Nochmal kurz: Kündigungsfrist

Hai,

hab die vorigen Beiträge gelesen aber noch eine Frage zur Berechnung einer Kündigungsfrist beim unbefristeten, mündlichen Arbeitsvertrag (ohne Sonderabsprachen, ohne Tarifvertragsmöglichkeit etc.):

Wenn das Arbeitsverhältnis zum 31.10. enden soll - wann Kündigung aussprechen? Spätestens am Freitag (29.09.)?

Ich kann doch nicht rechnen… :wink:

Lieben Dank!

Schnägge

Hallo,

Wenn das Arbeitsverhältnis zum 31.10. enden soll - wann
Kündigung aussprechen? Spätestens am Freitag (29.09.)?

„Aussprechen“ gar nicht. Eine Kündigung gilt nur schriftlich. Bei einer Kündigungsfrist von 4 Wochen (4 Wochen sind nicht 1 Monat!) zum 15. oder Monatsende*, zieht man einfach die 4 Wochen vom Monatsende ab (hab jetzt keine Lust das auszurechnen) und beachtet noch evtl. Wochenenden (oder Feiertage - insofern da in der Firma nicht gearbeitet wird) bei der Abgabe.

* für den Arbeitnehmer!

MfG

Danke! :smile:

Das reicht mir doch schon!

Gruß, Schnägge