hallo experten,
jetzt hab ich hier noch mal was, wo ich einfach nicht dahinter komme.
aus den aufschrieben eines chronisten, 16. jh.: mal redet er davon, dass ein prediger abgesetzt wird, dann dass derselbe urlaub bekommt. zunächst habe ich den urlaub mit „vorübergehend suspendiert“ übersetzt, da im falle eines propstes, der „beurlaubt“ wurde, dieser auch später wieder als propst auftaucht. in der leider meist englischen literatur hierzu war die sprache von „dismissed“, also entlassen, allerdings bin ich mir nicht ganz sicher, wie korrekt in diesem falle die übersetzung war.
ein bsp.: „Zell abgesetzt. - symphorian. - Von wegen solches handels gaben die Thumherren h. Mattheus Zell urlaub, und stellten H. Zimprian … auf;“
Zell wird später ebenfalls wieder eingesetzt bzw. wird von dem „Urlaub“ befreit und darf wieder predigen.
was ich wissen möcht, ist ob dieses „urlaub geben“ als eine dauerhafte entlassung gedacht ist, oder nur bis auf weiteres.
vielleicht wisst ihr mehr,
gruß von kati
Guten Tag Katharina,
Urlaub ist seit dem althochdeutschen „urloub“ und dem mhd. „urloup“, „urlop“ und „urlub“ die Erlaubnis fortzugehen, die Verabschiedung, der Abschied.
Das hat mit Erlaubnis zu tun, wird aber schon im mhd. verengt auf die erlaubnis, sich zu entfernen.
Beurlauben bedeutet schon seit dem 15. Jhdt. „jemanden vorübergehend von seinen Pflichten entbinden“.
Vgl. dazu Etymologisches Wörterbuch, dtv
Der Grimm gäbe sicher noch mehr her.
Urlaub in dem von Dir erwähnten Zusammenhang sehe ich als eine befristete Freistellung an. Dergleichen kam in diesen Zeiten, zumal bei Geistlichen, des öfteren vor.
Gruß - Rolf
hi,
Der Grimm gäbe sicher noch mehr her.
den versucht weiter unten sogar gerade jemand los zu werden *g*.
übersteigt leider mein budget…
Etymologisches Wörterbuch
tja, so was werd ich mir dann wohl mal anschaffen müssen.
vielen dank und gruß von kati
Guten Tag Katharina,
Urlaub ist seit dem althochdeutschen „urloub“ und dem mhd.
„urloup“, „urlop“ und „urlub“ die Erlaubnis fortzugehen, die
Verabschiedung, der Abschied.
Das hat mit Erlaubnis zu tun, wird aber schon im mhd. verengt
auf die erlaubnis, sich zu entfernen.
Beurlauben bedeutet schon seit dem 15. Jhdt. „jemanden
vorübergehend von seinen Pflichten entbinden“.
Vgl. dazu , dtv
Urlaub in dem von Dir erwähnten Zusammenhang sehe ich als eine
befristete Freistellung an. Dergleichen kam in diesen Zeiten,
zumal bei Geistlichen, des öfteren vor.
Gruß - Rolf
Hallo, Kati,
Der Grimm gäbe sicher noch mehr her.
den versucht weiter unten sogar gerade jemand los zu werden
*g*.
übersteigt leider mein budget…
Etymologisches Wörterbuch
tja, so was werd ich mir dann wohl mal anschaffen müssen.
nicht nötig 
http://germazope.uni-trier.de/Projects/WBB/woerterbu…
(für deine Frage könnte A 2c interessant sein)
Gruß
Kreszenz
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toll!
hallo kreszenz,
muss man sich ein bisschen durchwühlen, aber dann echt tolle seite! tausend dank!
gruß von kati
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
das paßt auch zu dem englischen „dismissed“, das erwähnt wurde. Der Begriff kann auch bedeuten, dass die erlaubnis zum entfernen erteilt wurde, z. B. im militärischen Sprachgebrauch…„Dismissed, seargeant“, d. h. der Uffz kann gehen…ist aber nicht aus der Armee entlassen