Nochmal u- plakette

frage, angenommen man hat die grüne plakette nicht an der windschutzscheibe angeklebt, sondern nur auf das armaturenbrett gelegt, oder ( weil man aufkleber hasst) auf ein stück acrylglas geklebt, welches dann mit saugnapf an der scheibe befestigt ist.
was würde denn da für ein tatbestand vorgeworfen werden, da ja das fahrzeug die abgasnorm entspricht, und es ohne probleme kontrollierbar ist.
hauptmann

Hi,

wen interessiert ob das Fahrzeug schadstoffarm ist? Die Plakette ist nicht ordnungsgemäß angebracht und damit eigentlich nicht vorhanden.

(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld
mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung
eines Kraftfahrzeugs ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der
Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass
sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.
http://www.bmu.de/files/luftreinhaltung/feinstaub/ap…

Mache es wie ich, bei mir liegt sie im Handschuhfach und gut ist.

Q-Gruß

hi q
also da würde ich aber streiten im fall der fälle,
die plakette ist angebracht auch an der frontscheibe mit kennzeichen geschrieben mit lichtechtem stift.
nur weil sie nicht direkt auf der scheibe klebt. gegenargument: eine haltlinie ist nur noch schemenhaft erkennbar, sieht also nicht mehr aus wie zeichen 294.laut stvo.
trotzdem wird verlangt, dort zu halten weil man sie ja noch irgendwie erkennen kann.
da würde ich mal ein urteil zu lesen wie die richter dies sehen würden.
hauptmann

Hi,

Du kannst da gerne streiten, der Gesetzgeber verlangt, ich zitiere nochmal

Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass
sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.

Wie das ein Richter sieht ist solange egal bis mal die in den Roten Roben sich mit dieser höchst wichtigen Frage beschäftigt haben.

Wenn Du einen Vergleich suchst, nimm das Kennzeichen das hinter der Windschutzscheibe liegt.

Du versuchst mit gesundem Menschenverstand zu argumentieren, dem steht aber der Buchstabe des Gesetzes entgegen.

Q-Gruß