Nochmal Steuer. Zinsen wie angeben?

Ich habe eine Frage zur Anlage KAP.
Meine Zahlen
Insgesamt habe ich 2500 Euro Zinsen auf mehrere Banken verteilt.
Freibeträge sind in Höhe von 1600 Euro angegeben.
Alles, was über den Freibeträgen ist, müsste bereits von den Banken abgeführt worden sein?

Meine eigentliche Frage, wie trage ich die ‚beiden‘ Zahlen in der Einkommensteuererklärung ein?
Was in welches Feld?

Danke für Rat!!!

Grüße
Carolin

Hallo Carolin,

falls es sich um Anlagen wie Sparurkunden, Termingeld etc. handelt:

In Zeile 4 (falls es sich um andre Zinserträge handelt, die jeweils zutreffende Zeile) kommt in Spalte 2 die Summe aller Zinsterträge, in Spalte 4 die Summe der Beträge, für die Du Freistellungsaufträge erteilt hast und von denen deshalb kein Zinsabschlag einbehalten worden ist, in Spalte 6 die Summe der einbehaltenen Zinsabschläge laut vorliegenden Bescheinigungen der Bank(en).

Die einzelnen Spalten musst Du nach unten aufsummieren, falls Du nicht mit Elster oder sonst einer Software arbeitest, die das automatisch macht.

Wenn Du dem Sachbearbeiter eine Freude machen willst, packst Du eine excel-Tabelle dazu, auf der die Aufsummierung der einzelnen Bescheinigungen und Belege gezeigt wird, so dass der Weg vom Beleg zum Formular schnell nachvollziehbar wird.

By the way: Hast Du schon daran gedacht, Deine Freistellungsaufträge zu aktualisieren? Ab 2004 für Einzelveranlagte maximal 1.370 Euro.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank Martin!

Theoretisch müsste ich doch keine weiteren Steuern zahlne müssen,
da ja das, was über den jeweiligen Freibeträgen liegt bereits von
der Bank besteuert wurde.
Sehe ich das richtig?

Grüße
Carolin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo nochmal,

wie so oft: das kommt drauf an.

Der Steuereinbehalt, den die Bank auf Zinsen über dem freigestellten Betrag vorgenommen hat, ist 30%. Dein persönlicher Steuersatz hängt von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab. Wenn er mehr als 30% ausmacht, und wenn sich ohne Zinseinkünfte keine Steuererstattung ergeben würde, kann eine (kleine) Nachzahlung anfallen.

Ein Grenzsteuersatz (zusätzliche Steuer/zusätzliches Einkommen) von 30% wird für 2003 bei Einzelveranlagung bereits knapp oberhalb eines zu versteuernden Einkommens von 20 TEUR erreicht.

Schöne Grüße

MM

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hi,

kann sein, muss aber nicht. der steuerabzug liegt je nach kapitalertrag bei 25 oder 30% zzgl. solizuschlag. wenn nun dein persönlicher steuersatz drunter liegt, gibs was zurück, liegt er drüber, ergibt sich noch eine nachzahlung.

der steuersatz hängt ja auch von den anderen einkünften ab. die kapitalertragsteuer / zinsabschlagsteuer sind keine sogen. abgeltungssteuern (ist aber geplant), sondern quasie eine einkommensteuervorauszahlung wie die lohnsteuer auch. nur mit dem unterschied, dass die LSt fast nah an der tatsaechlichen belastung berechnet und erhoben wird, die KapESt / ZASt aber pauschal.

mfg vom

showbee

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