Nochmal Limited

Hallo,

könnte man mit einer Limited folgendes Problem umgehen?

Jetzt Baugewerbe als Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter, möchte von Generalunternehmen Aufträge als Sub annehmen. Möchte sich von einem weiteren Nachunternehmer helfen lassen.
Gneralunternehmer aber vergibt Aufträge nur an den Einzelunternehmer wenn der mit angemeldeten und tariflich bezahlten Arbeitern arbeitet.

Könnte man mit einer Limited die aus den beiden Personen (also Einzelunternehmer 1 und Einzelunternehmer 2 besteht) diese Problem umgehen? In diesem Fall bestünde meines Erachtens weder die Gefahr der Scheinselbständigkeit, noch die der Schwarzarbeit.

Danke für die Antworten auf eine für mich nicht so einfach zu formulierende Frage

Liebe Grüße
Bastett

Hallo Bastet…

theoretisch ginge das schon – aber…
Du wirst als Ltd NIEMALS von dem Auftraggeber den erhofften Zuschlag erhalten.
Weil der nicht weiss, an wen er sich halten soll, wenn Du Mist baust.
Aloha - digi

Danke für deine Antwort,

Mit einer GBR könnte man das Problem auch lösen, oder?

Hi,

Mit einer GBR könnte man das Problem auch lösen, oder?

Das kann ich dir leider so nicht sagen, aber du könntest mehr Probleme bekommen, als du lösen wolltest.

aus:

http://www.berlin.ihk24.de/index.jsp?url=http%3A//ww…

Haftung

Für die Verbindlichkeiten der GbR haftet grundsätzlich sowohl das Gesellschaftsvermögen als auch das Privatvermögen jedes Gesellschafters.
Es ist allerdings möglich, die unbeschränkte persönliche Haftung der Gesellschafter auf einen bestimmten Betrag zu begrenzen bzw. völlig auszuschließen. Eine derartige Haftungsbeschränkung ist aber nur dann wirksam, wenn sie mit dem jeweiligen Vertragspartner individuell ausgehandelt wird und in den Vertrag aufgenommen wird. In der Praxis wird eine derartige individuelle Vereinbarung wohl kaum je zustande kommen.

oder auch:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag…

Ich kann dir nur empfehlen, einen guten Rechtsanwalt mit diesem Problem zu beauftragen.

mfg Ulrich

hi,

lieber einen steuerberater - die haben in diesen dingen eher ahnung…

gruß inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Bastet,
unserem Ulrich stimme ich zu.

Mit einer GBR könnte man das Problem auch lösen, oder?

Nein; denn da müsste wohl eine erhebliche Sicherheit
(privates 'Stamm’kapital) vorgewiesen werden.
Sicher in mindestens gleicher Hoehe wie fuer eine GmbH erforderlich.
Damit waere eine GbR eigentlich unsinnig.

Von Ulrich:
Ich kann dir nur empfehlen, einen guten Rechtsanwalt mit
diesem Problem zu beauftragen.

Genau. Vorbehaltlose Zustimmung.

Wenn ich Deine Fragen so lese,
kann ich Dir nur ernsthaft empfehlen,
Dir vor Ort eine fachkundige Beratung zu suchen.
Du scheinst -sorry- nicht zu viel Ahnung von der Materie zu haben.
Also lasse Dich vorher beraten, ehe Du zu ‚eigenen Tricks / Spekulationen‘ greifst.

Gruss - digi

Hi Inder,

lieber einen steuerberater - die haben in diesen dingen eher
ahnung…

Nein. Ein RA, der auf Handels- und Vertragsrecht spezialisiert ist, wird helfen können. Der StB ist, wie der Name schon sagt, für die Steuern zuständig.
Das heißt nicht, daß er nicht auch Ahnung von den anderen Sachgebieten haben könnte. Aber vorzugsweise ist ein RA dafür der bessere Ansprechpartner.

mfg Ulrich

hi,

mit dem fachanwalt hast du recht - der muss erst gefunden werden und ist dann sicher auch nicht billig

für einen steuerberater, sollte die oben dargestellte problematik keine probleme bereiten, da dieser sich nicht nur in sachen steuern sondern selbstverständlich auch mit vertragsrecht und vor allem gesellschaftsrecht auskennen sollte - daher mein tip, das eher mit einem steuerberater zu klären - ist keine so dramatische geschichte und sollte jeder steuerberater drauf haben…

gruß inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

um was es eigentlich geht:
Danke an alle für eure Antworten,
aber um was es mir eigentliche geht ist NICHT die Haftungsbeschränkung sondern: (siehe Eingangsfrage)

Generalunternehmer vergibt Aufträge nur an den Einzelunternehmer wenn der mit angemeldeten und tariflich bezahlten Arbeitern arbeitet.

Könnte man mit einer GbR die aus den beiden Personen (also Einzelunternehmer 1 und Einzelunternehmer 2 besteht) dieses Problem umgehen? In diesem Fall bestünde meines Erachtens weder die Gefahr der Scheinselbständigkeit, noch die der Schwarzarbeit.

Um die Lösung dieses Problems geht es mir,

Bitte versucht mir doch noch mal erneut weiter zu helfen,

Danke, Bastett

Hallo!

Generalunternehmer vergibt Aufträge nur an den
Einzelunternehmer wenn der mit angemeldeten und tariflich
bezahlten Arbeitern arbeitet.

Könnte man mit einer GbR die aus den beiden Personen (also
Einzelunternehmer 1 und Einzelunternehmer 2 besteht)…

Für einen Außenstehenden wie mich ist das Problem nicht erkennbar. Die beiden Einzelunternehmer werden ja wohl nicht unterhalb üblicher Tariflöhne selbständig arbeiten wollen und sicherlich auch nicht ohne Krankenversicherung und BG. Wenn man schon - entschuldige bitte die deutliche Ausdrucksweise - den Arsch macht und als Subbi vom ursprünglichen Auftraggeber abgekoppelt ist und sich einem einzigen anderen Unternehmen auf Gedeih und Verderb ausliefert, dann muß sich die Beschäftigung wenigstens lohnen und darf nicht an ein paar Euro fünfzig hängen.

Was passiert, wenn einer der beiden Leute der GbR krank wird und Ersatz eingestellt werden muß? Worüber denkt man überhaupt noch nach, wenn nicht einmal genug übrig ist, um einen mit allem Drum und Dran versicherten Mitarbeiter bezahlen zu können? Die ganze Kiste säuft vorhersehbar beim ersten Windstoß ab, wenn man auf Klimmzüge angewiesen ist, um Versicherungspflichten und Tariflöhne zu umgehen.

Aber vielleicht verstehe ich das Problem der Subunternehmerszene in der Bauwirtschaft nur nicht. Warum kommt überhaupt jemand auf die seltsame Idee, Subunternehmer zu werden, statt eigene Aufträge zu akquirieren und wirklich sein eigener Chef zu sein? Subunternehmer, wie es sie z. B. im Trockenbau und bei Kurierdiensten gibt, sind letztlich schlechter dran als Angestellte. Warum das alles?

Gruß
Wolfgang

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Hallo Wolfgang
Lieben Dank für deine klare Antwort.

ich habe letzlich auch keine Logik dahinter erkennen, aber die Generalunternehmer bestehen darauf.

Ich würde gerne auf deine Fragen bzw. Gedanken antworten.

Für einen Außenstehenden wie mich ist das Problem nicht
erkennbar. Die beiden Einzelunternehmer werden ja wohl nicht
unterhalb üblicher Tariflöhne selbständig arbeiten wollen und
sicherlich auch nicht ohne Krankenversicherung und BG.

(Hier soll es um den Verdacht der Schwarzarbeit gehen)

Wennman schon - entschuldige bitte die deutliche Ausdrucksweise -
den Arsch macht und als Subbi vom ursprünglichen Auftraggeber
abgekoppelt ist und sich einem einzigen anderen Unternehmen
auf Gedeih und Verderb ausliefert, dann muß sich die
Beschäftigung wenigstens lohnen und darf nicht an ein paar
Euro fünfzig hängen.

Was passiert, wenn einer der beiden Leute der GbR krank wird
und Ersatz eingestellt werden muß? Worüber denkt man überhaupt
noch nach, wenn nicht einmal genug übrig ist, um einen mit
allem Drum und Dran versicherten Mitarbeiter bezahlen zu
können?

(Der Mitarbeiter muss auch bezahlt werden, wenn keine
Aufträge da sind)

Die ganze Kiste säuft vorhersehbar beim ersten
Windstoß ab, wenn man auf Klimmzüge angewiesen ist, um
Versicherungspflichten und Tariflöhne zu umgehen.

Es geht nur in dem speziellen Fall darum, dass dieser spezielle Mitarbeiter Wert dauf legt als Selbständiger zu arbeiten, aus irgendwelchen Gründen will er sich nicht anstellen lassen

Aber vielleicht verstehe ich das Problem der
Subunternehmerszene in der Bauwirtschaft nur nicht. Warum
kommt überhaupt jemand auf die seltsame Idee, Subunternehmer
zu werden, statt eigene Aufträge zu akquirieren und wirklich
sein eigener Chef zu sein?

Natürlich würden auch eigene Aufträge aquiriert. Aber im Winter ist wäre das nicht so leicht.

Subunternehmer, wie es sie z. B. im
Trockenbau und bei Kurierdiensten gibt, sind letztlich
schlechter dran als Angestellte. Warum das alles?

Es bleibt unterm Strich immer noch mehr von Geld übrig, nach Steuern, als wenn man einen mickrigen Stundenlohn erhält.

Es würde mich freuen wenn du mir nochmal antwortest,
Liebe Grüße
Bastett