Hallo Ihr!
Meine Freundin und ich haben die geliche OP vor uns. Backenzähne - einer muww gezogen werden, die 2 dabneben überkront. Normalleistung der Krankenkasse Metall.
Bei meiner Ärztin und Kasse gefragt, kostet die Verblendung mit Keramik ca 500€ - oder waren es 600?
Bei meiner Freundin wurde gesagt, wenn sie nicht viel Geld hat dieser Vorgang 290 € kostet"!
Noch was, ich bin Überlebende frühkindlicher und fortgesetzter sexueller Gewalt - und solche Metallzähne hatte der Täter auch. Ich habe nicht viel Geld - aber ich halte das nicht aus - sehe ja schon jetzt nur noch sein LAchen und seine Zähne - gibt es für so etwas eine Ausnahme? Oder wo erfrag ich das?
Liebe
Grüße
Sylvia
Hallo Ihr!
Hallo Sylvia
Noch was, ich bin Überlebende frühkindlicher und fortgesetzter
sexueller Gewalt - und solche Metallzähne hatte der Täter
auch. Ich habe nicht viel Geld - aber ich halte das nicht aus
- sehe ja schon jetzt nur noch sein LAchen und seine Zähne -
gibt es für so etwas eine Ausnahme? Oder wo erfrag ich das?
Du kannst bei deiner Krankenkasse nachfragen, ob bei besonderer psychologischer Indikation die Kosten übernommen werden. Wenn dem so ist, dann muss diese Indikation mit einem psychologischen Attest nachgewiesen werden. Das ist aber nur der normale Weg. Wenn das ganze auf juristischem Wege geklärt wird, dann können natürlich Entscheidungen der Krankenkasse (dass die meint „Is nich!“) von dir angefochten werden oder ein psychologisches Gutachten von der Krankenkasse angefochten werden Krankenkasse.
Aber frag doch mal unter „allgemeine Rechtsfragen“.
VG, Stefan