Hallo zusammen,
angeregt von der heißen Diskussion weiter unten hab ich mal nen Fall konstruiert: Person A ist Halter eines KFZs und läßt aber Person B mit dem Auto von A fahren. Nun fährt Person B zu schnell und wird dabei „geblitzt“. Im Anschluß bekommt Person A mitgeteilt, daß eben mit dem Auto zu schnell gefahren wurde (so daß am Ende etwa 3 Punkte und entsprechende Euros zusammenkommen). Ich gehe hier mal davon aus, daß man in den meisten Fällen weiß, wer mit seinem Auto gefahren ist - also wird A sich mal mit B über den Fall unterhalten und jetzt gibt’s viele Möglichkeiten:
- B bekennt sich schuldig und nimmt die Strafe auf sich, dann passiert im Normalfall A nix…
- A tut so, als ob A selber gefahren wäre und nimmt damit B’s Strafe auf sich (das geht doch bis zu ner gewissen „Schwere“ des Vergehens, oder?)
- wenn A nun wirklich B nicht kennt und B auch auf dem Foto nicht zu identifizieren ist oder A sich in einem Anfall akuten Alzheimers nichtmehr erinnern kann wer da mit A’s Auto gefahren ist - was dann? Ich hätte eigentlich mit meinem lang vergessenen Fahrschulwissen angenommen, daß dann auch A als Halter „dran“ ist. Das heißt, daß „prinzipiell immer“ der Halter schuld ist, und der dann nachweisen muß, daß er’s nicht war und dann auch sagen muß, wer’s war. („Prinzipiell immer“ = das Auto wurde nicht vorher geklaut wurde oder so Kram).
Liebe Grüße
Petzi
*diedamitkeineneueDiskussionanzettelnwill*
