Nochmal Kündigungsfrist

Hallo Experten,

wenn die Kündigungsfrist „6 Wochen zum Quartalsende“ lautet, der MA aber die Möglichkeit hat eine neue Arbeitsstelle früher anzutreten:

Hat der MA ausserhalb einer gütlichen Einigung mit dem Arbeitgeber die Möglichkeit sozusagen das „Recht“ zu bekommen, früher aus dem Arbeitsverhältnis entlassen zu werden?

Danke für Eure Antworten

Corrie

Hi!

Hat der MA ausserhalb einer gütlichen Einigung mit dem
Arbeitgeber die Möglichkeit sozusagen das „Recht“ zu bekommen,
früher aus dem Arbeitsverhältnis entlassen zu werden?

Nein!

Natürlich kann man zur Arbeit nicht gezwungen werden, aber ein Vertragsbruch ist eigentlich nie empfehlenswert (evtl. Vertragsstrafe, Schadenersatz, schlechtes Zeugnis, „ungerades“ Beendigungsdatum…)

LG
Guido