Nochmal neues Waffengesetz

Hallo zusammen,

als Einleitung hier nochmal der Text des neuen § 42a WaffG (damit die Antwortenden nicht suchen müssen):

_§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten

  1. Anscheinswaffen,
  2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
  3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

(2) 1Absatz 1 gilt nicht

  1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
  2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
  3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

2Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient._

So, nun meine Fragen:

Wenn ich es richtig verstanden habe (wurde hier auch schon mal diskutiert) sind nicht einhändig fest stellbare Messer auch mit einer Klingenlänge über 12 cm hier nicht erfasst.

Kann mir jemand erklären, wieso ein fest stellbares Messer weniger gefährlich ist als ein fest stehendes?

Eine Erklärung könnte sein, dass man hier mehr Zeit braucht, um es herauszuholen und aufzuklappen, ein fest stehendes Messer zieht man es einfach nur aus der Scheide. Andererseits: Wer hindert einen dann daran, ein fest stellbares Messer in aufgeklapptem und verriegelten Zustand zu führen?

Wenn jemand sich in einem Supermarkt ein neues Brotmesser kaufen möchte, das zweifelsohne eine Klinge > 12 cm hat, muss er dann allen Ernstes ein abschließbares Behältnis mit zum Einkaufen nehmen, um sich nicht auf dem Nachhauseweg strafbar zu machen? Oder ist das durch das „berechtigte Interesse“ gedeckt? Vielleicht ist ja der Transport der Einkäufe nach Hause ein „allgemein anerkannter Zweck“?

Leicht OT: Es wäre doch eine neue Geschäftsidee für Haushaltswarenläden, die können gleich zum Kochmesser das abschließbare Behältnis mitverkaufen, damit der Kunde nicht auf dem Heimweg zum Straftäter wird.

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass man bei diesem Gesetz nicht gründlich genug nachgedacht hat, was man damit alles „erwischt“.

Grüße
Sebastian

Und ich frage mich irgendwie, wieso so viel drüber diskutiert wird… worin bestet die Motivation sich zu bewaffnen?

Und ich frage mich irgendwie, wieso so viel drüber diskutiert
wird… worin bestet die Motivation sich zu bewaffnen?

Lies doch bitte mein Posting nochmal genau. Wo erkennst Du denn da eine Motivation, sich zu bewaffnen?

Es geht doch gar nicht darum, sich zu bewaffnen , sondern darum, welche anderen Anwendungsbereiche von Messern davon mitbetroffen sind, wie Werkzeuge etc. und so wie der Kauf eines Brotmessers, was nun wirklich nichts mit Bewaffung zu tun hat. Muss jetzt jede® Hausfrau/-mann, die/der vom Einkaufen nach Hause fährt und ein solches Messer gekauft hat, damit rechnen, dass sie/er (bei einer zufälligen Entdeckung) ein Strafverfahren an den Hals bekommt?

In meiner ersten Frage (Unterschied fest stehend vs. fest stellbar ) geht es darum, den Sinn hinter einem Detail des Gesetzes zu verstehen. Aus meiner Sicht hätte man, wenn man fest stehende Messer verbietet, auch fest stellbare verbieten müssen, alles andere ergibt für mich keinen Sinn. Aber vielleicht gibt es ja doch einen Grund, und den wüsste ich gerne.

Grüße
Sebastian

Hallo Sebastian,

den Grund kann ich dir leider auch nicht nennen, nur schnell was zum Brotmesser-Beispiel sagen. Der im letzten Absatz zitierte „allgemein anerkannte Zweck“ des Kaufens eines Brotmessers sollte doch eigentlich genügen um in jedem Fall unbehelligt nach Hause zu kommen :smile:

PS:
Ich bin gerade noch über folgendes gestolpert:
http://www.abgeordnetenwatch.de/gabriele_fograscher-…

Für mich klingt es so, als läge der Grund also alleine in der subjektiven"raschen Einsetzbarkeit" der Einhandmesser und hätte nichts mit objektiver Gefährdung/Tragbarkeit zu tun. Ein feststellbares Messer erscheint manchem vielleicht weniger gefährlich aufgrund der nötigen Handhabung-

auch off Topic

worin bestet die Motivation sich zu bewaffnen?

Und ich kann nur den Kopf über die Unfähigkeit einiger Leute schütteln, die nicht begreifen können/wollen, dass ein Messer grundsätzlich und in erster Linie ein Werkzeug ist.

Und ich frage mich irgendwie, wieso so viel drüber diskutiert
wird… worin bestet die Motivation sich zu bewaffnen?

Hallo,
und ich frage mich was eigentlich los ist in Deutschland. Immer wird alles gleich verboten, und zwar mit dem immer gleichblöden Argument der Sicherheit.

Wenn man jemandem was antun will, dann geht das auch mit einem Stück Holz oder einem Schraubenzieher. Aber versuch mal ein Brot zu schneiden ohne Messer!

Selbstverantwortung gibts nicht, nur immer mehr Verbote. Traurig …

Alles Gute
Kai