Hallo zusammen
Hallo,
folgender fiktiver Fall:
die Mieter beziehen am 10.September, also zum Beginn der
Heizkosten-Saison 2010/2011 eine Dreizimmerwohnung. Mitte Mai
2010 wurden die Heizkörper abgelesen, danach stand die Wohnung
vier Monate, also bis Mitte September, leer.
Die Heizkostenabrechnung wurde von der Ablesefirma also in
zwei Teile geteilt:
1.Teil: Januar bis Mitte Mai 2010 und
2. Teil: Mitte Mai bis Ende Dezember 2010.
In den vier Monaten Leerstand wurden 0,2 Kubikmeter Kaltwasser
und 0,15 Kubikmeter Warmwasser verbraucht.
Verständlich ist, das die Kalt- und Warmwasserkosten zwischen
Mai 2010 und Dezember 2010 nicht komplett von den Mietern
übernommen werden müssen, sondern dass die insgesamt 0,35
Kubikmeter der Vermieter zu tragen hat.
Wenn die Wohnng einen eigenen Kaltwasserzähler hat, wäre es für den Mieter ers ab Einzugsdatum laut Vertrag interessant.
Bei einem Gemeinschaftszähler würde anteilig ab Einzug auf die Wohneinheit umgerechnet.
Aber ist es sinnvoll, diese Berechnung von dem professionellen
Ablesedienst machen zu lassen, dessen Kosten ja auf die Mieter
umgelegt werden können und sicher teurer sind als die ca. 10
Euro fürs Wasser…?
Ja, es ist sinnvoll. Zunächst werden allein dafür Kosten anfallen, stets geeichte Messgeräte zu haben.
Die 2.Frage bliebe, inwieweit Mieter oder Vermieter bestimmte " Betriebsmittel " eigenverantwortlich abzuführen hätten.
Hier kann ganz grob der Sachverhalt vorliegen, dass der Mieter Gas und Strom selber beantragt, der Vermieter hingegen allgemeinverantwortlich für Wasser / Entwässerung seines Mietshauses ist.
Es bleibt allerdings dem Vermieter überlassen, ob er sich selber um die ( geeichte ) Funktion der Messeinrichtungen kümmert, oder gleich diese Verantwortung in professionelle Services legt. ( Z.B. wenn ein Vermieter mehrere / viele Häuser zu verwalten hat )
Und was ist mit den Heizkosten von Mitte Mai 2010 bis Ende
Dezember 2010? Müssen davon auch ein Teil von dem Vermieter
getragen werden, obwohl ja von Mai bis August nicht geheizt
worden ist?
Das dürfte dann entsprechend und anteilig in der NK- Abrechnung berücksichtigt werden. Die Verteilschlüssel dürften sich in der Abrechnung oder behelfseise auch im Anhang des Mietvertrages finden.
Der persöhnliche Verbrauch muss nicht zwingend zu 100% ( oder 1:1 ) in der Berechnung Anwendung finden, da manche Wohnungen / Etagen einerseits dann benachteiligt sein könnten, andererseits auch gemeinschaftliche Flächen des Wohnhauses mitberücksichtigt werden müssen. ( Z.B.: Treppenhaus und Keller )
Danke für die Ratschläge!!
Ein gewissenhafter Vermieter wird die Nebenkostenabrechnung / Heizkostenanteile mitsamt professionellen Dienstleistungen rund ums Haus auf Nachfrage auch detailliert erörtern.
mfg
nutzlos