Hallo,
dieser Artikel unten bringt mich auf eine weitere Frage:
Sind diese „temporären“ Parkverbote, die Umzugsfirmen im Allgemeinen so umsetzen, indem sie am Tag vor dem Umzug entsprechende Schilder aufstellen, überhaupt zulässig?
Ganz leger gesprochen: „Da könnte ja jeder kommen…“
Wäre es grenzenlos erlaubt, könnte man ja bei großen Wohnanlagen eigentlich permanent damit rechnen, dass irgendjemand für seinen Umzugsbedarf ein Parkverbot erteilt.
Außerdem würde ich meine Stehlampe dann immer mit mir rumschleppen und mir so einen Premiumparkplatz vorm Haus reservieren.
Zusatzfrage: Weiss jemand, wie neben der gesetzlichen Lage so etwas tatsächlich geregelt wird? Gibt es „Umzugsparkzonen“…???
neulich in München
salü
Sind diese „temporären“ Parkverbote, die Umzugsfirmen im
Allgemeinen so umsetzen, indem sie am Tag vor dem Umzug
entsprechende Schilder aufstellen, überhaupt zulässig?
ja
Ganz leger gesprochen: „Da könnte ja jeder kommen…“
ja
Wäre es grenzenlos erlaubt, könnte man ja bei großen
Wohnanlagen eigentlich permanent damit rechnen, dass
irgendjemand für seinen Umzugsbedarf ein Parkverbot erteilt.
ja (nämlich die zuständige Behörde; afaik das Kreisverwaltungsreferat)
http://www.abendzeitung.de/muenchen/110636
mfg
Wolfgang
Hallo,
Also „jeder“ kann kommen und ein Parkverbot beantragen und genehmigt bekommen. Ja, stimmt so. Aber ganz so einfach ist es dann doch wieder nicht
Da ich einige Jahre bei einer Spedition gearbeitet habe, geb ich hier mal kurz meinen Senf dazu.
Die Schilder werden bei der Stadt/ Gemeinde (normalerweise beim Ordnungsamt der Stadt) ca. 1-2 Wochen vor Termin beantragt.
Der ganze Papierkram bis hin zur Erlaubnis, inklusive Anmietung der Schilder kann zwischen 50-150 Euro kosten.
Dann muss man 72 Stunden vor Parkverbot die Schilder bereits aufstellen, mit der Information ab wann und bis wann das Parkverbot gilt.
Wen ich mich recht erinnere, mussten bei Aufstellung der Schilder (also 72 Stunden vorher) sowie 24 Stunden vor beginn des Verbotes alle dort Parkenden Autos notiert werden.
Falls dann bei Parkverbot Beginn neue Autos in der Verbotszone stehen (also Autos die davor nicht da standen) dann duerfen diese abgeschleppt werden. Allerdings auch nicht in jeder Stadt. Da gibt es von Stadt zu Stadt verschiedenen Regelungen.
LG
Jasmin
Super! Vielen Dank für die praxisnahe Info!