Nochmal Taunus !

Was mache ich denn, wenn ich auf mein Kündigunsfax die Antwort bekomme ich kann von dem Sonderkündigungsrecht nicht Gebrauch machen (mit dem Verweis auf das Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn…??? )

Zitat aus der HNA heute morgen „Die Gesetzeslücke gibt Kassen weiterhin die Möglichkeit, durch den juristischen Trick über eine Fusion mit einer anderen kleinen Kasse die Beitragssätze anzuheben, ohne befürchten zu müssen, dass ihnen die Mitglieder dadurch weglaufen können. Die Methode, erst durch niedrige Beitragssätze Kunden anzulocken, um sie dann nach einem Zusammenschluss mit Erhöhungen sitzen zu lassen, könnte somit Schule machen.“

„…Ein neueres rechtskräftiges Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt sagt zwar, dass die durch eine Fusion neu entstandene Kasse laut Paragraph 175 Abs. 4 Sozialgesetzbuch V ihren Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht einräumen muss (Aktenzeichen: L 4 KR 33/00). Das BVA unterstützt gemäß einem internen Rundschreiben vom 19. März an die Krankenkassen diese Rechtsauffassung der Richter aber nicht.“

Hallo,

am besten Druck machen und nochmal nachhaken.
Wenn die kündigungswilligen Versicherten sich beschweren lässt die Taunus-BKK auch das Sonderkündigungsrecht gelten !!!

Gruß Jörg

P.S.: Das BVA sagt in der Empfehlung aber auch, dass sie nichts dagegebn haben, wenn das Sonderkündigungsrecht trotzdem angewandt wird!!!
Dieser Passus wird von der Taunus natürlich verschwiegen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ist es nicht so, dass ein richterlicher Spruch bzw. ein Gesetz über den Aussagen der BVA steht ?

Auch Hallo !!!
Grundsätzlich schon.
Das vom BVA ist ja auch nur eine Handlungsempfehlung und hat grds. keine rechtliche Bindung

Gruß Jörg

P.S. Schreib Deine Artikel doch mal mit ner kleinen Grußformel, sowas kommt hier immer wieder gut an :wink:

Ist es nicht so, dass ein richterlicher Spruch bzw. ein Gesetz
über den Aussagen der BVA steht ?