Hallo !
Ich habe hier ja einiges zum Thema „Gutschriften“ gelesen, aber leider nicht das Thema, welches mich interessiert.
Angenommen, jemand hat sich von einem Handwerksbetrieb eine neue Heizungsanlage einbauen lassen, und im Laufe der Installation stellt sich heraus, das…, z.B. ein großer Pufferspeicher, doch nicht gebraucht wird, weil der Meister sich verrechnet hat! (Soll ja mal vorkommen!)… Der Pufferspeicher wird zurückgeschickt an den Großhändler.
Die Rechnung wurde aber schon komplett bezahlt.
Muß der Kunde auf eine Gutschrift des Großhändlers warten, bevor er das Geld von „seinem“ Heizungsbauer zurückbekommt? Eigentlich hat der Kunde doch nichts mit dem Großhändler zu tun, sondern mit dem Heizungsbauer abgerechnet!?
MfG
Hardy