Nochmal: Personenbeförderung

Ugh.

Hypothetisch, Annonce am Schwarzen Brett eines Supermarktes: „Ich fahre Sie zum Einkaufen, zu Behörden oder Ärzten und begleite Sie …“.

Meine Behauptung: Der hypothetische Kandidat benötigt einen Personenbeförderungsschein und eine Gewerbeanmeldung; außerdem (empfehlenswert) zusätzlich zur normalen Kfz-Versicherung eine Insassenschutzpolice.

Richtig oder falsch?

Danke vielmalstens auf das Heftigste.

Aga,
CBB

Meine Behauptung: Der hypothetische Kandidat benötigt einen
Personenbeförderungsschein und eine Gewerbeanmeldung; außerdem
(empfehlenswert) zusätzlich zur normalen Kfz-Versicherung eine
Insassenschutzpolice.

Hallo,

er braucht am Anfang Beratung. Die bekommt er von der IHK bei der er Mitglied werden muss. Die sagen ihm dann auch welche Scheine er benötigt. Die Beratung umfasst die ganze Existenzgründung. Die Beratung sollte derjenige in Anspruch nehmen, er soll auch Leistung von der IHK bekommen, wenn er schon Beiträge errichten muss.

Als Einstand mal der Link einer IHK mit den wesentlichen Voraussetzungen.
http://www.reutlingen.ihk.de/start.oscms/0/3000/7973…

Gruß

Nostra

Servus,

und abgesehen davon: Wie isses denn nun jetzt im vorgelegten Fall? Braucht der im Sachverhalt beschriebene Inserent einen P-Schein? Braucht er einen Gewerbeschein? Wenn nein, warum nicht? Falls ja, warum?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Braucht der im Sachverhalt beschriebene Inserent einen
P-Schein? Braucht er einen Gewerbeschein? Wenn nein, warum
nicht? Falls ja, warum?

Hallo,

natürlich braucht er einen Personenbeförderungsschein, er will ja gegen Entgelt Personen befördern. Daneben braucht er noch weitere Dinge die ich jetzt nicht recherchiert habe, wie z.B. muss das Fahrzeug anders zugelassen werden wie ein privater Pkw. Und jeder der etwas gewerbsmäßig macht, muss das Gewerbe anmelden.

Gruß

Nostra

Ugh.

http://www.reutlingen.ihk.de/start.oscms/0/3000/7973…

Danke schönstens nebst Stern - so genau hätte ich es gar nicht gebraucht. Das hypothetische Schwarze Brett mit der genannten fiktiven Frage wäre eben beinahe aufgefallen und hätte eine lebhafte mögliche Diskussion um den angenommenen Kaffeetisch auslösen können :wink:

Ich schließe mal messerscharf, dass ich mit meiner Einschätzuing nicht ganz falsch löge, so der Fall nicht so schrecklich fiktiv wäre.

Aga,
CBB

Guten Tag,

P-Schein braucht er erst ab der 7.Person. Es sei er ist Taxi-Fahrer, dann braucht er den P-Schein für Taxen. Alle 5 Jahre zur Untersuchung.Die Prüfung dafür ist (komme jetzt nicht drauf)Städtenachweis der Straßen und Wegbeschreibung, kürzeste Tour.