Nochmal Rangbescheinigung - Dringend!

Hallo,

dann versuche ich es noch einmal:

mal angenommen, Frau X kauft ein Haus, unterschreibt den Kaufvertrag am 06.08. und der Zahlungstermin (lt. Kaufvertrag) ist der 17.09.

Der Notar bestätigt durch ein Schreiben am 13.09., daß alle Voraussetzungen zur Auszahlng erfüllt sind und Frau X den Kaufpreis zu bezahlen hat.

Die Bank will aber logischerweise nicht zahlen, ohne eine Rangbescheinigung vom Notar und versucht diesen seit dem 14.09. anzurufen - ohne Erfolg.

Am 17.09. geht Frau X zum Notar (Überraschung!) und fragt nach. Dieser windet sich und meint, Frau X solle sich mal keine Sorgen machen. Er könne erst eine Rangebscheinigung ausstellen, wenn das Grundbuchamt die Eintragung auch wirklich vorgenommen hat, denn er würde schließlich mit seinem persönlichen Vermögen dafür haften, daß alles seine Richtigkeit hat.

Jetzt sitzt Frau X da und stiert Löcher in die Luft, da die Bank meint, der Notar solle ja nur Bestätigen, daß die Bank die 1. Rangstelle hat. Wenn die Eintragung der Grundschuld vollzogen wäre, bräuchte Frau X (bzw. die Bank) ja keine Rangebescheingung mehr, denn dann stände die Bank ja bereits drin.

So, für Frau X (Laie im Hauskauf) klingt beides logisch, der Notar ist seit dem 18.09. nicht zu sprechen, da auf einer Tagung. Frau X zahlt aber mehr, da ohne Rangbescheinigung bestimmte Mittel nicht abgerufen werden können und somit auf Kontokorrent laufen, alles muß über Blitzüberweisung abgewickelt werden = kostet auch wieder extra.

Was könnte Frau X tun? Wer hat nun Recht?

Liebe Grüße, Marion

Hallo Marion,

ich will Dich nicht beunruhigen, aber bis die Grundbucheintragung VOLLZOGEN ist, dauert es ohnehin häufig mehrere Wochen bis Monate.
Üblicherweise ist im Kaufvertrag speziell zu diesem Thema eine entsprechend umfangreiche Regelung enthalten: Auflassung, Vormerkung, Bevollmächtigung von Personen (u. a. Angestellte des Notariats) zur Abgabe von entsprechenden Erklärungen und und und.

Deine Finanzierungsberater hätte solche Liquiditätsrisiken erkennen sollen…

Wer hat denn den Notar ausgesucht, Du oder der Grundstücksverkäufer? Wenn es der Verkäufer war, kann man mit Fehlern/Nachlässigkeiten des Notars natürlich besser umgehen als wenn es „Dein“ Notar ist.

Da so ein Grundstückskaufvertrag und die Abwicklung eines solchen Geschäfts durchaus anspruchsvoll ist, lautet meine Empfehlung: suche einen „erfahrenen“ RA/Notar auf, der Dich zusätzlich berät bzw. dem beauftragten Notar Dampf macht. Das mag ein paar EUR kosten (300 ??!!), aber je nach Grundstückskaufpreis hättest Du ansonsten „demnächst“ möglicherweise mit Verzugszinsen zu kämpfen. Und die liegen wohl noch höher.

Ich hoffe, Du hast wenigstens ein entsprechend großzügiges Zahlungsziel im Vertrag vereinbart (mindestens 8 Wochen, besser mehr) ?!

dann versuche ich es noch einmal:

mal angenommen, Frau X kauft ein Haus, unterschreibt den
Kaufvertrag am 06.08. und der Zahlungstermin (lt. Kaufvertrag)
ist der 17.09.

Der Notar bestätigt durch ein Schreiben am 13.09., daß alle
Voraussetzungen zur Auszahlng erfüllt sind und Frau X den
Kaufpreis zu bezahlen hat.

Die Bank will aber logischerweise nicht zahlen, ohne eine
Rangbescheinigung vom Notar und versucht diesen seit dem
14.09. anzurufen - ohne Erfolg.

Am 17.09. geht Frau X zum Notar (Überraschung!) und fragt
nach. Dieser windet sich und meint, Frau X solle sich mal
keine Sorgen machen. Er könne erst eine Rangebscheinigung
ausstellen, wenn das Grundbuchamt die Eintragung auch wirklich
vorgenommen hat, denn er würde schließlich mit seinem
persönlichen Vermögen dafür haften, daß alles seine
Richtigkeit hat.

Jetzt sitzt Frau X da und stiert Löcher in die Luft, da die
Bank meint, der Notar solle ja nur Bestätigen, daß die Bank
die 1. Rangstelle hat. Wenn die Eintragung der Grundschuld
vollzogen wäre, bräuchte Frau X (bzw. die Bank) ja keine
Rangebescheingung mehr, denn dann stände die Bank ja bereits
drin.

So, für Frau X (Laie im Hauskauf) klingt beides logisch, der
Notar ist seit dem 18.09. nicht zu sprechen, da auf einer
Tagung. Frau X zahlt aber mehr, da ohne Rangbescheinigung
bestimmte Mittel nicht abgerufen werden können und somit auf
Kontokorrent laufen, alles muß über Blitzüberweisung
abgewickelt werden = kostet auch wieder extra.

Was könnte Frau X tun? Wer hat nun Recht?

Liebe Grüße, Marion

Hallo Marion, es ist ganz normal, das Grundbucheinsichten durchgeführt und Rangbestätigungen abgegeben werden. Natürlich haftet der Notar, wenn er etwas falsches bestätigt und manche Notare haben Panik davor. Mein Vorschlag: Geh zu einem anderen Notar und frag, ob er für dich die Rangbestätigung abgibt und was es kostet oder geh selbst zum Grundbuchamt und bettle solange rum (oder ruf dreimal täglich an und heul) bis sie die Eintragung vornehmen, dann brauchst du keinen anderen Notar und hast auch noch Geld gespart. Aber eigentlich sind die Grundbuchämter doch schon so schnell mit dem eintragen. In welchem Land wohnst Du? Gruß Amelie