wer entscheidet, wann wo gewisse „verkehrsmassnahmen“ stattfinden?
ich moechte schlichtweg „anregungen“ geben, resourcen besser einzusetzen bzw gefaehrliche verkehrssituationen zu entschaerfen.
konkreter fall:
die a3 frankfurt-wuerzburg:
ab hoesbach faengt eine sehr lange steigung an, die sich bis zur abfahrt weibersbrunn zieht.
bis kurz vor der abfahrt ist die autobahn dreispurig, dann aber wird sie direkt an der abfahrt zum nadeloehr.
hier versuchen dann aber lkw-fahrer mit ihrem schwung noch andere zu ueberholen, die situation wird haeufig sehr brenzlig.
zusetzlich kommt verkehr von der auffahrt dazu.
ich moechte schlichtweg eine kompetente stelle fragen, warum da nicht ein lkw-ueberholverbot besteht!
Du hast ja die teilweise nur noch als schwachsinnig zu bezeichnenden Reaktionen auf Deine Anfrage weiter unten gelesen.
Diese deutsche „Schilder-Hörigkeit“ ist einfach befremdlich.
Ich habe es mal gewagt nachzufragen, weshalb auf einer 4-Spurigen, geraden Straße geblitzt wird und nicht ab und an 1 Km weiter im Wohngebiet an der Grundschule. „Das geht sie gar nichts an. Fahren sie weiter, oder ich schreibe ihnen eine Anzeige“…
Zu Deiner Frage:
zuständig für Kontrollen dürfte hier die entsprechende Autobahnpolizei-Dienststelle sein. Hier kannst Du ja mal vorstellig werden und mit den Leuten sprechen.
Für das Errichten von Überholverbotsschildern solltest Du Dich an das Verkehrsministerium des betreffenden Bundeslandes wenden. Dort kann man Dir zumindest die zuständige Stelle nennen.
Ach ja: dass dabei wohl nichts herauskommen wird, dürfte bereits im Vorfeld klar sein…
Ich kenne die Strecke auch. Ist eben noch dieser 60er-Jahre-Käse wie auf der A8 M-S. Da wir unsere Mittel lieber in die Frühpensionierung von Beamten und die Verwaltung von Sozialfällen investieren, wird das wohl auch so schnell nicht befriedigend gelöst.