Was mache ich denn, wenn ich auf mein Kündigunsfax die Antwort bekomme ich kann von dem Sonderkündigungsrecht nicht Gebrauch machen (mit dem Verweis auf das Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn…??? )
Zitat aus der HNA heute morgen „Die Gesetzeslücke gibt Kassen weiterhin die Möglichkeit, durch den juristischen Trick über eine Fusion mit einer anderen kleinen Kasse die Beitragssätze anzuheben, ohne befürchten zu müssen, dass ihnen die Mitglieder dadurch weglaufen können. Die Methode, erst durch niedrige Beitragssätze Kunden anzulocken, um sie dann nach einem Zusammenschluss mit Erhöhungen sitzen zu lassen, könnte somit Schule machen.“
„…Ein neueres rechtskräftiges Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt sagt zwar, dass die durch eine Fusion neu entstandene Kasse laut Paragraph 175 Abs. 4 Sozialgesetzbuch V ihren Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht einräumen muss (Aktenzeichen: L 4 KR 33/00). Das BVA unterstützt gemäß einem internen Rundschreiben vom 19. März an die Krankenkassen diese Rechtsauffassung der Richter aber nicht.“
