Nochmal Parkplatzstreit

Hallo zusammen

Ein 4 Familien Mietshaus hat 2 grosse und 2 kleine Wohnungen .
zu den grossen Wohnungen gehören je 2 Parkplätze zu den kleineren gehört je 1 Parkplatz .
Der jeweilige Parkplatz ( Nummer ) ist im Mietvertrag festgehalten.

in der einen grösseren Wohnung wohnt eine alleinstehende Frau , die jedoch am Wochenende regelmässig Besuch von einem Freund bekommt der im normalfalle den zweiten zur Wohnung gehörenden Parkplatz nutzt der unter der Woche frei ist ( in dem Falle gehören zu der Wohnung Parkplatz 3 und Parkplatz 6 )

Jetzt ist in die eine kleine Wohnung ein neuer Mieter mit seiner Partnerin eingezogen , die 2 Auto’s haben.
Die haben dann recht schnell heraus gefunden , das Parkplatz 3 unter der Woche leer ist und stellen dort Ihr Auto ab.

Jetzt war letztes Wochenende wieder der Freund der alleinstehenden Frau da und der Parkplatz 3 war belegt , wo ansonsten der Mann geparkt hat , da ja der Parkplatz zu dieser Wohnung gehört und in der Wohnungsmiete enthalten ist .
es entbrannte eine Streitigkeit mit der Ansage das der Freund dort keine Parkberechtigung hätte , da er ja nicht dort wohne .
Die neuen Mieter die eigentlich nur für Parkplatz 4 laut Mietvertrag bezahlen , waren nicht dazu zu bewegen , das Auto von dem Parkplatz 3 weg zu fahren.

welchen Rat kann man den Parteien geben ?

Mietkürzung in höhe des Mietpreises des Parkplatzes NR 3 ?
zuparken ?
Den Vermieter über die Streitigkeit informieren und 5 Tage nach offiziellen Einzugstermin den ersten Mieterkrach heraufbeschwören ?

gruss

Toni

Hm,

stell Dir mal vor, Du mietest einen Vorgarten mit Deiner Wohnung zusammen an. Die Nachbarn sind aber der Meinung, dass sie diesen auch nutzen dürfen und grillen z.B. dort, wie es ihnen paßt, selbst, wenn Du den Garten anderweitig nutzen willst…

Also, wenn ich einen Parkplatz miete, sich dort ein Nachbar draufstellt und nachdem ich ihn darauf hingewiesen habe, dass ich Miete diesen Parkplatz bezahle, der sich aber weigert, sein Kfz dort sofort wegzufahren, würde ich nicht zögern und einen Abschleppdienst rufen und im schlimmsten Falle die Kosten einklagen.

Frieden hin oder her, auf der Nase sollte man sich von derart impertinenten Mitmenschen nicht rumtanzen lassen.
Aber ich denke, dass spiegelt auch Deine Ansicht wieder und Du fragst Dich nur, ob es evtl. übertrieben wäre, weiter dagegen vorzugehen? Nun, Du kannst ja nochmal in Ruhe mit den Nachbarn sprechen und Ihnen die Sachlage erklären (und bei Uneinsichtigkeit eben sagen, dass wenn sie den von Dir bzw. der imaginären Person in Deiner Geschichte angemieteten Parkplatz blockieren, wirst Du Abhilfe schaffen…).

VG und viel Erfolg,
Grünblatt

Hallo

Auf einen offensichtlich groben Klotz gehört ein grober Keil.

Ich würde den neuen Mitbewohnern nochmal freundlich klar machen, dass ihr Auto auf einem von einer anderen Partei angemieteten Parkplatz nichts verloren hat, dass hierüber auch keine weitere Diskussion geführt werden wird und dass ihnen, sollten sie uneinsichtig bleiben, ohne weitere Warnung eine Unterlassungsklage ins Haus flattert. Es liegt dann an ihnen, wie sich das Klima in der Hausgemeinschaft entwickelt.

Gru
smalbop

Hi du,

welchen Rat kann man den Parteien geben ?

Also ich würde da an der Sache auch dran bleiben. Wenn ich Miete für zwei Plätze zahle, will ich auch jeder Zeit den zweiten Platz nutzen können. Auch wenn dieser nur dafür da ist, mein Auto nach Lust und Laune mal da oder dort abzustellen…
Und ich kenne ein solches Theater, wir wohnen in der Innenstadt…

Mietkürzung in höhe des Mietpreises des Parkplatzes NR 3 ?
zuparken ?

Zuparken ist ne ganz doofe Idee…, das gibt Ärger mit der Polizei…

Den Vermieter über die Streitigkeit informieren und 5 Tage
nach offiziellen Einzugstermin den ersten Mieterkrach
heraufbeschwören ?

Im Notfall ja…, ist nicht schön, aber will man sich auf der Nase herumtanzen lassen?

Aber noch eine andere Idee: Wenn der Mieter den Parkplatz doch nur für einen Bekannten am WE braucht…, kann dieser Bekannte dann nicht außerhalb parken und man untervermietet den Platz an die anderen Mieter mit zwei Fahrzeugen? (event. mit dem Vermieter sprechen)
So hätten doch beide was davon, der eine Mieter erhält Geld für seinen eh fast nie benutzen Platz und die anderen Mieter sind happy, weil sie ihr Fahrzeug unterstellen können…, der Hausfrieden bleibt erhalten… :o)

gruss

Toni

Ebenfalls Grüße,
Tina

Hallo,

sowas in der Art:
http://www.google.de/search?num=10&hl=de&site=imghp&…

Dann können die Nachbarn auch die Woche unter sehen wo sie ihr Auto abstellen. :-p

Grüße,
Tinchen

Den Vermieter über die Streitigkeit informieren und 5 Tage
nach offiziellen Einzugstermin den ersten Mieterkrach
heraufbeschwören ?

genau das. eine klage ist unsinn und kostet unnötig geld, weil der parkplatz dem vermieter gehört und nicht dem mieter. der vermieter hat dafür zu sorgen, dass der mieter auch das benutzen kann, was er gemietet hat und wofür er schließlich auch geld zahlt.

Hallöle,

wie wäre es, ein weit verbreitetes Schild anzubringen:

„Privatparkplatz! Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt!“

Damit würde der andere Mieter wissentlich unberechtigt und somit auf eigene Gefahr auf
dem Stellplatz parken und stimmt damit auch einem Abschleppen auf seine Kosten zu.

wölfin

wie wäre es, ein weit verbreitetes Schild anzubringen:
„Privatparkplatz! Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden
kostenpflichtig abgeschleppt!“

hübsch.

Damit würde der andere Mieter wissentlich unberechtigt und
somit auf eigene Gefahr auf dem Stellplatz parken

das macht er doch jetzt auch schon. hast du das posting nicht gelesen?

und stimmt damit auch einem Abschleppen
auf seine Kosten zu.

unsinn!

Auch bzw. gerade als Geschädigter habe ich eine Schadensminderungspflicht. Wenn ich diese nicht einhalte, kann es passieren, dass ich auf den Kosten sitzenbleibe (die ich ja erst einmal verauslagen müsste)

vnA

Ich kann also bei meinem Vermieter Mietminderung geltend machen, weil jemand auf meinem Sofa sitzt und ich das nicht möchte? Oder kommt er dann vorbei und bittet den ungebetenen Besuch hinaus?

vnA

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Hi

In der Umzugsphase der neuen Mieter im Juli gab es deswegen schon einmal Streitigkeiten , da wie erwähnt diese neue Mietpartei 2 Fahrzeuge hat.
Die Dame der für diesen Parkplatz Miete zahlt , war der Partei schon entgegengekommen , das es Ihr egal wäre wenn UNTER DER WOCHE dort ein Auto parken würde , doch von Freitag ca 17 Uhr bis Sonntag ca 20.00 Uhr ist der Parkplatz frei zu halten.

Die erwähnte Streitigkeit war am Samstag gegen 16 Uhr und man berief sich darauf , das die männliche Person dort keine berechtigung hätte zu parken , weil er nicht dort wohne , insofern dort genauso falsch parken würde wie jetzt die falsch parkenden neuen Mieter .

gruss

Toni

Jetzt war letztes Wochenende wieder der Freund der
alleinstehenden Frau da und der Parkplatz 3 war belegt , wo
ansonsten der Mann geparkt hat , da ja der Parkplatz zu dieser
Wohnung gehört und in der Wohnungsmiete enthalten ist .
es entbrannte eine Streitigkeit mit der Ansage das der Freund
dort keine Parkberechtigung hätte , da er ja nicht dort wohne
.

Ach?!
Ein Mieter eines Parkplatzes darf also nicht seinem Partner das dortige Parken gestatten? Dann dürfte auch der Aufenthalt des Partners in der von der Frau gemieteten Wohnung wohl hochgradig illegal sein…

Schmarrn. Wer einen Parkplatz mietet, der darf ihn bestimmungsgemäß verwenden. Dazu gehört auch die Nutzung durch Freunde und Bekannte.

Ich würde der neu eingezogenen Partei (nach Rücksprache mit dem VM) anbieten, den Platz wochentags zu mieten (also eine Art Parkplatz-Untervermietung). Alternativ: Sperrpfosten (VM fragen!!!).

Mietkürzung in höhe des Mietpreises des Parkplatzes NR 3 ?
zuparken ?

Ja, das ginge wohl:
„Kann der Mieter seinen zur Mietsache gehörenden Kfz-Stellplatz nur eingeschränkt nutzen, weil ständig fremde Fahrzeige dort parken, braucht er für den Stellplatz auch keine Miete zahlen (LG Köln, Az. 1 S 211/74, aus WM 1976, S. 29“

Abschleppen lassen geht auch, wenn man den Parkplatz selber gar nicht im Moment benötigt, weil ein anderer frei ist:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

Den Vermieter über die Streitigkeit informieren und 5 Tage
nach offiziellen Einzugstermin den ersten Mieterkrach
heraufbeschwören ?

Tja.
Einfach mal in die Lage der Parteien versetzen.
Die haben also zwei Autos und nur einen Stellplatz, sehen aber, dass ein anderer Stellplatz ungenutzt ist.
Natürlich hätte man fragen müssen.
Aber man sah das wohl als „na, ist ja kein Problem, nutzt die andere Partei ja sowieso nicht“ an.
Und nun wurde man ertappt. Man hätte sich nun entschuldigen können, aber offenbar hätte das das Selbstwertgefühl verletzt. Kennt man doch von Schnellfahrern, Falschparkern, …: Einige ärgern sich, andere fangen an, wild herumzustänkern.
Das ist wohl menschlich.

Ich würde eine gütliche Lösung anstreben, also den Stellplatz in der ungenutzten Zeit untervermieten.

Hallo,

ich hoffe das gilt jetzt nicht als Werbung:

http://www.parkplatzdieb.de/rechtsinfos/

(nicht selber getestet!)

mfG,
erdbrink

Ich kann also bei meinem Vermieter Mietminderung geltend
machen, weil jemand auf meinem Sofa sitzt und ich das nicht
möchte? Oder kommt er dann vorbei und bittet den ungebetenen
Besuch hinaus?

das hat mit dem hier besprochenen genau gar nichts zu tun.

aber mal ein kleiner tip für dich zum googeln und zur erbauung:

Kann der Mieter seinen zur Mietsache gehörenden Kfz-Stellplatz nur eingeschränkt nutzen, weil ständig fremde Fahrzeige dort parken, braucht er für den Stellplatz auch keine Miete zahlen (LG Köln, Az. 1 S 211/74)

Ein Mieter eines Parkplatzes darf also nicht seinem Partner
das dortige Parken gestatten?

vielleicht nochmal nachlesen, um welchen parkplatz es geht und wem der gehört?

in der einen grösseren Wohnung wohnt eine alleinstehende Frau , die
jedoch am Wochenende regelmässig Besuch von einem Freund bekommt
der im normalfalle den zweiten zur Wohnung gehörenden Parkplatz
nutzt der unter der Woche frei ist.

„Ein Mieter“ = „alleinstehende Frau“
„sein Partner“ = „einem Freund“

Wollen wir streiten, ob durch die verallgemeinerte Wahl der männlichen Form „Mieter“ an Stelle von „Mieterin“ der Sinn entstellt wurde?

Ich verzichte und korrigiere:

Ein(e) Mieter(in) eines Parkplatzes darf also nicht seinem/ihrem Partner(in) das dortige Parken gestatten?

Selbst wenn ein Hamster mit nem Moped kommt …

Hi.

Auch bzw. gerade als Geschädigter habe ich eine
Schadensminderungspflicht. Wenn ich diese nicht einhalte, kann
es passieren, dass ich auf den Kosten sitzenbleibe (die ich ja
erst einmal verauslagen müsste)

Jupp, da haste recht. Ohne weitere rechtswissenschaftliche Ausbildung würde ich persönlich aber vermuten, dass wenn ich den Falschparker dazu auffordere, sein Fahrzeug vom unrechtmäßig besetzten Parkplatz umgehend zu entfernen, sei ich dem nachgekommen… Und wenn der nun kackfrech erwiedert, er bleibt da stehen - tja, dann kommt der Abschlepper und ne Rechnung bzw. Klage hinterher, oder?

Grüße,
Grünblatt (ohne eigenen Parkplatz)

Wenn du schon Urteile zitiers, dann bitte richtig. Im entschiedenen Fall ging es um die Nichterreichbarkeit des Stellplatzes. Dessen ungeachtet würde ich als Mieter eine Mietminderung und damit einen Streit mit meinem Vermieter nicht riskieren auf Grund eines Urteils aus dem Jahr 1974. Neuere Urteile habe ich nicht gefunden. (ich suche nicht nur bei Tante goo)

Das hier könnte allerdings hilfreicher sein:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

vnA

Vermutlich gewinne ich die Klage dann auch.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
Ich muss natürlich beweisen können, dass er sich geweigert hat.

vnA