Hallo alle miteinander,
habe den Beitrag von Carla über die verspätete NK-Abrechnung gelesen. Kenne jemanden bei dem wurde zusammen mit der Rückzahlung der Kaution drei Jahre Nebenkosten-Abrechnungen abgezogen.
Ist doch eine Sauerei oder?
Die Mieter habe jedes Jahr die Ableser von der Brunata zu den angekündigten Terminen in die Wohnung gelassen und nie eine NK-Abrechnung erhalten.
Kann der Mieter jetzt den zu unrecht einbehaltene NK-Abrechnungen der Jahre 2002 und 2003 zurückfordern? Wenn ja mit welchen Mitteln?
Kann sein, dass das jemand als erbsenzählerei ansieht, aber die Mieter mußten sich über das Verhalten der Vermieter sehr ärgern. (Mieter möchten sich dazu lieber nicht weiter äußern)
Grüßle Soni
Hallo alle miteinander,
habe den Beitrag von Carla über die verspätete NK-Abrechnung
gelesen. Kenne jemanden bei dem wurde zusammen mit der
Rückzahlung der Kaution drei Jahre Nebenkosten-Abrechnungen
abgezogen.
Ist doch eine Sauerei oder?
Die Mieter habe jedes Jahr die Ableser von der Brunata zu den
angekündigten Terminen in die Wohnung gelassen und nie eine
NK-Abrechnung erhalten.
Kann der Mieter jetzt den zu unrecht einbehaltene
NK-Abrechnungen der Jahre 2002 und 2003 zurückfordern? Wenn ja
mit welchen Mitteln?
Kann sein, dass das jemand als erbsenzählerei ansieht, aber
die Mieter mußten sich über das Verhalten der Vermieter sehr
ärgern. (Mieter möchten sich dazu lieber nicht weiter äußern)
Hallo Soni,
Deine Hinweise sind leider zu gering, um sich hierzu zu äussern. Völlig unklar ist, welche Zeiträume abgerechnet und welche verrechnet wurden und ob es Mahnungen zu den Nachforderungen gegeben hat, ausserdem ob diese Abrechnungen seinerzeit rechtzeitig erfolgt sind.
Gruss Günter
Hallo Günter,
halte mich kurz ok?
Einzug der Mieter Mitte 2002
Auszug der Mieter 30.11.2004
Kaution lt. Mietvertrag fällig 28.02.2005
NK-Abrechnungen für 2002, 2003 und 2004 wurden erst mit der Abrechnung der Mietkaution Anfang Mai 2005 dem Mieter vorgelegt und direkt von der Kaution abgezogen.
(Falls erinnerst Du Dich hab doch schon mal gefragt wg. Mietkaution)
Hoffe jetzt sind alle nötigen Infos vorhanden? Ist wie beim Steuerrecht wenn eine Kleinigkeit fehlt ist das Ergebnis gleich ganz anders, gell.
Danke
Grüßle Soni
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Hallo alle miteinander,
habe den Beitrag von Carla über die verspätete NK-Abrechnung
gelesen. Kenne jemanden bei dem wurde zusammen mit der
Rückzahlung der Kaution drei Jahre Nebenkosten-Abrechnungen
abgezogen.
Ist doch eine Sauerei oder?
Die Mieter habe jedes Jahr die Ableser von der Brunata zu den
angekündigten Terminen in die Wohnung gelassen und nie eine
NK-Abrechnung erhalten.
Kann der Mieter jetzt den zu unrecht einbehaltene
NK-Abrechnungen der Jahre 2002 und 2003 zurückfordern? Wenn ja
mit welchen Mitteln?
Kann sein, dass das jemand als erbsenzählerei ansieht, aber
die Mieter mußten sich über das Verhalten der Vermieter sehr
ärgern. (Mieter möchten sich dazu lieber nicht weiter äußern)
Hallo Soni,
Deine Hinweise sind leider zu gering, um sich hierzu zu
äussern. Völlig unklar ist, welche Zeiträume abgerechnet und
welche verrechnet wurden und ob es Mahnungen zu den
Nachforderungen gegeben hat, ausserdem ob diese Abrechnungen
seinerzeit rechtzeitig erfolgt sind.
Gruss Günter
Hallo Günter,
halte mich kurz ok?
Einzug der Mieter Mitte 2002
Auszug der Mieter 30.11.2004
Kaution lt. Mietvertrag fällig 28.02.2005
NK-Abrechnungen für 2002, 2003 und 2004 wurden erst mit der
Abrechnung der Mietkaution Anfang Mai 2005 dem Mieter
vorgelegt und direkt von der Kaution abgezogen.
Hallo,
die Forderungen der Jahre 2002 und 2003 kann der Vermieter auch dann, wenn der Mieter 2004 ein Guthaben hat nicht verrechnen. Die Abrechnung 2002 war spätestens am 31.12.2003, die Abrechnung 2003 spätestens am 31.12.2004 dem Mieter vorzulegen.
Gem § 556 Abs. 3 BGB ist über die Vorauszahlungen jährlich abzurechnen.
Nach § 556 Abs. 3 Satz 2 ist die Abrechnung bis spätestens zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes mitzuteilen.
Nach § 556 Abs. 3 Satz 3 Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Forderung durch den VM ausgeschlossen, es sei denn, der Vm hat die Verpätung nicht zu vertreten (Anmerkung: Was hier nicht der Fall ist ).
Nach § 556 Abs. 4 ist eien zum nachteil des Mieters abweichende Handhabung ( also z.B. die Verrechnung mit einem späteren Guthaben ) nicht erlaubt.
Fordere den VM unter Verweis auf diese Hinweise auf, das Guthaben zu erstatten bis spätestens 20.05.2005. Lasse ihm ab Zugang des Briefes 14 Tager Zeit, wnen er dann nicht reagiert, kannst Du ihn in Verzug setzen und notfalls mit einem Anwalt das Geld einklagen.
Gruss Günter
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Danke schön, noch eine kleine Frage
Hallo Günter,
vielen Dank für Deine Antwort.
Wahrscheinlich werden die Mieter um einen Rechtsanwalt nicht drumherumkommen, da die Mieter nicht glauben, dass die VM einfach so den Rest rausrücken.
Wer bezahlt dann den Rechtsanwalt?
Grüßle Soni
PS: Hast mir jetzt so viel geholfen, hast Du nicht eine Steuerfrage bei der ich Dir weiterhelfen kann?
Hi,
nachdem Du den VM in Verzug hast, sind die Kosten für berechtigte Forderungen vom Gegner zu tragen.
Gruss Günter
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