Noch mal konkreter: der eigentliche Grund der Krankschreibung ist am Freitag schon gut verheilt bzw. diese Person ist genesen. Sollte nun an diesem besagten Freitag diese Person auf dem Weg zu der Feier in einen Unfall verwickelt werden, besoffen auf der Tanzfläche umkippen und sich die Hälfte der Zähne ausschlagen usw. dann ist er doch an sich nicht versichert, oder?
Hallo Cypher,
auch wer krankgeschrieben ist, darf die Arbeit wieder aufnehmen, wenn sich der Gesundheitszustand zwischendurch gebessert hat. Werden Arbeitnehmer bereits vor dem auf der ärztlichen Bescheinigung angegebenen Ende der Arbeitsunfähigkeit wieder fit, können sie ohne weiteres an den Arbeitsplatz zurückkehren.
Dann steht auch der Party am Abend nichts mehr im Wege:wink:
Gruss
Eve*
Ist das sicher? Meinte mal gehört zu haben, daß der Arzt wieder gesund schreiben muß???
Gruss
Rosamunde
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
‚gesundschreiben‘
gibt es ebenso wenig wie „krankschreiben“. Der Arzt attestiert ggf. die Arbeitsunfähigkeit - tut er es nicht, gilt logisch zwingend die (aus medizinischer Sicht) Arbeitsfähigkeit. Während diese aus Sicht des Patienten wiederhergestellt sein kann (auch VOr dem angenommenen Termin des Arztes) gilt das umgekehrt leider nicht: die Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit bedarf zwingend der ärztlichen Feststellung und Dokumentation auf dem sog. gelben Schein (= Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).
Anruf genügt:wink:
Hallo Rosamunde,
es genügt ein Anruf bei dem Arzt und der Krankenkasse, dass man
seinen Dienst am… wieder aufnimmt. Damit hat man der Meldepflicht genüge getan.
Gruss
Eve*