Sorry, dass ich mich so lange nicht gemeldet hab.
Hatte im Urlaub zwar Internetzugang aber nur ein türkisches Windows das bei den wenigen verschickten Mails ein fürchterliches Kauderwelsch formatierte…
Also nochmal der ursprüngliche Text:
Hallo und Danke schon mal für die Antworten
K kauft von V einen gebrauchten PC ohne Festplatte.
K überweist vorab den Kaufbetrag an V.
Nach Zusendung des Gerätes funktioniert es auch zunächst für vielleicht 5 Minuten.
Dann geht der PC aus und lässt sich nicht mehr wieder beleben.
Bei eingehender Untersuchung wird festgestellt, dass V keine Wärmeleitpaste zwischen Prozessor und Kühlkörper gemacht hat.
Nehmen wir weiter an, K hat zwar den korrekten Sitz des Kühlkörpers überprüft(klar wegen Versand)ihn aber nicht demontiert um das Vorhandensein von Leitpaste zu kontrollieren.
Angeboten wurde der PC als verkauf des Altgerätes das nun ersetzt wurde.
Hat K ein Rückgaberecht?
Gruß Armin
Und gleich noch eine Ergänzung wegen der gestellten Fragen:
Im Angebotstext war ein kompletter AMD Athlon mit 800Mhz 256MB Ram CD Brenner und 16MB Grafikkarte inklusive einer zusätzlichen 64MB Grafikkarte angepriesen. Nur die Festplatte sollte fehlen.
K hat extra nochmal per Mail bei V angefragt ob der vereinbarte Preis dennauch mit der 64MB-Karte wäre was dann auch per Antwort bestätigt wurde. Geliefert worden ist dann der PC ohne die 64MB-Karte.
Auf Anfrage per Mail wurde zugesichert nochmal nach der Karte zu schauen(möglicherweise wurde vergessen sie mit einzupacken)
Daraufhin nahm K den PC mit der 16MB-Karte ohne Festplatte und untersuchte mit einem von CD gestartetem Diagnosetool den Rechner zwecks Beschaffung geeigneter Treiber.
Dabei stellte K fest, dass nur ein Duron anstelle eines vollwertigen Athlonprozessors eingebaut ist. Im weiteren Verlauf des Tests, so nach ca 10 min ging der PC dann plötzlich aus.
Versuche mit einer anderen Grafikkarte und einem anderen Netzteil schlugen fehl worauf K den Kühlkörper demontierte und am Die des Prozessors eine Schmorstelle entdeckte.
Mittlerweile bietet V zwar an den Rechner zurückzunehmen die Portokosten nicht ersetzen zu wollen.
Hat K das Recht auf Erstattung der Portokosten?
Der Kaufpreis war 40€. Das Porto beträgt hin und zurück je 10,50€
Das Geschäft wurde nich bei ebay abgewickelt.
@vovin
Dieser Fall erinnert mich an diese Inserate, die zuweilen im :Kleinanzeigenblatt stehen, wo Privatpersonen neue PCs :zusammenschwarten und verkaufen, schwarz natürlich und ohne :Gewerbeanmeldung. Da könnt ich mir am ehesten vorstellen, daß so ein :Murks auftritt.
Ja so einer ist V wohl auch da er immer wieder PCs und/oder Teile davon in K’s Intranet anbietet.
hier liegt anscheinend eine Schlechtleistung seitens des VK vor.
Da die gelieferte Ware nicht die vereinbarten Eigenschaften besitzt (andere Grafikkarte, anderer Prozessor), diese vorher aber von Seiten des VK zugesagt wurden, sollte sich der VK vernuenftig zeigen & das Geraet ohne grosses tamtam kostenfrei zurueck nehmen.
Schick ihm Deinen Vorschlag, wie Du es gerne haettest + Begruendung. Dann Frist, bis zu der er sich aeussern soll. Wenn er das nicht macht, dann die Kiste per Nachnahme zuruecksenden (dem VK ankuendigen), und die Portokosten, Nachnahmegebuehr & Kaufpreis als Gesamt-Nachnahme-Preis einfordern.
hier liegt anscheinend eine Schlechtleistung seitens des VK
vor.
Da die gelieferte Ware nicht die vereinbarten Eigenschaften
besitzt (andere Grafikkarte, anderer Prozessor), diese vorher
aber von Seiten des VK zugesagt wurden, sollte sich der VK
vernuenftig zeigen & das Geraet ohne grosses tamtam kostenfrei
zurueck nehmen.
An und für sich ja. Nur: Der PC wurde ja nun vom Käufer zerstört, er ist jetzt kaputt. Und das nachdem festgestellt wurde das etwas mit der GraKa und der CPU nicht stimmt. Meiner Meinung nach hätte der Käufer das Gerät nach Feststellung das etwas nicht stimmt nicht in Betrieb nehmen dürfen.
An und für sich ja. Nur: Der PC wurde ja nun vom Käufer
zerstört, er ist jetzt kaputt. Und das nachdem festgestellt
wurde das etwas mit der GraKa und der CPU nicht stimmt.
nein. daß mit der cpu was nicht stimmt, wurde erst festgestellt, nachdem der pc kaputt war. schließlich lief er ja für 10 min. und K ist ja nicht verpflichtet, die hardwarekonfiguration vor der inbetriebnahme zu verifizieren, zumal er einen pc als funktionierendes gerät gekauft hat.
Meiner
Meinung nach hätte der Käufer das Gerät nach Feststellung das
etwas nicht stimmt nicht in Betrieb nehmen dürfen.
eine fehlende zusätzliche grafikkarte (die ja nicht verbaut gewesen wäre) hätte die betriebsfähigkeit und -sicherheit des geräts aber in keinster weise gefährdet.
An und für sich ja. Nur: Der PC wurde ja nun vom Käufer
zerstört, er ist jetzt kaputt. Und das nachdem festgestellt
wurde das etwas mit der GraKa und der CPU nicht stimmt.
nein. daß mit der cpu was nicht stimmt, wurde erst
festgestellt, nachdem der pc kaputt war. schließlich lief er
ja für 10 min. und K ist ja nicht verpflichtet, die
hardwarekonfiguration vor der inbetriebnahme zu verifizieren,
zumal er einen pc als funktionierendes gerät gekauft hat.
Da schreibt der Käufer oben aber etwas anderes:
Zitat: „Dabei stellte K fest, dass nur ein Duron anstelle eines vollwertigen Athlonprozessors eingebaut ist. Im weiteren Verlauf des Tests, so nach ca 10 min ging der PC dann plötzlich aus.
Versuche mit einer anderen Grafikkarte und einem anderen Netzteil schlugen fehl worauf K den Kühlkörper demontierte und am Die des Prozessors eine Schmorstelle entdeckte.“
-> Feststellung das falscher Prozessor, PC wird trotzdem weiter getestet, er geht danach kaputt, Käufer „testet“ dennoch weiterhin den PC und schraubt ihn am Ende sogar auseinander. Spätestens hier, beim auseinanderschrauben, erlischt doch bei jedem Gewerblichem VK die Garantie, egal ob vorher was falsches geliefert wurde oder nicht.
-> Feststellung das falscher Prozessor, PC wird trotzdem
weiter getestet, er geht danach kaputt, Käufer „testet“
dennoch weiterhin den PC und schraubt ihn am Ende sogar
auseinander. Spätestens hier, beim auseinanderschrauben,
erlischt doch bei jedem Gewerblichem VK die Garantie, egal ob
vorher was falsches geliefert wurde oder nicht.
Es geht aber nicht um Garantie. Zum Zeitpunkt der Übergabe war die Sache mangelhaft und das genügt für einen Gewährleistungsanspruch. Das genügt jedenfalls für den Mangel selbst. Für die Mangelfolgeschäden müsste man das Verhalten, nachdem der Mangel entdeckt wurde schon berücksichtigen, aber ich kann da keinen Sorgfaltsverstoß des Käufers erkennen.
-> Feststellung das falscher Prozessor, PC wird trotzdem
weiter getestet, er geht danach kaputt, Käufer „testet“
dennoch weiterhin den PC und schraubt ihn am Ende sogar
auseinander. Spätestens hier, beim auseinanderschrauben,
erlischt doch bei jedem Gewerblichem VK die Garantie, egal ob
vorher was falsches geliefert wurde oder nicht.
Es geht aber nicht um Garantie. Zum Zeitpunkt der Übergabe war
die Sache mangelhaft und das genügt für einen
Gewährleistungsanspruch. Das genügt jedenfalls für den Mangel
selbst. Für die Mangelfolgeschäden müsste man das Verhalten,
nachdem der Mangel entdeckt wurde schon berücksichtigen, aber
ich kann da keinen Sorgfaltsverstoß des Käufers erkennen.
Der Mangel war sicherlich bei Lieferung vorhanden, allerdings bleibe ich dabei das der Käufer das Gerät geschrottet hat und dafür teilweise die Verantwortung übernehmen muß.