Nochmal zu Veranlagungsarten von Ehegatten

Hallo Zusammen,
da ich gestern zufällig an anderer Stelle davon gehört habe und mir nicht einfallen will wie das sein kann, hier mal die Frage an Euch. Unter welchen (steuerlichen) Voraussetzungen ist es sinnvoll, Eheleute getrennt zu veranlagen?

Schon mal vielen Dank und noche einen schönen Tag
Heiko

Hallo,

z.B. Ehepartner 1 verdient 1 Jahr in D Geld, aber unter der Steuerfreigrenze.
Ehepartner 2 verdient und versteuert fast das gesamte Jahr sehr viel Geld im Ausland, in D nichts.
Getrennt veranlagt: P1 zahlt nix, P2 zahlt nix
gemeinsam veranlagt: das Einkommen von P2 muss zwar nicht versteuert werden, wird aber dem Progressionsvorbehalt unterworfen, P1 muss damit sein Einkommen versteuern.

Gruß,
Micha

hi,

neben der variante progressionsvorbehalt (das unten beschriebene), fällt mir noch die variante des „kürzung des vorwegabzugs“ ein, wenn nur ein ehegatte arbeitnehmer ist.

das aufs erste, ggf. fällt mir noch was ein…

gruss vom

showbee

Jetzt bin ich schon etwas schlauer Vielen Dank!
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