Hallo zusammen und frohe Ostern!!!
Ich habe eine Frage zu folgender Thematik:
Ein Arbeiter in einem Maschinenbau-Unternehmen (zehn Arbeitnehmer) bekam im April 2009 einen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag. Darin wurde eine dreimonatige Probezeit mit Kündigungsfrist von einem Tag vereinbart. Dieser Vertrag lief Ende 2010 aus. Zum 01.04.2010 hat der Arbeiter wieder einen Vertrag bekommen - gleiches Muster: Befristung ein Jahr, Probzeit drei Mon. mit Kündigungsfrist während der PZ vone einem Tag. Ist das rechtlich ok? Warum bei erneuter Befristung wieder eine Probezeit?
Danke für Eure Antworten!!!
Herzliche Grüße
Micha
Hallo Guido,
ja, der Arbeitnehmer hat den gleichen Job wie im ersten Arbeitsvertrag.
Gruß
Michaela
Hi!
Also eine ganz normale Verlängerung, was bedeutet: Keine neue Probezeit!
Wobei: Schließt der neue Vertrag lückenlos an den ersten Vertrag an?
Gruß
Guido
Hallo Guido,
der alte Vertrag endet zum 31.03, der neue Vertrag beginnt am 01.04. - eben genau mit dieser Probezeit von drei Monaten und einer Kündigungsfrist von einem Tag.
Gruß
Michaela
Hi!
Ist es eine reine Zeitbefristung, oder greift evtl einer dieser Sachgründe hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html
Gruß
Guido
P.S. Die Probezeit ist Makulatur, aber ich will noch auf etwas ganz anderes hinaus, nämlich auf die evtl. Unwirksamkeit der neuen Befristung