Hallo zusammen
Ein 4 Familien Mietshaus hat 2 grosse und 2 kleine Wohnungen .
zu den grossen Wohnungen gehören je 2 Parkplätze zu den kleineren gehört je 1 Parkplatz .
Der jeweilige Parkplatz ( Nummer ) ist im Mietvertrag festgehalten.
in der einen grösseren Wohnung wohnt eine alleinstehende Frau , die jedoch am Wochenende regelmässig Besuch von einem Freund bekommt der im normalfalle den zweiten zur Wohnung gehörenden Parkplatz nutzt der unter der Woche frei ist ( in dem Falle gehören zu der Wohnung Parkplatz 3 und Parkplatz 6 )
Jetzt ist in die eine kleine Wohnung ein neuer Mieter mit seiner Partnerin eingezogen , die 2 Auto’s haben.
Die haben dann recht schnell heraus gefunden , das Parkplatz 3 unter der Woche leer ist und stellen dort Ihr Auto ab.
Jetzt war letztes Wochenende wieder der Freund der alleinstehenden Frau da und der Parkplatz 3 war belegt , wo ansonsten der Mann geparkt hat , da ja der Parkplatz zu dieser Wohnung gehört und in der Wohnungsmiete enthalten ist .
es entbrannte eine Streitigkeit mit der Ansage das der Freund dort keine Parkberechtigung hätte , da er ja nicht dort wohne .
Die neuen Mieter die eigentlich nur für Parkplatz 4 laut Mietvertrag bezahlen , waren nicht dazu zu bewegen , das Auto von dem Parkplatz 3 weg zu fahren.
welchen Rat kann man den Parteien geben ?
Mietkürzung in höhe des Mietpreises des Parkplatzes NR 3 ?
zuparken ?
Den Vermieter über die Streitigkeit informieren und 5 Tage nach offiziellen Einzugstermin den ersten Mieterkrach heraufbeschwören ?
gruss
Toni