Ich kann also bei meinem Vermieter Mietminderung geltend
machen, weil jemand auf meinem Sofa sitzt und ich das nicht
möchte?
Die Antwort ist, auch, wenn die Frage provokant gestellt wurde, ja. Und ich denke, dass wissen Sie auch.
Natürlich schuldet der Vermieter den uneingeschränkten und ungestörten Gebrauch der Mietsache und muss sich darum kümmern, dass andere diesen nicht stören.
Das Beispiel mit dem Sofa war jetzt etwas linkisch gewählt, weil man hier davon ausgeht, dass es der eigene Gast ist und die Störung somit selbst verschuldet wurde.
Dennoch gilt:
Der Vermieter hat den Gebrauch zu gewähren, aufrecht zu erhalten und Störungen von Dritten abzuwehren, anderenfalls liegt ein Mangel vor.
Daher zB. auch das LG Itzehohe (Urteil vom 28.11.2008, Aktenzeichen: 10 O 97/08):
„Zwar kann die Fremdbelegung eines Parkplatzes einen Mangel im Sinne von § 536 BGB begründen und zu einer Minderung des Mietanspruchs führen. Das ist aber nur dann der Fall, wenn die Fremdbelegung den üblichen Rahmen deutlich überschreitet und die Tauglichkeit der Mietsache unmittelbar beeinträchtigt wird.“
Ob das hier der Fall ist, ist eine Frage der tatrichterlichen Beurteilung.
Gruß
Dea
