Hai,
hab die vorigen Beiträge gelesen aber noch eine Frage zur Berechnung einer Kündigungsfrist beim unbefristeten, mündlichen Arbeitsvertrag (ohne Sonderabsprachen, ohne Tarifvertragsmöglichkeit etc.):
Wenn das Arbeitsverhältnis zum 31.10. enden soll - wann Kündigung aussprechen? Spätestens am Freitag (29.09.)?
Ich kann doch nicht rechnen… 
Lieben Dank!
Schnägge
Hallo,
Wenn das Arbeitsverhältnis zum 31.10. enden soll - wann
Kündigung aussprechen? Spätestens am Freitag (29.09.)?
„Aussprechen“ gar nicht. Eine Kündigung gilt nur schriftlich. Bei einer Kündigungsfrist von 4 Wochen (4 Wochen sind nicht 1 Monat!) zum 15. oder Monatsende*, zieht man einfach die 4 Wochen vom Monatsende ab (hab jetzt keine Lust das auszurechnen) und beachtet noch evtl. Wochenenden (oder Feiertage - insofern da in der Firma nicht gearbeitet wird) bei der Abgabe.
* für den Arbeitnehmer!
MfG
Danke! 
Das reicht mir doch schon!
Gruß, Schnägge