
HGeschieht dies z.B. noch im Januar 2003, kannst Du dir
ab 01.04.2003 eine neue Kasse suchen.
Da ich davon ausgehe, dass Du deine AOK-Versicherung seinerzeit
nicht schriftlich gekündigt hast als du gewechselt bist,#
sehe ich die beiden AOK`s als eine Kasse - Insofern
gilt meine Aussage hinsichtlich des Kassenwechsels voll
und ganz.
Gruss
Günter
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