Nochmal Parkplatzstreit

Ich kann also bei meinem Vermieter Mietminderung geltend
machen, weil jemand auf meinem Sofa sitzt und ich das nicht
möchte?

Die Antwort ist, auch, wenn die Frage provokant gestellt wurde, ja. Und ich denke, dass wissen Sie auch.

Natürlich schuldet der Vermieter den uneingeschränkten und ungestörten Gebrauch der Mietsache und muss sich darum kümmern, dass andere diesen nicht stören.

Das Beispiel mit dem Sofa war jetzt etwas linkisch gewählt, weil man hier davon ausgeht, dass es der eigene Gast ist und die Störung somit selbst verschuldet wurde.

Dennoch gilt:

Der Vermieter hat den Gebrauch zu gewähren, aufrecht zu erhalten und Störungen von Dritten abzuwehren, anderenfalls liegt ein Mangel vor.

Daher zB. auch das LG Itzehohe (Urteil vom 28.11.2008, Aktenzeichen: 10 O 97/08):

„Zwar kann die Fremdbelegung eines Parkplatzes einen Mangel im Sinne von § 536 BGB begründen und zu einer Minderung des Mietanspruchs führen. Das ist aber nur dann der Fall, wenn die Fremdbelegung den üblichen Rahmen deutlich überschreitet und die Tauglichkeit der Mietsache unmittelbar beeinträchtigt wird.“

Ob das hier der Fall ist, ist eine Frage der tatrichterlichen Beurteilung.

Gruß
Dea

Hallo Toni,

Die erwähnte Streitigkeit war am Samstag gegen 16 Uhr und man
berief sich darauf , das die männliche Person dort keine
berechtigung hätte zu parken , weil er nicht dort wohne ,
insofern dort genauso falsch parken würde wie jetzt die falsch
parkenden neuen Mieter .

Wieso der Parnter? Der kann doch auf dem ersten Stellplatz parken (dort wo das Auto der Mieterin steht). Und eben diese müsse nun unbedingt auf ihrem anderen Parkplatz parken… :wink:

Wer Argumente an den Haaren herbeizieht wie hier die „fremdparkenden“ Nachbarn, der darf sich nicht wundern wenn man ihnen mit genauso skurrilen Argumentationen kontert.

Wobei ich mir wirklich so einen abschließbaren Sperrpfosten überlegen würde. Dann schaun die Nachbarn auch die Woche unter in die Röhre.

Grüße,
Tinchen

Nach Lektüre des Urteils stelle ich fest, dass in meinem Beispiel mit dem Sofa der Mieter dann nicht Mietminderung geltend machen könnte, wenn er nicht darlegen würde, dass die Fremdnutzung für die Gebrauchstauglichkeit unmittelbar bestimmend ist. Also bekommt er nichts, wenn er viele Sofa’s in der Wohnung stehen hat :wink: Es sind nämlich dem erkennenden Gericht keine obergerichtlichen Entscheidungen bekannt, die den Fall einer Beeinträchtigung von unter 3 % ein Minderungsrecht bejaht haben. Also, wenn es in der Wohnung mehr als 300 Sofaplätze gibt, dann gibts nichts.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass natürlich der Vermieter gegen den Fremdparker Schadenersatz geltend machen kann, so er ihm habhaft werden könnte und das „Vergehen“ beweisbar wäre.

vnA

Nach Lektüre des Urteils stelle ich fest, dass in meinem
Beispiel mit dem Sofa der Mieter dann nicht Mietminderung
geltend machen könnte, wenn er nicht darlegen würde, dass die
Fremdnutzung für die Gebrauchstauglichkeit unmittelbar
bestimmend ist.

Selbstverständlich nicht. Deshalb fand ich das Urteil ja auch etwas unpassend gewählt, weil es hier offensichtlich nicht zur Minderung ausreicht, damit aber das Prinzip, um das es hier geht, nicht negiert wird.

Also bekommt er nichts, wenn er viele Sofa’s
in der Wohnung stehen hat :wink: Es sind nämlich dem erkennenden
Gericht keine obergerichtlichen Entscheidungen bekannt, die
den Fall einer Beeinträchtigung von unter 3 % ein
Minderungsrecht bejaht haben. Also, wenn es in der Wohnung
mehr als 300 Sofaplätze gibt, dann gibts nichts.

Hmm, es gibt ja nichts, was ich noch nicht vor Gericht erlebt habe. Aber 300 Sofas vermag ich jetzt in der Tat mal auszuschließen (außer im Möbelladen).

Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass natürlich der
Vermieter gegen den Fremdparker Schadenersatz geltend machen
kann, so er ihm habhaft werden könnte und das „Vergehen“
beweisbar wäre.

Richtig.

Gruß
Dea

Ok. Beim nächsten mal werde ich meinen Artikel klar und deutlich mit [Ironie] kennzeichnen, wenn ich ihn so verstanden haben möchte.

Nur zur klarstellung: Ich habe den Text des Urteils schon verstanden, es an Hand der geschriebenen Gesetze nachvollziehen können, allein es fehlt mir das Verständnis. Dir ist ja bekannt, dass ich juristischer Laie bin. Ich bitte daher zu verzeihen, dass mir jetzt gerade wieder der Satz mit dem Gericht und der hohen See im Kopf herumgeistert [\Ironie]

vnA

Nur zur klarstellung: Ich habe den Text des Urteils schon
verstanden, es an Hand der geschriebenen Gesetze
nachvollziehen können, allein es fehlt mir das Verständnis.

Aber was denn eigentlich genau? Gerade hier sind das Gesetz und die Rechtsprechung doch völlig klar und stringent. Deshalb war mir auch nicht ganz verständlich, warum das überhaupt problematisiert wird.

Dir ist ja bekannt, dass ich juristischer Laie bin.

Naja, jedenfalls im Mietrecht sind da ja umfassende Kenntnisse vorhanden. Umso mehr hatte mich die Antwort verwundert.

Mir fehlt - abseits der Gesetzeslage - das Verständnis, weshalb jemand für etwas verantwortlich sein sollte, was ein anderer verursacht hat.
Wenn ich jemanden einen Schaden zufüge, muss ich dafür geradestehen. Klar.
Wenn ich etwas defektes liefere, muss ich dafür geradestehen. Klar.
Aber warum muss ich als Vermieter für etwas geradestehen, was ein Dritter meinem Mieter zufügt. Das widerspricht irgendwie meinem Rechtsgefühl. Natürlich völlig unjuristisch.

vnA

Mir fehlt - abseits der Gesetzeslage - das Verständnis,
weshalb jemand für etwas verantwortlich sein sollte, was ein
anderer verursacht hat.

Naja, wir sind ja nicht im Deliktsrecht, wo das in der Tat zu hinterfragen wäre. Hier geht es um vertragliche Pflichten und um das Äquivalenzinteresse. Der Mieter soll eben nur so viel zahlen, wie er auch nutzen kann. Kann der Vermieter das nicht leisten, wozu er sich vertraglich verpflichtet hat, kann sich der Vertragspartner, also der Mieter, an diesen wenden. Das ist überall im Vertragsrecht so. Der Vermieter muss dann den Dritten in Regress nehmen.

Wenn ich jemanden einen Schaden zufüge, muss ich dafür
geradestehen. Klar.
Wenn ich etwas defektes liefere, muss ich dafür geradestehen.
Klar.
Aber warum muss ich als Vermieter für etwas geradestehen, was
ein Dritter meinem Mieter zufügt. Das widerspricht irgendwie
meinem Rechtsgefühl. Natürlich völlig unjuristisch.

Ist ja nachvollziehbar und der Gesetzgeber, bzw. die Rechtsprechung zu den §§ 535, 536 BGB könnten sich auch so entscheiden. Es würde aber den grundlegenden Prinzipen des Vertragsrechts entgegen stehen, da hier jede Vertragspartei ausschließlich selbst dafür verantwortlich ist, dass und in wie weit sie ihre Vertragspflichten erfüllt. Gelingt ihr das nicht, kann sich der Vetragspartner an sie wenden und kann die Gegenleistung entsprechend verringern. Warum der andere nicht erfüllen kann, kann ihr dabei egal sein, sie trifft umgekehrt das selbe Risiko für ihre Leistungspflichten.

Das ist, ganz im Gegensatz zum Deliktsrecht, wo es tatsächlich um eigene Vertantwortlichkeit geht, ein absoluter Grundsatz des Vertragsrechts, wo jeder das Risiko seiner Leistungspflicht selbst trägt und sich der andere bei Leistungsstörungen nur an die Gegenseite halten muss. Ein maßgeblicher Grund dafür, dass dieses Prinzip im Vertragsrecht gilt, ist die Abwägbarkeit und somit Durchführbarkeit und Sicherheit von Vertragsverhältnissen, die die Grundlage jeden Wirtschafts- und Gesellschaftssystems sind. Jeder muss sich seinen Vertragspartner zwar genau anschauen, kann sich dann aber auch allein an diesen wenden und muss sich nicht auf Dritte verweisen lassen, wenn die Leistung dennoch mangelhaft ist.

Gruß
Dea

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Ein(e) Mieter(in) eines Parkplatzes darf also nicht
seinem/ihrem Partner(in) das dortige Parken gestatten?

sie darf es genau dann, wenn ihr der parkplatz gehört. genau das ist hier aber nunmal nicht der fall.
lies es halt nochmal nach.

Ein(e) Mieter(in) eines Parkplatzes darf also nicht
seinem/ihrem Partner(in) das dortige Parken gestatten?

sie darf es genau dann, wenn ihr der parkplatz gehört.

Bitte sei so lieb und erkläre mir das mal näher.

Die Mieterin hat eine Wohnung mitsamt zwei Stellplätzen gemietet.
Das lese ich aus der Frage.

Richtig?

Wenn ich deinen Einwand richtig verstehe, dann dürfte der Partner nur dann dort parken, wenn sie _Eigentümerin_ des Stellplatzes wäre?

Sorry, ich kapiere das nicht.
Wir reden wohl aneinander vorbei.

Anstelle das hier zu schreiben:

lies es halt nochmal nach.

möchte ich dich bitten, mir meinen Fehler einfach mal direkt zu erklären. Ich überlese da anscheinend ständig die relevante Textpassage.

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Die Mieterin hat eine Wohnung mitsamt zwei Stellplätzen
gemietet.
Das lese ich aus der Frage.
Richtig?

jupp.

Wenn ich deinen Einwand richtig verstehe, dann dürfte der
Partner nur dann dort parken, wenn sie _Eigentümerin_ des
Stellplatzes wäre?

falsch.

es ging darum, dass ein anderer mieter einen der beiden parkplätze verwendet. einer, der nur einen gemietet hat. und sich nicht davon abbringen lassen will.