Hallo,
dann versuche ich es noch einmal:
mal angenommen, Frau X kauft ein Haus, unterschreibt den Kaufvertrag am 06.08. und der Zahlungstermin (lt. Kaufvertrag) ist der 17.09.
Der Notar bestätigt durch ein Schreiben am 13.09., daß alle Voraussetzungen zur Auszahlng erfüllt sind und Frau X den Kaufpreis zu bezahlen hat.
Die Bank will aber logischerweise nicht zahlen, ohne eine Rangbescheinigung vom Notar und versucht diesen seit dem 14.09. anzurufen - ohne Erfolg.
Am 17.09. geht Frau X zum Notar (Überraschung!) und fragt nach. Dieser windet sich und meint, Frau X solle sich mal keine Sorgen machen. Er könne erst eine Rangebscheinigung ausstellen, wenn das Grundbuchamt die Eintragung auch wirklich vorgenommen hat, denn er würde schließlich mit seinem persönlichen Vermögen dafür haften, daß alles seine Richtigkeit hat.
Jetzt sitzt Frau X da und stiert Löcher in die Luft, da die Bank meint, der Notar solle ja nur Bestätigen, daß die Bank die 1. Rangstelle hat. Wenn die Eintragung der Grundschuld vollzogen wäre, bräuchte Frau X (bzw. die Bank) ja keine Rangebescheingung mehr, denn dann stände die Bank ja bereits drin.
So, für Frau X (Laie im Hauskauf) klingt beides logisch, der Notar ist seit dem 18.09. nicht zu sprechen, da auf einer Tagung. Frau X zahlt aber mehr, da ohne Rangbescheinigung bestimmte Mittel nicht abgerufen werden können und somit auf Kontokorrent laufen, alles muß über Blitzüberweisung abgewickelt werden = kostet auch wieder extra.
Was könnte Frau X tun? Wer hat nun Recht?
Liebe Grüße, Marion