Nochmal Nebenkostenabrechnung

Hallo zusammen

folgender fiktiver Fall:

die Mieter beziehen am 10.September, also zum Beginn der Heizkosten-Saison 2010/2011 eine Dreizimmerwohnung. Mitte Mai 2010 wurden die Heizkörper abgelesen, danach stand die Wohnung vier Monate, also bis Mitte September, leer.

Die Heizkostenabrechnung wurde von der Ablesefirma also in zwei Teile geteilt:
1.Teil: Januar bis Mitte Mai 2010 und
2. Teil: Mitte Mai bis Ende Dezember 2010.

In den vier Monaten Leerstand wurden 0,2 Kubikmeter Kaltwasser und 0,15 Kubikmeter Warmwasser verbraucht.

Verständlich ist, das die Kalt- und Warmwasserkosten zwischen Mai 2010 und Dezember 2010 nicht komplett von den Mietern übernommen werden müssen, sondern dass die insgesamt 0,35 Kubikmeter der Vermieter zu tragen hat.

Aber ist es sinnvoll, diese Berechnung von dem professionellen Ablesedienst machen zu lassen, dessen Kosten ja auf die Mieter umgelegt werden können und sicher teurer sind als die ca. 10 Euro fürs Wasser…?

Und was ist mit den Heizkosten von Mitte Mai 2010 bis Ende Dezember 2010? Müssen davon auch ein Teil von dem Vermieter getragen werden, obwohl ja von Mai bis August nicht geheizt worden ist?

Danke für die Ratschläge!!

Hallo zusammen

Hallo,

folgender fiktiver Fall:

die Mieter beziehen am 10.September, also zum Beginn der
Heizkosten-Saison 2010/2011 eine Dreizimmerwohnung. Mitte Mai
2010 wurden die Heizkörper abgelesen, danach stand die Wohnung
vier Monate, also bis Mitte September, leer.

Die Heizkostenabrechnung wurde von der Ablesefirma also in
zwei Teile geteilt:
1.Teil: Januar bis Mitte Mai 2010 und
2. Teil: Mitte Mai bis Ende Dezember 2010.

In den vier Monaten Leerstand wurden 0,2 Kubikmeter Kaltwasser
und 0,15 Kubikmeter Warmwasser verbraucht.

Verständlich ist, das die Kalt- und Warmwasserkosten zwischen
Mai 2010 und Dezember 2010 nicht komplett von den Mietern
übernommen werden müssen, sondern dass die insgesamt 0,35
Kubikmeter der Vermieter zu tragen hat.

Wenn die Wohnng einen eigenen Kaltwasserzähler hat, wäre es für den Mieter ers ab Einzugsdatum laut Vertrag interessant.
Bei einem Gemeinschaftszähler würde anteilig ab Einzug auf die Wohneinheit umgerechnet.

Aber ist es sinnvoll, diese Berechnung von dem professionellen
Ablesedienst machen zu lassen, dessen Kosten ja auf die Mieter
umgelegt werden können und sicher teurer sind als die ca. 10
Euro fürs Wasser…?

Ja, es ist sinnvoll. Zunächst werden allein dafür Kosten anfallen, stets geeichte Messgeräte zu haben.
Die 2.Frage bliebe, inwieweit Mieter oder Vermieter bestimmte " Betriebsmittel " eigenverantwortlich abzuführen hätten.

Hier kann ganz grob der Sachverhalt vorliegen, dass der Mieter Gas und Strom selber beantragt, der Vermieter hingegen allgemeinverantwortlich für Wasser / Entwässerung seines Mietshauses ist.
Es bleibt allerdings dem Vermieter überlassen, ob er sich selber um die ( geeichte ) Funktion der Messeinrichtungen kümmert, oder gleich diese Verantwortung in professionelle Services legt. ( Z.B. wenn ein Vermieter mehrere / viele Häuser zu verwalten hat )

Und was ist mit den Heizkosten von Mitte Mai 2010 bis Ende
Dezember 2010? Müssen davon auch ein Teil von dem Vermieter
getragen werden, obwohl ja von Mai bis August nicht geheizt
worden ist?

Das dürfte dann entsprechend und anteilig in der NK- Abrechnung berücksichtigt werden. Die Verteilschlüssel dürften sich in der Abrechnung oder behelfseise auch im Anhang des Mietvertrages finden.
Der persöhnliche Verbrauch muss nicht zwingend zu 100% ( oder 1:1 ) in der Berechnung Anwendung finden, da manche Wohnungen / Etagen einerseits dann benachteiligt sein könnten, andererseits auch gemeinschaftliche Flächen des Wohnhauses mitberücksichtigt werden müssen. ( Z.B.: Treppenhaus und Keller )

Danke für die Ratschläge!!

Ein gewissenhafter Vermieter wird die Nebenkostenabrechnung / Heizkostenanteile mitsamt professionellen Dienstleistungen rund ums Haus auf Nachfrage auch detailliert erörtern.

mfg

nutzlos

Hallo,

Aber ist es sinnvoll, diese Berechnung von dem professionellen
Ablesedienst machen zu lassen, dessen Kosten ja auf die Mieter
umgelegt werden können und sicher teurer sind als die ca. 10
Euro fürs Wasser…?

Sinnvoll für wen?
Dem Vermieter spart es Arbeit, er muss nicht selber dran denken, zum passenden Zeitpunkt jemanden zum Ablesen zu schicken, er muss sich nicht um Zeugen für die Ablesung bemühen, er muss keine Ablesegeräte beschaffen, anbringen und ggf. austauschen, er muss sich nicht mit den Mietern wegen der Korrektheit der Ablesung herumärgern. Und bezahlen muss er das ganze auch nicht.

Der Mieter kann sich auf eine korrekte Ablesung und Abrechnung gemäß Gesetzesvorgaben verlassen, die Messgeräte sind geeicht, die Ablesung bevorzugt niemanden, niemand mogelt,… Was ist ihm das wert?

Und schließlich: der Mieter hat genau gar keine rechtliche Möglichkeit, auf den Vermieter diesbezüglich Einfluss zu nehmen. Er könnte mit dem Vermieter drüber reden, wenn er das will. Das ist aber auch schon alles.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo

Aber ist es sinnvoll, diese Berechnung von dem professionellen
Ablesedienst machen zu lassen, dessen Kosten ja auf die Mieter
umgelegt werden können und sicher teurer sind als die ca. 10
Euro fürs Wasser…?

Wieso, sowas kann man doch selber rechnerisch korrigieren. Alle dazu notwendigen Anbgaben stehen in der Abrechnung. (Falls nicht, ist die Abrechnung sowieso nicht nachvollziehbar.)

Und was ist mit den Heizkosten von Mitte Mai 2010 bis Ende
Dezember 2010? Müssen davon auch ein Teil von dem Vermieter
getragen werden, obwohl ja von Mai bis August nicht geheizt
worden ist?

Ja, ein Teil der Gradtagzahlen entfällt auch auf die Monate außerhalb der Heizperiode. Folglich ist ein (geringer) Teil der der Wohnung zugeordneten Heizkosten vom Vermieter zu tragen. Auch diese Monatsanteile stehen in einer prüfbaren Abrechnung.

Aber man kann’s ja mal versuchen.

Gruß
smalbop

Hallo

Aber ist es sinnvoll, diese Berechnung von dem professionellen
Ablesedienst machen zu lassen, dessen Kosten ja auf die Mieter
umgelegt werden können und sicher teurer sind als die ca. 10
Euro fürs Wasser…?

Wieso, sowas kann man doch selber rechnerisch korrigieren.
Alle dazu notwendigen Anbgaben stehen in der Abrechnung.
(Falls nicht, ist die Abrechnung sowieso nicht
nachvollziehbar.)

Wenn ich wüsste, wie man die Abrechnung selbst korrigiert, würde ich es machen… aber ich blicke bei den Zahlen und Faktoren und den 50%-50%-Berechnungen nach Fläche bzw. Verbrauch echt nicht durch.

Und was ist mit den Heizkosten von Mitte Mai 2010 bis Ende
Dezember 2010? Müssen davon auch ein Teil von dem Vermieter
getragen werden, obwohl ja von Mai bis August nicht geheizt
worden ist?

Ja, ein Teil der Gradtagzahlen entfällt auch auf die Monate
außerhalb der Heizperiode. Folglich ist ein (geringer) Teil
der der Wohnung zugeordneten Heizkosten vom Vermieter zu
tragen. Auch diese Monatsanteile stehen in einer prüfbaren
Abrechnung.

Aber man kann’s ja mal versuchen.

Gruß
smalbop